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   BGH, 11.01.2023 - 3 StR 468/22   

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BGH, 11.01.2023 - 3 StR 468/22 (https://dejure.org/2023,2210)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2023 - 3 StR 468/22 (https://dejure.org/2023,2210)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2023 - 3 StR 468/22 (https://dejure.org/2023,2210)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 247/13

    Wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch (keine

    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - 3 StR 468/22
    Dies gilt indes nur, wenn sich aus den Umständen nicht etwas anderes ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; vom 20. Juli 2022 - 5 StR 109/22, NStZ-RR 2022, 354, 355).

    Da beim Diebstahl geringwertiger Sachen ein (wirksamer und noch bestehender) Strafantrag oder die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft Voraussetzung für eine entsprechende Verurteilung ist, also (positiv) vorliegen muss, scheidet ein Schuldspruch wegen Diebstahls schon dann aus, wenn hieran Zweifel bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349).

  • BGH, 18.02.2014 - 3 StR 9/14

    Teileinstellung wegen fehlender Sachentscheidungsvoraussetzung (keine wirksame

    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - 3 StR 468/22
    Angesichts der verbleibenden Einzelstrafen (eine Einzelfreiheitsstrafe von drei Jahren, zwei Einzelgeldstrafen von je 30 Tagessätzen) ist auszuschließen, dass das Landgericht, hätte es von der Verurteilung des Angeklagten im Fall II. 1. der Urteilsgründe abgesehen, die Gesamtstrafe milder als geschehen bemessen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 3 StR 9/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 17.05.2022 - 3 StR 97/22

    Bestimmen der Tagessatzhöhe der verhängten Einzelgeldstrafen

    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - 3 StR 468/22
    Soweit die Strafkammer es versäumt hat, in den Fällen II. 2. und II. 3. der Urteilsgründe, in denen sie Einzelgeldstrafen von je 30 Tagessätzen verhängt hat, die Tagessatzhöhe zu bestimmen, hat der Senat diese dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf den gesetzlichen Mindestsatz festgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2014 - 3 StR 347/14, juris; vom 17. Mai 2022 - 3 StR 97/22, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.11.2020 - 3 StR 308/20

    Berichtigung des Urteilstenors (Mittäterschaft; Gesamtschuldnerschaft bei

    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - 3 StR 468/22
    Die Verfahrenseinstellung gemäß § 206a Abs. 1 StPO führt zu einer entsprechenden Änderung des Schuldspruchs (zu Fassung vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 2 mwN) und zum Wegfall der für diese Tat ausgesprochenen Einzelgeldstrafe.
  • BGH, 20.07.2022 - 5 StR 109/22

    Verfahrenshindernis wegen fehlendem öffentlichen Interesse an der

    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - 3 StR 468/22
    Dies gilt indes nur, wenn sich aus den Umständen nicht etwas anderes ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; vom 20. Juli 2022 - 5 StR 109/22, NStZ-RR 2022, 354, 355).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 347/14

    Nachholung der unterbliebenen Festsetzung der Tagessatzhöhe in der

    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - 3 StR 468/22
    Soweit die Strafkammer es versäumt hat, in den Fällen II. 2. und II. 3. der Urteilsgründe, in denen sie Einzelgeldstrafen von je 30 Tagessätzen verhängt hat, die Tagessatzhöhe zu bestimmen, hat der Senat diese dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf den gesetzlichen Mindestsatz festgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2014 - 3 StR 347/14, juris; vom 17. Mai 2022 - 3 StR 97/22, juris Rn. 2).
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