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   BGH, 11.01.2012 - 4 StR 612/11   

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https://dejure.org/2012,1072
BGH, 11.01.2012 - 4 StR 612/11 (https://dejure.org/2012,1072)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2012 - 4 StR 612/11 (https://dejure.org/2012,1072)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11 (https://dejure.org/2012,1072)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 74 StGB; § 74b StGB; § 184b Abs. 6 Satz 2 und 3 StGB
    Einziehung eines Computers nach Ladung einer kinderpornographischen Datei (Grenze der Verhältnismäßigkeit; Besitz kinderpornographischer Schriften)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Einziehung des Computers bei einer Verurteilung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften auf der Festplatte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184b Abs. 6 S. 2; StGB § 74; StGB § 74a
    Voraussetzungen der Einziehung des Computers bei einer Verurteilung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften auf der Festplatte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Besitz kinderpornografischer Schriften - Unbrauchbarmachung vor Einziehung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.2008 - 2 StR 501/08

    Obligatorische Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 StGB (vorbehaltene

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 4 StR 612/11
    b) Im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 70 zur Sicherungseinziehung) macht der Senat von der Möglichkeit einer Anordnung gemäß § 74b Abs. 2 StGB Gebrauch, zumal die Strafzumessungserwägungen des angefochtenen Urteils nicht erkennen lassen, ob sich das Landgericht der Wechselwirkung zwischen der Höhe der verhängten Strafe und der Einziehung bewusst war.
  • OLG Hamburg, 03.05.1999 - IIa - 47/99

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Klammerwirkung des Besitzes

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 4 StR 612/11
    Rechtsgrundlage für die Einziehungsanordnung ist bei einer Verurteilung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften hinsichtlich der Beziehungsgegenstände, im vorliegenden Fall also für die Festplatte des Computers als Speichermedium, § 184b Abs. 6 Satz 2 StGB als spezielle Vorschrift; der Rechner als solcher nebst Zubehör unterliegt im vorliegenden Fall als Tatwerkzeug der Einziehung nach den §§ 74, 74a in Verb. mit § 184b Abs. 6 Satz 3 StGB (HansOLG Hamburg, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 1 Ss 39/99, NStZ-RR 1999, 329, Tz. 21; LK-StGB/Laufhütte/Roggenbuck, 12. Aufl., § 184b Rn. 20).
  • BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11

    Sichverschaffen von kinderpornographischen Schriften (Besitz; Tenorierung;

    Dagegen ist eine Einziehung des für den Lade- und Speichervorgang verwendeten Computers nebst Zubehör nur nach § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB als Tatwerkzeug möglich (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 4 5 6 Rn. 2 a.E.; Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 20).

    Zudem hat das Landgericht übersehen, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch bei einer auf § 184b Abs. 6 Satz 2 StGB gestützten Einziehung von den Möglichkeiten des § 74b Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 Rn. 3).

    Dies könnte hier durch eine endgültige Löschung der inkriminierten Bilddateien geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11; Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 20).

  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 562/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff des sexuellen Handlungen:

    In beiden Fällen ist im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob gemäß § 74b Abs. 2 StGB die Einziehung zunächst vorbehalten bleibt und weniger einschneidende Maßnahmen zu treffen sind, wenn auch auf diese Weise der Einziehungszweck erreicht werden kann (BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13, Rn. 21; Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319; Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11, Rn. 5; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 Rn. 3).

    Dies könnte hier durch eine endgültige Löschung der inkriminierten Bilddateien geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11, Rn. 3).

  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

    Es hat jedoch übersehen, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch bei einer auf § 184b Abs. 6 Satz 2 StGB gestützten Einziehung von den Möglichkeiten des § 74b Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319; Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11, Rn. 5; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 Rn. 3).

    Dies könnte hier durch eine endgültige Löschung der inkriminierten Bilddateien geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11, Rn. 5; Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 20).

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14

    Werben um Mitglieder und/oder Unterstützter für eine ausländische terroristische

    Der Einziehung steht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei Verurteilungen wegen des Herunterladens oder Vorführens kinderpornographischen Materials regelmäßig ein Vorbehalt der Einziehung der verwendeten Computer bei Auflage weniger einschneidender Maßnahmen zu erörtern ist (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 70 f.; vom 1. Januar 2012 - 4 StR 612/11; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319; vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1), nicht entgegen.
  • LG Bochum, 19.01.2021 - 8 KLs 14/20
    Die Kammer hat insoweit als milderes Mittel gem. § 74f Abs. 1 S. 2 StGB die Einziehung vorbehalten und die Strafvollstreckungsbehörde gem. § 74f Abs. 1 S. 3 Nr. 2 StGB angewiesen, die Tatbilder und -videos unwiederbringlich zu löschen (vgl. BGH, Beschluss vom 11.01.2012 - 4 StR 612/11, BGH, Beschluss vom 28.11.2008 - 2 StR 501/08).
  • BGH, 05.06.2019 - 5 StR 220/19

    Fehlender Gehilfenvorsatz bei Verurteilung wegen Beihilfe zur gefährlichen

    Wegen der insoweit gegebenenfalls erforderlichen gerichtlichen Entscheidungen verweist der Senat auf § 462 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11).
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