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   BGH, 11.01.2011 - 3 StR 441/10   

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https://dejure.org/2011,7781
BGH, 11.01.2011 - 3 StR 441/10 (https://dejure.org/2011,7781)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2011 - 3 StR 441/10 (https://dejure.org/2011,7781)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 3 StR 441/10 (https://dejure.org/2011,7781)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 353b StGB
    Strafurteil wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 353b StGB
    Strafurteil wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von strafbarkeitsbegründenden Merkmalen des Tatbestands i.R.d. Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten

  • online-und-recht.de

    Strafurteil wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung

  • rewis.io

    Strafurteil wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafurteil wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von strafbarkeitsbegründenden Merkmalen des Tatbestands i.R.d. Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    StPO intensiv: Nach diesem Maßstab prüft der BGH die Strafzumessung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 270
  • StV 2011, 364
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 440/91

    Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung bei geringer Überschreitung der

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 3 StR 441/10
    Liegt die verhängte (Gesamt-)Freiheitsstrafe in der Nähe zu einer solchen, bei der eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung in Betracht kommt, bedarf es allerdings regelmäßig einer besonders sorgfältigen Begründung der Strafzumessung (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1992 - 5 StR 440/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 3 StR 441/10
    Dies gilt in gleicher Weise für die Bildung der Gesamtstrafe (BGH, Urteile vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 456/86, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1; vom 1. März 1990 - 4 StR 61/90, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 3 StR 441/10
    Dies gilt in gleicher Weise für die Bildung der Gesamtstrafe (BGH, Urteile vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 456/86, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1; vom 1. März 1990 - 4 StR 61/90, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 3 StR 441/10
    In Zweifelsfällen hat das Revisionsgericht die Wertung des Tatgerichts hinzunehmen (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 3 StR 441/10
    In Zweifelsfällen hat das Revisionsgericht die Wertung des Tatgerichts hinzunehmen (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 113/04

    Strafzumessung (Anwendung des Doppelverwertungsverbotes auf Regelbeispiele)

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 3 StR 441/10
    Vor diesem Hintergrund stellt es einen durchgreifenden Rechtsfehler dar, dass das Oberlandesgericht den Verstoß gegen die Dienstvorschriften noch einmal strafschärfend berücksichtigt hat; denn § 46 Abs. 3 StGB gilt bei Merkmalen von Regelbeispielen entsprechend (BGH, Beschluss vom 22. April 2004 - 3 StR 113/04, NStZ-RR 2004, 262).
  • BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16

    Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn ein Rechtsfehler vorliegt, namentlich das Tatgericht von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Acht lassen oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit nach oben oder unten löst, dass ein grobes Missverhältnis von Schuld und Strafe offenkundig ist (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 441/10, NStZ 2011, 270).
  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 413/11

    Strafzumessung (ausdrückliche Erörterung bereits erwähnter Umstände; Beseitigung

    Revisionsrechtlich beachtliche Rechtsfehler in dem Sinne, dass die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen, bestimmende Strafzumessungstatsachen übergangen wurden oder sich die verhängte Freiheitsstrafe von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs offenkundig löst (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 441/10, NStZ 2011, 270; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 337 Rn. 34), liegen nicht vor.
  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 158/21

    Strafzumessung (eingeschränkte Revisibilität; Strafmilderungsgrund: Verzicht auf

    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn ein Rechtsfehler vorliegt, namentlich das Tatgericht von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Acht gelassen hat oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit nach oben oder unten löst, dass ein grobes Missverhältnis von Schuld und Strafe offenkundig ist (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 ? 3 StR 441/10, NStZ 2011, 270).
  • OLG Bremen, 05.06.2018 - 1 Ss 28/18

    Uneingeschränkte Überprüfungspflicht des Rahmens des Regelfalles nach § 29 BtMG

    Das Revisionsgericht kann nur dann eingreifen, wenn der Strafrahmen fehlerhaft gewählt ist, die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (siehe BGH, Beschluss vom 11.01.2011 - 3 StR 441/10, juris Rn. 5, NStZ 2011, 270 ; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 27.01.2017 - 1 Ss 57/16).
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