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   BGH, 11.02.1998 - 3 StR 624/97   

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https://dejure.org/1998,9657
BGH, 11.02.1998 - 3 StR 624/97 (https://dejure.org/1998,9657)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1998 - 3 StR 624/97 (https://dejure.org/1998,9657)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 3 StR 624/97 (https://dejure.org/1998,9657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Maßregelausspruchs - Anordnung der Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus gemäß § 63 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 408/95

    Krankhafte Alkoholsucht - Krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 3 StR 624/97
    Die Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur bei solchen Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Zustand 18).

    In solchen Fällen ist § 63 StGB nur dann anwendbar, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 18; BGH, Beschl. vom 22. Oktober 1997 - 2 StR 485/97 - jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 3 StR 624/97
    Die Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur bei solchen Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Zustand 18).
  • BGH, 22.10.1997 - 2 StR 485/97

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - 3 StR 624/97
    In solchen Fällen ist § 63 StGB nur dann anwendbar, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 18; BGH, Beschl. vom 22. Oktober 1997 - 2 StR 485/97 - jeweils m.w.Nachw.).
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