Rechtsprechung
BGH, 11.01.2005 - 5 StR 510/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 2 StGB; § 8 StGB; § 27 StGB; § 370 AO; § 370a AO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 7 EMRK
Beihilfe zur Steuerhinterziehung (maßgeblicher Zeitpunkt der Beihilfehandlung; Verbot der Rückwirkung); gewerbsmäßige Steuerhinterziehung (Bedenken hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit; Bestimmtheitsgrundsatz; Berechnungsdarstellung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Wesentlichkeit des Begehungszeitpunkts einer Beihilfehandlung; Verlagerung von Zahlungsflüssen ins Ausland; Beihilfe zur Steuerhinterziehung und gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung
- Judicialis
StPO § 154a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 2 Abs. 1; ; StGB § 2 Abs. 2; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 8; ; StGB § 27 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; AO § 370a; ; AO § 370a Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 2 Abs. 1, 2 § 8
Begehungszeitpunkt bei der Beihilfe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuerhinterziehung - Zum maßgeblichen Tatzeitpunkt bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 151
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04
Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer …
Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 5 StR 510/04
Auf die Beihilfehandlung des Angeklagten könnte § 370a AO - jenseits verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Norm (vgl. BGH NJW 2004, 2990; BGH, Urt. vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04; jeweils m.w.N.) - mithin nur dann Anwendung finden, wenn seine Handlungen erst nach dem 27. Dezember 2001 tatsächlich abgeschlossen und damit im Sinne von § 2 Abs. 2 StGB beendet waren.Sodann wird er bei alledem die gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 370a AO vorgebrachten Erwägungen (vgl. BGH NJW 2004, 2990; BGH, Urt. vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04; jeweils m.w.N.) zu bedenken haben.
- BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04
Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem …
Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 5 StR 510/04
Auf die Beihilfehandlung des Angeklagten könnte § 370a AO - jenseits verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Norm (vgl. BGH NJW 2004, 2990; BGH…, Urt. vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04; jeweils m.w.N.) - mithin nur dann Anwendung finden, wenn seine Handlungen erst nach dem 27. Dezember 2001 tatsächlich abgeschlossen und damit im Sinne von § 2 Abs. 2 StGB beendet waren.Sodann wird er bei alledem die gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 370a AO vorgebrachten Erwägungen (vgl. BGH NJW 2004, 2990; BGH…, Urt. vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04; jeweils m.w.N.) zu bedenken haben.
- BGH, 22.09.1993 - 5 StR 554/93
Berechnungsdarstellung der hinterzogenen Steuern bei Geständnis des Angeklagten - …
Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 5 StR 510/04
Auch bei einem geständigen und steuerrechtlich verständigen Angeklagten (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 8) müssen die Urteilsgründe eine die revisionsrechtliche Sachprüfung ermöglichende Darstellung der einzelnen Tathandlungen im Gefüge ihrer jeweils steuerrechtlichen Bedeutung enthalten. - BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99
Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6. …
Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 5 StR 510/04
Der für den Bestand des Schuldspruchs wesentliche Begehungszeitpunkt der Beihilfehandlung bestimmt sich gemäß § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 8 StGB nach dem Zeitpunkt der Teilnahmehandlung als solcher und nicht nach dem Begehungszeitpunkt der hier teilweise (Steuererklärungen für 2001 vom 12. Dezember 2002) zweifelsfrei nach Inkrafttreten des § 370a AO begangenen Haupttaten (vgl. BGHR StGB § 8 Teilnehmer 1 m.w.N.).
- BGH, 30.06.2015 - 5 StR 71/15
Störung der Totenruhe (Begriff der Asche; Verbrennungsrückstände; Zahngold; …
Der Begehungszeitpunkt der Beihilfe bestimmt sich gemäß § 2 Abs. 1, 2, § 8 StGB nach dem Zeitpunkt der Teilnahmehandlung als solcher und nicht nach dem Begehungszeitpunkt der hier teilweise nach dem 1. Januar 2007 begangenen Haupttaten; sie ist beendet, wenn sie als solche abgeschlossen ist; auf den Taterfolg kommt es nach § 8 Satz 2 StGB nicht an (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 1999 - 3 StR 359/99, BGHR StGB § 8 Teilnehmer 1; vom 11. Januar 2005 - 5 StR 510/04, NStZ-RR 2005, 151;… Eser in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 8 Rn. 5;… MüKo-StGB/Ambos, 2. Aufl., § 8 Rn. 14;… Werle/Jeßberger in LK-StGB, 12. Aufl., § 8 Rn. 15).