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   BGH, 11.01.2007 - IX ZB 85/05 (1)   

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https://dejure.org/2007,1524
BGH, 11.01.2007 - IX ZB 85/05 (1) (https://dejure.org/2007,1524)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2007 - IX ZB 85/05 (1) (https://dejure.org/2007,1524)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - IX ZB 85/05 (1) (https://dejure.org/2007,1524)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutz gegen die Anordnung der Eigenverwaltung oder deren Ablehnung; Möglichkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Eigenverwaltung; Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Fehlens einer die Verfahrenskosten deckenden ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eigenverwaltung

  • zvi-online.de

    InsO §§ 270, 34 Abs. 1, § 26 Abs. 1 Satz 2
    Kein Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eigenverwaltung

  • Judicialis

    InsO § 26 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 34 Abs. 1; ; InsO § 270

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 270 § 34 Abs. 1 § 26 Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Eigenverwaltung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung der Eigenverwaltung: Anfechtung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Geringere Kosten bei Eigenverwaltung rechtfertigen keine Verfahrenseröffnung bei Massearmut

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 561
  • ZIP 2007, 394
  • MDR 2007, 739
  • NZI 2007, 238
  • WM 2007, 513
  • AnwBl 2007, 124
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.01.2007 - IX ZB 10/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Eigenverwaltung

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 85/05
    Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Bundesgerichtshof deshalb entschieden, dass die Ablehnung der Anordnung der Eigenverwaltung nicht im Wege der sofortigen Beschwerde gegen einen Eröffnungsbeschluss angefochten werden kann (IX ZB 10/05, z.V.b.).

    Die Eigenverwaltung stellt keine eigene Verfahrensart dar, die selbständig beantragt und deren Ablehnung nach § 34 InsO angegriffen werden könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 10/05, z.V.b.).

    Hält das Insolvenzgericht die Voraussetzungen des § 270 Abs. 2 InsO nicht für erfüllt und lehnt es deshalb ab, die Eigenverwaltung anzuordnen, kann nur die Gläubigerversammlung diese Entscheidung korrigieren (§ 271 InsO; vgl. BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 10/05, z.V.b.).

    Der Gesetzgeber hat die endgültige Entscheidung darüber, ob dem Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ausnahmsweise belassen werden soll, der Gläubigerversammlung übertragen, nicht dem Schuldner selbst oder dem Insolvenzgericht (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 10/05, z.V.b.).

  • LG Traunstein, 30.03.2000 - 4 T 863/00

    Kostenvorschuss für Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 85/05
    c) Nach verbreiteter Ansicht in Rechtsprechung und Literatur soll der Schuldner im Rahmen einer sofortigen Beschwerde gegen die Abweisung eines Insolvenzantrags allerdings geltend machen können, der angeforderte, aber nicht gezahlte Vorschuss sei fehlerhaft berechnet worden (LG Traunstein NZI 2000, 439; HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 34 Rn. 21; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 34 Rn. 10, 16; Jaeger/Schilken, InsO § 34 Rn. 15; MünchKomm-InsO/Schmahl, § 34 Rn. 52; HambK-InsO/Schröder, § 34 Rn. 8; Lüke, ZIP 2001, 2189); denn die Vorschrift des § 13 InsO schütze auch das Recht des Schuldners auf eine geordnete Abwicklung seines Vermögens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (HK-InsO/Kirchhof, aaO Rn. 6).
  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 85/05
    Die - unanfechtbare - Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung erfolgt gleichzeitig mit der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wird dadurch aber nicht Teil dieser Entscheidung (Graf-Schlicker, InsO § 270 Rn. 23; vgl. auch BVerfG ZIP 2006, 1355, 1357 zum Verhältnis Eröffnungsbeschluss - Bestellung des Insolvenzverwalters).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 22.12.2004 - 101 IN 2808/04

    Zurückweisung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 85/05
    Mit Beschluss vom 22. Dezember 2004 hat das Insolvenzgericht die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, auf Erteilung der Restschuldbefreiung und auf Anordnung der Eigenverwaltung zurückgewiesen (DZWiR 2005, 168).
  • BGH, 07.07.2005 - IX ZB 85/05

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung betreffend die Anordnung

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 85/05
    Einen Antrag des Schuldners auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks hat der Senat wegen fehlender Erfolgsaussicht im Endergebnis zurückgewiesen (Beschl. v. 7. Juli 2005, NZI 2006, 34).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 85/05
    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, unter Abwägung und Ausgleich der verschiedenen betroffenen Interessen zu entscheiden, ob es bei einer Instanz bleiben soll oder ob mehrere Instanzen bereitgestellt und unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden (BVerfG NJW 2003, 1924; BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2392).
  • AG Köln, 22.08.2005 - 71 IN 426/05
    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 85/05
    Fasst das Insolvenzgericht mehrere Maßnahmen in einem einheitlichen Beschluss zusammen, die teils anfechtbar, teils unanfechtbar sind, erweitert dies die Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber der einzelnen Maßnahme nicht (HK-InsO/Kirchhof, aaO § 6 Rn. 5; MünchKomm-InsO/Ganter, § 6 Rn. 8; AG Köln ZIP 2005, 1975; Prütting, NZI 2000, S. 145, 147).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 599/02

    Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 85/05
    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, unter Abwägung und Ausgleich der verschiedenen betroffenen Interessen zu entscheiden, ob es bei einer Instanz bleiben soll oder ob mehrere Instanzen bereitgestellt und unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden (BVerfG NJW 2003, 1924; BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2392).
  • BGH, 27.01.2022 - IX ZB 41/21

    Anfechtung der Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung durch Bestellung eines

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde verstößt der Ausschluss eines Rechtsmittels gegen die Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung durch das Insolvenzgericht nicht gegen die aus Art. 19 Abs. 4 GG und dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Garantie effektiven Rechtsschutzes (vgl. bereits für die Ablehnung der Eigenverwaltung BGH, Beschluss vom 11. Januar 2007 - IX ZB 85/05, ZIP 2007, 394 Rn. 13; zweifelnd Blankenburg, ZInsO 2021, 753, 768; Sämisch/Noffz/Haug, ZRI 2021, 741, 750).
  • KG, 26.05.2008 - 26 U 183/07
    Unrichtig können auch Endurteile und Prognosen sein, wenn sie nicht ausreichend durch Tatsachen gestützt und/oder kaufmännisch nicht vertretbar sind (vgl. BGH WM 1982, 862/865; 1994, 2192 /2193; 2002, 813/814; ZIP 2007, 1255/1256 [BGH 24.04.2007 - XI ZR 340/05] Rn. 16; WM 2004, 379/381 [BGH 15.12.2003 - II ZR 244/01] ; 2007, 513 Rn. 9 jeweils m.w.N.).
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