Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2003 - 4 StR 5/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4098
BGH, 11.02.2003 - 4 StR 5/03 (https://dejure.org/2003,4098)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2003 - 4 StR 5/03 (https://dejure.org/2003,4098)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 4 StR 5/03 (https://dejure.org/2003,4098)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Keine Verlängerung der Verkündungsfrist bei Unterbrechung der Hauptverhandlung unmittelbar vor Urteilsverkündung

  • Judicialis

    StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 268 Abs. 3; ; StPO § 268 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 268 Abs. 3 Satz 3; ; StPO § 229 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 229 Abs. 3; ; StPO § 229 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 268 Abs. 3
    Dauer der Unterbrechung vor einer Urteilsverkündung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 52
  • StV 2003, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Urteilsverkündungsfrist

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 4 StR 5/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH StV 1982, 4, 5 mit zust. Anm. Peters; BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2).
  • BGH, 28.11.1989 - 5 StR 554/89

    Erfordernis einer neuen Verhandlung aufgrund zu später Urteilsverkündung

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 4 StR 5/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH StV 1982, 4, 5 mit zust. Anm. Peters; BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2).
  • BGH, 17.09.1981 - 4 StR 496/81

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 4 StR 5/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH StV 1982, 4, 5 mit zust. Anm. Peters; BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2).
  • BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07

    Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH StV 1982, 4, 5 m. Anm. Peters; BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2; BGH NStZ 2004, 52; vgl. auch schon RGSt 57, 422, 423).
  • BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06

    Revisibilität der Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die

    § 268 Abs. 3 Satz 3 StPO verweist hierzu ausdrücklich nur auf § 229 Abs. 3 StPO, nicht aber auf § 229 Abs. 2 StPO (BGH NStZ 2004, 52).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 432/05

    Konzentrationsmaxime; Frist zur Urteilsverkündung; keine Darlegungen zum Beruhen

    Die Frist des § 229 Abs. 2 StPO findet hier keine Anwendung, da nur noch die Urteilsverkündung ausstand (vgl. BGH NStZ 2004, 52 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 683/98, wistra 1999, 428).

    Da Umstände, die den Erfolg der Rüge gefährden könnten, von niemandem geltend gemacht worden oder sonst ersichtlich sind, lässt sich auch hier nicht ausschließen, dass die Verurteilung auf dem Verfahrensverstoß beruht (vgl. Senat in BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1; Senat, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 683/98; BGH NStZ 2004, 52 Nr. 21).".

  • BGH, 14.05.2014 - 3 StR 130/14

    Verletzung der Urteilsverkündungsfrist

    Eine Verlängerung der Frist entsprechend § 229 Abs. 2 StPO kommt bei der Unterbrechung der Hauptverhandlung unmittelbar vor Urteilsverkündung nicht in Betracht (BGH NStZ 2004, 52; NStZ 2007, 235; NStZ-RR 2007, 278f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht