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   BGH, 11.01.2007 - I ZR 177/04   

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https://dejure.org/2007,2437
BGH, 11.01.2007 - I ZR 177/04 (https://dejure.org/2007,2437)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2007 - I ZR 177/04 (https://dejure.org/2007,2437)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - I ZR 177/04 (https://dejure.org/2007,2437)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme des Frachtguts durch den Empfänger als eine die Zahlungspflicht des Empfängers begründende konkludente Geltendmachung des Rechts auf Ablieferung; Anknüpfung der Frachtzahlungspflicht an die Entgegennahme der Warensendung (und des Frachtbriefes) oder an die ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Frachtgutübernahme - Zahlungspflicht des Empfängers

  • tis-gdv.de

    Ablieferung

  • Judicialis

    HGB § 421 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 421 Abs. 2 S. 1
    Bloße Übernahme des Frachtguts begründet keine eigene Pflicht des Empfängers zur Zahlung der Fracht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 421 Abs. 2 S. 1
    Geltendmachung des Rechts auf Ablieferung durch bloße Übernahme des Frachtguts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bloße Übernahme des Frachtguts erfüllt nicht § 421 II 1 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Bloße Übernahme des Frachtgutes löst keine Zahlungspflicht des Empfängers aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Zahlungspflicht des Empfängers für Frachtlohn?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 171, 84
  • NJW-RR 2007, 1326
  • MDR 2007, 1327
  • VersR 2007, 1585
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2004 - 18 U 125/04

    Frachtzahlungspflicht nach § 436 HGB a. F. bereits bei Entgegennahme der

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - I ZR 177/04
    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Düsseldorf TranspR 2005, 209).
  • OLG Koblenz, 23.07.2014 - 5 U 336/14

    Zahlungspflicht des Frachtgutempfängers für Standgeld nur nach

    Der Umstand, dass das herangebrachte Material entladen und angenommen wurde sowie dass davon später Mitteilung gemacht wurde, reichte nicht hin (BGHZ 171, 84).
  • OLG Braunschweig, 08.04.2015 - 2 U 123/13

    Zahlungspflicht des Empfängers von Frachtgut: Unvereinbarkeit erleichterter

    Zum einen liegt allein in dem Umstand, dass der Empfänger das Frachtgut entgegennimmt, keine die Verpflichtung zur Zahlung des Frachtlohns auslösende Geltendmachung des Rechts auf Ablieferung des Frachtguts (vgl. BGH, Urteil vom 11.01.2007 - I ZR 177/04, VersR 2007, 1585); zum anderen ist der Anspruch gegen den Empfänger auf die im Frachtbrief ausgewiesenen Kosten beschränkt (vgl. Boesche , a.a.O., Art. 13 CMR Rdnr. 12; Jesser-Huß , a.a.O., Art. 13 CMR Rdnr. 23; Koller , Transportrecht, 8. Aufl., Art. 13 CMR Rdnr. 11).
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