Rechtsprechung
BGH, 11.01.1996 - IX ZR 56/95 |
Bayerische Hypo ./. Dietzinger [Vorlage]
§ 1 HWiG, zur Frage, ob das Haustürwiderrufsgesetz auf Bürgschaften anwendbar ist;
Art. 249 Abs. 3 EG, Art. 10 EG, nationales Recht, das in den Regelungsbereich einer Richtlinie fällt, ist nach Möglichkeit so auszulegen, daß es den Anforderungen der Richtlinie gerecht wird, Art. 234 EG
Volltextveröffentlichungen (6)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Vorlage an den EuGH zum Widerruf von Bürgschaften als Haustürgeschäfte
- archive.org
§ 1 I HWiG; Art. 1 I Richtlinie 85/577 EWG
Bürgschaft als Haustürgeschäft - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-RL 577/85 Art. 1 Abs. 1; HWiG § 1 Abs. 1
Vorlegung an den EuGH betreffend die Anwendung der Richtlinie vom 20.12.1985 auf Bürgschaftsverträge zwischen Kreditinstituten und nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Bürgschaft kein entgeltliches Geschäft i. S. des § 1 Abs. 1 HWiG; Vorlage an den EuGH; Einzelfragen zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG; keine Nichtigkeit nach § 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO a. F. bei Widerrufsrecht
Verfahrensgang
- BGH, 11.01.1996 - IX ZR 56/95
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-45/96
- EuGH, 17.03.1998 - C-45/96
- BGH, 14.05.1998 - IX ZR 56/95
Papierfundstellen
- NJW 1996, 3297
- NJW 1996, 930
- NJW-RR 1996, 556 (Ls.)
- ZIP 1996, 375
- MDR 1996, 597
- EuZW 1996, 220
- FamRZ 1996, 485 (Ls.)
- WM 1996, 384
- BB 1996, 331
- BB 1996, 504
- DB 1996, 1130
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99
Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen
Diese gemeinschaftsrechtliche Dimension der Auslegung hat auch der Bundesgerichtshof gerade beim Haustürwiderrufsgesetz wiederholt hervorgehoben (Senatsurteil vom 9. März 1993 - XI ZR 179/92, WM 1993, 683, 684; BGH, Urteil vom 4. Mai 1994 - XII ZR 24/93, WM 1994, 1390, 1391; BGH, Beschluß vom 11. Januar 1996 - IX ZR 56/95, WM 1996, 384, 386). - BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97
Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für …
b) Mit Urteil vom 17. März 1998 (Rs. C-45/96, WM 1998, 649) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften auf Vorlage des Senats (Beschl. v. 11. Januar 1996 - IX ZR 56/95, WM 1996, 384, 385) entschieden, daß die Richtlinie 85/577/EWG vom 20. Dezember 1985 "betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen" Bürgschaften von nicht im Rahmen einer Erwerbstätigkeit handelnden natürlichen Personen nur dann erfaßt, wenn die gesicherte Forderung durch ein Haustürgeschäft entstanden ist, das ein Verbraucher mit einem Gewerbetreibenden abgeschlossen hat (Ziff. 22).Einen solchen erhält nicht, wer der Schuld des Darlehensnehmers lediglich beitritt oder sich für deren Erfüllung verbürgt (vgl. BGHZ 133, 71, 74; zur Frage der Entgeltlichkeit auch Senatsbeschl. v. 11. Januar 1996 - IX ZR 56/95, WM 1996, 384, 385).
- BGH, 14.05.1998 - IX ZR 56/95
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Der erkennende Senat hat im Rahmen des jetzigen Rechtsstreits durch Beschluß vom 11. Januar 1996 (WM 1996, 384) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob der Bürgschaftsvertrag deutschen Rechts, der zwischen einem Kreditinstitut und einer hierbei nicht im Rahmen einer selbständigen Erwerbstätigkeit handelnden natürlichen Person geschlossen und durch den eine Forderung des Kreditinstituts gegen einen Dritten abgesichert wird, zu den von der genannten Richtlinie erfaßten Verträgen gehört.Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages und der Bundestag selbst sind vielmehr bei den abschließenden Beratungen davon ausgegangen, daß sich das zu verabschiedende Gesetz im Rahmen des damals vorliegenden Entwurfs der fast zeitgleich erlassenen Richtlinie halte (BT-Drucks. 10/4210 S. 9; vgl. Vorlagebeschl. v. 11. Januar 1996 aaO S. 386).
Ein Wille des Gesetzgebers, den Schutzbereich der Richtlinie in dem Punkt, um den es hier geht, für das deutsche Recht zu erweitern, läßt sich jedoch nicht feststellen (a.A. offenbar Pfeiffer NJW 1996, 3297, 3302).
- BGH, 12.09.2001 - VIII ZR 109/00
Geltung der Rücktrittsfiktion für einen lediglich mithaftenden Verbraucher
Unabhängig davon finden § 4 Abs. 1 Satz 4 und 5 sowie § 6 VerbrKrG Anwendung, weil § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKrG im Wege der richtlinienkonformen Auslegung (vgl. dazu z.B. BGHZ 138, 55, 59 ff; Urteil vom 11. Januar 1996 - IX ZR 56/95, WM 1996, 384 unter IV 1, jew. m.w.Nachw. auch auf die Rechtsprechung des EuGH;… MünchKomm/Ulmer aaO, vor § 1 VerbrKrG Rdnr. 16 f) dahin einzuschränken ist, daß § 4 Abs. 1 Satz 4 und 5 sowie § 6 VerbrKrG von der Anwendung auf Finanzierungsleasingverträge, die - wie der Mietkaufvertrag der Parteien nach Nr. 12 der Allgemeinen Mietbedingungen der Klägerin - einen Eigentumserwerb des Leasingnehmers vorsehen, nicht ausgeschlossen sind. - OLG Stuttgart, 23.11.2004 - 6 U 76/04
Kreditfinanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Widerruflichkeit …
Diese gemeinschaftsrechtliche Dimension der Auslegung hat der Bundesgerichtshof beim HWiG von Anfang an wiederholt hervorgehoben (BGH NJW, 1993, 1594; BGH NJW 1994, 2759; BGH NJW 1996, 930), die europarechtskonforme Auslegung ist mit deutschem Verfassungsrecht vereinbar (BVerfGE 75, 223, 240 = NJW 1988, 1459, 1461 f.) und wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts auch geboten (BVerfGE 85, 191, 205 = NJW 1992, 964). - FG München, 02.03.2009 - 7 K 1770/06
Zulässigkeit einer Drohverlustrückstellung für drohende Inanspruchnahme aus einer …
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Gläubiger verpflichtet, seinerseits dem Bürgen eine Leistung zu erbringen (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Januar 1996 IX ZR 56/95, NJW 1996, 930;… ein solcher Fall lag auch dem BFH-Urteil vom 15. September 2004 I R 5/04, BFH/NV 2005, 421 zugrunde, s. unten Ziff. 5). - OLG Koblenz, 29.01.1998 - 11 U 1690/96
Keine Anwendbarkeit des HWiG auf die Grundschuldbestellung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 18.08.2008 - 7 K 585/07
Keine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Im Übrigen liegt ein schwebendes Geschäft auch dann vor, wenn ein Garantieversprechen Bestandteil eines gegenseitigen Vertrags ist, was z.B. dann der Fall ist, wenn sich der Gläubiger verpflichtet, seinerseits dem Garantiegeber eine Leistung zu erbringen (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Januar 1996 IX ZR 56/95, NJW 1996, 930;… ein solcher Fall lag auch dem BFH-Urteil vom 15. September 2004 I R 5/04, BFH/NV 2005, 421 zugrunde). - OLG Stuttgart, 22.07.1997 - 6 U 31/97
Anspruch gegen den Bürgen auf Zahlung der restlichen Leasing-Raten bei vorzeitig …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.09.1996 - IX ZR 218/95
Nichtannahme der Revision - Hinreichende Bezeichnung von Gläubiger und Schuldner …
Selbst wenn eine Bürgschaft unter § 1 Abs. 1 HWiG fallen sollte (vgl. dazu BGH, Beschluß v. 11. Januar 1996 - IX ZR 56/95, WM 1996, 384 [BGH 11.01.1996 - IX ZR 56/95]), so ist der Beklagte nicht im Sinne dieser Vorschrift durch mündliche Verhandlungen im Bereich einer Privatwohnung zu seiner Vertragserklärung bestimmt worden. - FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 1 K 1444/16
Unzulässige Bildung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten durch ein …
- OLG München, 20.07.1999 - 25 U 5436/98
Gesamtschuldnerische Verpflichtung als Verbraucherkredit nur bei …