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   BGH, 11.01.2011 - 5 StR 491/10   

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https://dejure.org/2011,1558
BGH, 11.01.2011 - 5 StR 491/10 (https://dejure.org/2011,1558)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2011 - 5 StR 491/10 (https://dejure.org/2011,1558)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10 (https://dejure.org/2011,1558)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 25 StGB; § 27 StGB; § 222 StGB; § 229 StGB; § 227 StGB
    Körperverletzung mit Todesfolge (eigenverantwortliche Selbstgefährdung; Tatherrschaft; Irrtumsherrschaft; überlegenes Wissen über das eingegangene Risiko); fahrlässige Tötung; fahrlässiger Körperverletzung (Fehldosierung von MDMA; Psycholyse)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 222 StGB, § 227 StGB, § 229 StGB, § 30 Abs 1 Nr 3 BtMG
    Körperverletzung: Strafbarkeit der Teilnahme eines Arztes an selbstgefährdendem Handeln im Falle der Überlassung von Betäubungsmitteln an Patienten im Rahmen einer therapeutischen Sitzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 222 StGB, § 227 StGB, § 229 StGB, § 30 Abs 1 Nr 3 BtMG
    Körperverletzung: Strafbarkeit der Teilnahme eines Arztes an selbstgefährdendem Handeln im Falle der Überlassung von Betäubungsmitteln an Patienten im Rahmen einer therapeutischen Sitzung

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche Körperverletzung eines Arztes und Psychotherapeuten wegen Dosierung und Übergabe von MDMA an der Einnahme zustimmenden Patienten

  • rewis.io

    Körperverletzung: Strafbarkeit der Teilnahme eines Arztes an selbstgefährdendem Handeln im Falle der Überlassung von Betäubungsmitteln an Patienten im Rahmen einer therapeutischen Sitzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Körperverletzung: Strafbarkeit der Teilnahme eines Arztes an selbstgefährdendem Handeln im Falle der Überlassung von Betäubungsmitteln an Patienten im Rahmen einer therapeutischen Sitzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222; StGB § 229; BtMG § 13
    Vorsätzliche Körperverletzung eines Arztes und Psychotherapeuten wegen Dosierung und Übergabe von MDMA an der Einnahme zustimmenden Patienten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Berliner "Drogenarzt" aufgehoben

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Aspekt der Selbstgefährdung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Psycholytische Psychotherapie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen "Drogenarzt" aufgehoben

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Drogenarzt" bekennt sich schuldig

  • strafverteidigung-hamburg.com (Ausführliche Zusammenfassung)

    Therapie beim MDMA-Doktor: Zur Abgrenzung von Fremd- und Selbstschädigung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Berliner "Drogenarzt" kann auf mildere Strafe hoffen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung von strafbarer Körperverletzung und straffreier Selbstgefährdung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Drogenarzt aufgehoben - BTM, fahrlässige/vorsätzliche Tötung/Körperverletzung mit Todesfolge

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Aufhebung des Urteils gegen Berliner "Drogenarzt"

Besprechungen u.ä. (5)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Der Drogenarzt

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Vorsatzstrafbarkeit bei nur fahrlässiger Veranlassung einer eigenverantwortlichen Selbstschädigung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Psycholyse-Fall

  • rudolph-recht.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Körperverletzung durch Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (psycholytische Psychotherapie)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 341
  • StV 2011, 535
  • JR 2011, 266
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 5 StR 491/10
    Wer eine solche Gefährdung veranlasst, ermöglicht oder fördert, kann daher nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts verurteilt werden; denn er nimmt an einem Geschehen teil, welches - soweit es um die Strafbarkeit wegen Tötung oder Körperverletzung geht - kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (BGH, Urteile vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, BGHSt 32, 262; vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 39; vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290).

    Der Rechtsfehler nötigt angesichts der tateinheitlichen Verknüpfung sämtlicher verwirklichter Straftatbestände zu einer umfassenden Aufhebung des Schuldspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 45).

  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 518/08

    Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit vorsätzlichem Überlassen von

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 5 StR 491/10
    Wer eine solche Gefährdung veranlasst, ermöglicht oder fördert, kann daher nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts verurteilt werden; denn er nimmt an einem Geschehen teil, welches - soweit es um die Strafbarkeit wegen Tötung oder Körperverletzung geht - kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (BGH, Urteile vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, BGHSt 32, 262; vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 39; vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290).

    Dies ist der Fall, wenn der Täter kraft überlegenen Fachwissens das Risiko besser erfasst als der Selbstgefährdende, namentlich wenn das Opfer einem Irrtum unterliegt, der seine Selbstverantwortlichkeit ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290; vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, NStZ 1985, 319, 320), oder es infolge einer Intoxikation zu einer Risikoabwägung nicht mehr hinreichend in der Lage ist (BGH, Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 426/85, NStZ 1986, 266).

  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 209/78

    Zurechenbarkeit der selbstgesetzen tödlichen Injektionen zweier Patienten dem

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 5 StR 491/10
    b) Auch der von der Strafkammer angeführte Gesichtspunkt, der Angeklagte als Arzt und ehemaliger Suchtberater habe das Risiko besser erfasst als seine Gruppenmitglieder, die ihm vertraut hätten, begründet noch keine strafrechtlich relevante Handlungsherrschaft (vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. 1, 4. Aufl., § 11 Rdn. 111; vgl. sehr weitgehend BGH, Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 209/78, JR 1979, 429).
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 5 StR 491/10
    Wer eine solche Gefährdung veranlasst, ermöglicht oder fördert, kann daher nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts verurteilt werden; denn er nimmt an einem Geschehen teil, welches - soweit es um die Strafbarkeit wegen Tötung oder Körperverletzung geht - kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (BGH, Urteile vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, BGHSt 32, 262; vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 39; vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 426/85

    Körperverletzung mit Todesfolge - Tod durch Herz-Kreislaufversagen infolge der

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 5 StR 491/10
    Dies ist der Fall, wenn der Täter kraft überlegenen Fachwissens das Risiko besser erfasst als der Selbstgefährdende, namentlich wenn das Opfer einem Irrtum unterliegt, der seine Selbstverantwortlichkeit ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290; vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, NStZ 1985, 319, 320), oder es infolge einer Intoxikation zu einer Risikoabwägung nicht mehr hinreichend in der Lage ist (BGH, Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 426/85, NStZ 1986, 266).
  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 5 StR 491/10
    Dies ist der Fall, wenn der Täter kraft überlegenen Fachwissens das Risiko besser erfasst als der Selbstgefährdende, namentlich wenn das Opfer einem Irrtum unterliegt, der seine Selbstverantwortlichkeit ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290; vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, NStZ 1985, 319, 320), oder es infolge einer Intoxikation zu einer Risikoabwägung nicht mehr hinreichend in der Lage ist (BGH, Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 426/85, NStZ 1986, 266).
  • BGH, 15.04.2010 - 5 StR 75/10

    Beweiswürdigung (keine dem Angeklagten günstige Feststellungen allein aufgrund

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 5 StR 491/10
    Das neue Tatgericht wird sich dabei kritisch mit der Einlassung des Angeklagten auseinandersetzen müssen, dass er infolge eines Fehlers der Waage die zehnfache Überdosierung des MDMA nicht erkannt habe (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - 5 StR 75/10, NStZ 2010, 503).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Ein Begehen der Tat durch Benutzung des Suizidenten als "Werkzeug' gegen sich selbst setzt daher voraus, dass dieser seinen Selbsttötungsentschluss aufgrund eines Wissens- oder Verantwortlichkeitsdefizits nicht freiverantwortlich gebildet hat (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1983 - 1 StR 168/83, BGHSt 32, 38, 41 f.; vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150, 168; Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342; vom 16. Januar 2014 - 1 StR 389/13, StV 2014, 601, 602).

    Als solche kommen insbesondere Minderjährigkeit des Opfers oder krankheits- sowie intoxikationsbedingte Defizite in Frage (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932; vom 28. Oktober 1982 - 1 StR 501/82, NStZ 1983, 72; vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, NStZ 2001, 205, 206; vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290, und vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 168/10, NStZ 2011, 340 f.; Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342).

    Die Frauen waren durch den Angeklagten über den genauen Ablauf des Suizids und die Wirkung der todbringenden Medikamente aufgeklärt worden, womit sie insoweit denselben Wissensstand aufwiesen, wie er selbst (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342; vom 16. Januar 2014 - 1 StR 389/13, StV 2014, 601, 602).

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    (1) Eine Benutzung des Suizidenten als "Werkzeug' gegen sich selbst kann unter anderem gegeben sein, wenn dieser seinen Selbsttötungsentschluss aufgrund eines Wissens- oder Verantwortlichkeitsdefizits nicht freiverantwortlich gebildet hat (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1983 - 1 StR 168/83, BGHSt 32, 38, 41 f.; vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150, 168 und vom heutigen Tag - 5 StR 132/18; Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342; vom 16. Januar 2014 - 1 StR 389/13, StV 2014, 601, 602).

    Als solche kommen insbesondere Minderjährigkeit des Opfers oder krankheits- sowie intoxikationsbedingte Defizite in Frage (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932; vom 28. Oktober 1982 - 1 StR 501/82, NStZ 1983, 72; vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, NStZ 2001, 205, 206; vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290, und vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 168/10; Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342).

  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Dies ist insbesondere der Fall bei einem Defizit im Sinne des § 21 StGB, wenn der sich Verletzende infolge einer Intoxikation (BGH, Urteil vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342) oder bei Vorliegen einer psychischen Störung (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2010, a.a.O.), nicht (mehr) zu einer hinreichenden Risikobeurteilung und -abwägung in der Lage ist.
  • BGH, 05.08.2015 - 1 StR 328/15

    Totschlag durch Unterlassen (Beschützergarantenpflicht bei eigenverantwortlicher

    Denn anders als in den Selbsttötungsfällen erschöpft sich im Fall der Selbstgefährdung die Preisgabe des eigenen Rechtsguts gerade darin, dieses in einem vom Betroffenen jedenfalls in seinem wesentlichen Grad zutreffend erkannten Umfang (Kenntnis sämtlicher rechtsgutsbezogener Risiken des fraglichen Verhaltens wird nicht gefordert, vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342; siehe auch BGH, Urteil vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150, 169 f. Rn. 80 und 81) einem Risiko auszusetzen.
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 354/16

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen (Strafbarkeit, Vorliegen des

    Diese setzt voraus, dass der sich selbst Gefährdende (oder Verletzende) das eingegangene Risiko für das betroffene eigene Rechtsgut jedenfalls in seinem wesentlichen Grad zutreffend erkannt hat (BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21 Rn. 17; in der Sache ebenso bereits BGH, Urteil vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150, 169 f. Rn. 80), wenn ihm auch nicht sämtliche rechtsgutbezogenen Risiken im Einzelnen bekannt zu sein brauchen (so BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342; siehe zudem BGH, Urteil vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150, 169 f. Rn. 80 f.; BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21 Rn. 17).
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18

    Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Täter kraft überlegenen (Fach-)Wissens das Risiko besser erfasst als der Selbstgefährdende, insbesondere dann, wenn das Opfer einem Irrtum unterliegt, der seine Selbstverantwortlichkeit ausschließt oder es infolge einer Intoxikation zu einer Risikoabwägung nicht mehr hinreichend in der Lage ist (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 ? 5 StR 491/10, BGH NStZ 2011, 341; siehe ferner BGH, Urteil vom 29. April 2009 ? 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290; Urteil vom 27. November 1985 ? 3 StR 426/85, NStZ 1986, 266).
  • BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13

    Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher

    Wer eine solche Verletzung oder Gefährdung veranlasst, ermöglicht oder fördert, kann daher nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts verurteilt werden, denn er nimmt an einem Geschehen teil, welches - soweit es um die Strafbarkeit wegen Tötung oder Körperverletzung geht - kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10; Urteile vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290; vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 39; vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, BGHSt 32, 262).

    (1) Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überlegenes Sachwissen des die Selbstgefährdung bzw. -verletzung Fördernden dessen Handlungsherrschaft begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10; BGH, Urteile vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290 f.; vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, NStZ 2001, 205).

    Ihre - für sich genommen rechtsfehlerfrei getroffene - Feststellung der Opiatabhängigkeit des Geschädigten führt nicht automatisch zum Ausschluss der Eigenverantwortlichkeit (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, NStZ-RR 2012, 71; Urteile vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10, 27 28 29 30 31 und vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, NStZ 1984, 410, 411 m. Anm. Roxin; sehr weitgehend demgegenüber noch BGH, Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 209/78, JR 1979, 429; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 21 Rn. 13 mwN; ebenso für "Erfahrungen im Umgang mit Drogen" BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10; Urteil vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, BGHR StGB § 222 Zurechenbarkeit 2).

    Daher bedarf es auch insoweit einer Handlungsherrschaft aufgrund überlegenen Sachwissens oder aufgrund erkennbarer Mängel der Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Entscheidung bei dem sich selbst Gefährdenden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10; Urteile vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290; vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 39; vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, BGHSt 32, 262).

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 289/16

    Körperverletzung durch Unterlassen (Reichweite der Beschützergarantenpflicht bei

    Dies hatte zur Folge, dass der Angeklagte mangels Eigenverantwortlichkeit der sich bis dahin (allenfalls) selbst gefährdenden Nebenklägerin die Tat- bzw. Handlungsherrschaft über das Geschehen erlangte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 1 StR 389/13, BGHR StGB § 227 Beteiligung 4, Rn. 20, 31; ferner BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, JR 2011, 266, 267 m. Anm. Kotz; Urteil vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150, 168, Rn. 73 mwN).
  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

    Wer eine solche Gefährdung veranlasst, ermöglicht oder fördert, kann daher nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts verurteilt werden; denn er nimmt an einem Geschehen teil, welches - soweit es um die Strafbarkeit wegen Tötung oder Körperverletzung geht - kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (BGH, Urteile vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, BGHSt 32, 262, 264 f.; vom 7. August 1984 - 1 StR 200/84, NStZ 1985, 25, 26; vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, NStZ 2001, 205; vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 288 f.; vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342).

    Dies ist dann der Fall, wenn der sich beteiligende Dritte kraft überlegenen Fachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende oder Verletzende (siehe BGH, Urteile vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, NStZ 1985, 319, 320; vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, NStZ 2001, 205; vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342).

    Ein solches überlegenes Wissen kommt vor allem bei einem Irrtum des sich Gefährdenden in Betracht (BGH aaO NStZ 2011, 341, 342); wobei es sich lediglich um für die Entscheidung zur Gefährdung oder Verletzung des Rechtsguts bedeutsame Irrtümer handeln kann.

    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof die Eigenverantwortlichkeit ausgeschlossen, wenn der sich Gefährdende oder Verletzende infolge einer Intoxikation bzw. Intoxikationspsychose nicht (mehr) zu einer hinreichenden Risikobeurteilung und -abwägung in der Lage ist (vgl. BGH, Urteile vom 27. November 1985 - 3 StR 426/85, NStZ 1986, 266, 267; vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof auch bereits entschieden, dass es der Eigenverantwortlichkeit nicht entgegensteht, wenn die sich selbst gefährdende Person bei grundsätzlich vorhandener Kenntnis über die Risiken der Einnahme von ihnen bekannten Stoffen nicht über sämtliche vorhandenen Risiken aufgeklärt war (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342).

  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    Zudem bedarf es beim bloßen Betäubungsmittelhandel zur Herbeiführung der von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB namentlich hervorgehobenen schweren körperlichen oder seelischen Schäden noch des Konsums der Betäubungsmittel, der regelmäßig in Form der Selbstschädigung erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341).
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