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   BGH, 11.01.2021 - IX ZB 62/20   

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https://dejure.org/2021,703
BGH, 11.01.2021 - IX ZB 62/20 (https://dejure.org/2021,703)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2021 - IX ZB 62/20 (https://dejure.org/2021,703)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2021 - IX ZB 62/20 (https://dejure.org/2021,703)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Ablehnungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 577 Abs. 1 S. 2
    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Ablehnungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.2008 - IX ZB 109/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 11.01.2021 - IX ZB 62/20
    Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist - im Gegensatz zu den Regelungen der Revision (§ 544 ZPO ) - nicht anfechtbar (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - IX ZB 109/07, WuM 2008, 113 ).
  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02

    Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 11.01.2021 - IX ZB 62/20
    Die Rechtsbeschwerde ist zudem unzulässig, weil sie entgegen § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, WM 2002, 1512, 1513).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 11.01.2021 - IX ZB 62/20
    Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (BVerfGE 107, 395 ff).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 11.01.2021 - IX ZB 62/20
    Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (BVerfGE 107, 395 ff).
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