Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2005 - 5 StR 510/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5414
BGH, 11.01.2005 - 5 StR 510/04 (https://dejure.org/2005,5414)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2005 - 5 StR 510/04 (https://dejure.org/2005,5414)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 5 StR 510/04 (https://dejure.org/2005,5414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 2 StGB; § 8 StGB; § 27 StGB; § 370 AO; § 370a AO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 7 EMRK
    Beihilfe zur Steuerhinterziehung (maßgeblicher Zeitpunkt der Beihilfehandlung; Verbot der Rückwirkung); gewerbsmäßige Steuerhinterziehung (Bedenken hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit; Bestimmtheitsgrundsatz; Berechnungsdarstellung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wesentlichkeit des Begehungszeitpunkts einer Beihilfehandlung; Verlagerung von Zahlungsflüssen ins Ausland; Beihilfe zur Steuerhinterziehung und gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung

  • Judicialis

    StPO § 154a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 2 Abs. 1; ; StGB § 2 Abs. 2; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 8; ; StGB § 27 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; AO § 370a; ; AO § 370a Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 2 Abs. 1, 2 § 8
    Begehungszeitpunkt bei der Beihilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Zum maßgeblichen Tatzeitpunkt bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 5 StR 510/04
    Auf die Beihilfehandlung des Angeklagten könnte § 370a AO - jenseits verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Norm (vgl. BGH NJW 2004, 2990; BGH, Urt. vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04; jeweils m.w.N.) - mithin nur dann Anwendung finden, wenn seine Handlungen erst nach dem 27. Dezember 2001 tatsächlich abgeschlossen und damit im Sinne von § 2 Abs. 2 StGB beendet waren.

    Sodann wird er bei alledem die gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 370a AO vorgebrachten Erwägungen (vgl. BGH NJW 2004, 2990; BGH, Urt. vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04; jeweils m.w.N.) zu bedenken haben.

  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04

    Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 5 StR 510/04
    Auf die Beihilfehandlung des Angeklagten könnte § 370a AO - jenseits verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Norm (vgl. BGH NJW 2004, 2990; BGH, Urt. vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04; jeweils m.w.N.) - mithin nur dann Anwendung finden, wenn seine Handlungen erst nach dem 27. Dezember 2001 tatsächlich abgeschlossen und damit im Sinne von § 2 Abs. 2 StGB beendet waren.

    Sodann wird er bei alledem die gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 370a AO vorgebrachten Erwägungen (vgl. BGH NJW 2004, 2990; BGH, Urt. vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04; jeweils m.w.N.) zu bedenken haben.

  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 554/93

    Berechnungsdarstellung der hinterzogenen Steuern bei Geständnis des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 5 StR 510/04
    Auch bei einem geständigen und steuerrechtlich verständigen Angeklagten (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 8) müssen die Urteilsgründe eine die revisionsrechtliche Sachprüfung ermöglichende Darstellung der einzelnen Tathandlungen im Gefüge ihrer jeweils steuerrechtlichen Bedeutung enthalten.
  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 5 StR 510/04
    Der für den Bestand des Schuldspruchs wesentliche Begehungszeitpunkt der Beihilfehandlung bestimmt sich gemäß § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 8 StGB nach dem Zeitpunkt der Teilnahmehandlung als solcher und nicht nach dem Begehungszeitpunkt der hier teilweise (Steuererklärungen für 2001 vom 12. Dezember 2002) zweifelsfrei nach Inkrafttreten des § 370a AO begangenen Haupttaten (vgl. BGHR StGB § 8 Teilnehmer 1 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.2015 - 5 StR 71/15

    Störung der Totenruhe (Begriff der Asche; Verbrennungsrückstände; Zahngold;

    Der Begehungszeitpunkt der Beihilfe bestimmt sich gemäß § 2 Abs. 1, 2, § 8 StGB nach dem Zeitpunkt der Teilnahmehandlung als solcher und nicht nach dem Begehungszeitpunkt der hier teilweise nach dem 1. Januar 2007 begangenen Haupttaten; sie ist beendet, wenn sie als solche abgeschlossen ist; auf den Taterfolg kommt es nach § 8 Satz 2 StGB nicht an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 1999 - 3 StR 359/99, BGHR StGB § 8 Teilnehmer 1; vom 11. Januar 2005 - 5 StR 510/04, NStZ-RR 2005, 151; Eser in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 8 Rn. 5; MüKo-StGB/Ambos, 2. Aufl., § 8 Rn. 14; Werle/Jeßberger in LK-StGB, 12. Aufl., § 8 Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht