Rechtsprechung
BGH, 11.01.2008 - 2 StR 541/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 66 StGB
Anordnung der Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen; Vorverurteilungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Formelle Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1
Zeitpunkte der Vorverurteilungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87
Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 11.01.2008 - 2 StR 541/07
Der Angeklagte ist vor der verfahrensgegenständlichen Tat nicht bereits zweimal wegen vorsätzlicher Straftaten jeweils zu einer Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig (vgl. BGHSt 35, 6, 11 f.; 38, 258, 259) verurteilt worden. - BGH, 25.03.1992 - 2 StR 527/91
Voraussetzung für Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung …
Auszug aus BGH, 11.01.2008 - 2 StR 541/07
Der Angeklagte ist vor der verfahrensgegenständlichen Tat nicht bereits zweimal wegen vorsätzlicher Straftaten jeweils zu einer Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig (vgl. BGHSt 35, 6, 11 f.; 38, 258, 259) verurteilt worden. - BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03
Vorverurteilung zu Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 11.01.2008 - 2 StR 541/07
In diesem Fall kann das Revisionsgericht die fehlende Ermessensentscheidung nicht ersetzen; sie ist dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 12).
- BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Darlegung der …
Hier durfte die letzte Vorverurteilung des Angeklagten nicht als Vortat im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB herangezogen werden, da sie erst nach Begehung der hier abgeurteilten Tat rechtskräftig geworden ist (vgl. BGHSt 35, 6, 11 f.; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 2 StR 541/07).