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BGH, 11.01.2012 - 4 StR 591/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 52 StGB; § 249 StGB; § 250 Abs. 2 StGB; § 241 StGB
Konkurrenzen zwischen dem besonders schweren Raub und der Bedrohung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens bei Verurteilung eines Angeklagten wegen Bedrohung zum Zwecke der Beutesicherung gegenüber einem Raubopfer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstellung des Verfahrens bei Verurteilung eines Angeklagten wegen Bedrohung zum Zwecke der Beutesicherung gegenüber einem Raubopfer
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 304
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.04.2011 - 4 StR 124/11
Erörterungsmangel hinsichtlich einer Anwendung der Kronzeugenregelung …
Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 4 StR 591/11
Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend, wobei die erfolgte Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Urteilsformel durch die Bezeichnung als besonders schwerer Raub zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377; vom 13. April 2011 - 4 StR 124/11). - BGH, 19.10.1999 - 4 StR 467/99
Körperverletzung; Körperverletzungsvorsatz; Tateinheit Nötigung und Raub; …
Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 4 StR 591/11
In diesem Falle käme der Bedrohung nach § 241 StGB gegenüber der Strafbarkeit wegen besonders schweren Raubes gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106; Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 52/02, NStZ 2002, 542, 544). - BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09
Raub; räuberischer Diebstahl; besonders schwerer Fall (Urteilsformel)
Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 4 StR 591/11
Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend, wobei die erfolgte Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Urteilsformel durch die Bezeichnung als besonders schwerer Raub zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377; vom 13. April 2011 - 4 StR 124/11). - BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02
Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete …
Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 4 StR 591/11
In diesem Falle käme der Bedrohung nach § 241 StGB gegenüber der Strafbarkeit wegen besonders schweren Raubes gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106; Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 52/02, NStZ 2002, 542, 544).