Rechtsprechung
BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 246 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 267 StPO
Unterschlagung (Anvertrautsein bei Leasingverträgen und einem Rechtsübergang); Strafzumessung (Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe); nicht sorgfältig abgefasste Urteilsgründe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Betrugs i.R.e. Nutzung von Tankkarten ohne beabsichtigten Ausgleich der kreditierten Forderungen; Auswirkungen einer Verwertung von durch eine GmbH geleasten Fahrzeugen; Folgen eines Antrags für die GmbH durch den Angeklagten auf Abschluss eines ...
- Judicialis
StGB § 246 Abs. 2; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbarkeit wegen Betrugs i.R.e. Nutzung von Tankkarten ohne beabsichtigten Ausgleich der kreditierten Forderungen; Auswirkungen einer Verwertung von durch eine GmbH geleasten Fahrzeugen; Folgen eines Antrags für die GmbH durch den Angeklagten auf Abschluss eines ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 177 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07
Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung …
Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
Die an BGHSt 52, 78 ff. ausgerichtete Verfahrensrüge versagt.Die Kenntnis dieser Umstände wäre für das Revisionsgericht indes von Nöten gewesen, da sie geeignet gewesen sind, die aus der besonderen Aussagemotivation - Geständnis nach Bekanntgabe einer als hinnehmbar erscheinenden Strafobergrenze - erwachsende Gefahr einer Falschbelastung (vgl. BGHSt 52, 78, 83) derart zu relativieren, dass die Vereinbarung im Rahmen der Beweiswürdigung nicht unerlässlich zu erwähnen war.
- BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06
Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung: …
Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
Die Leasingverträge begründeten - nicht anders als Mietverträge (BGHSt 9, 90) oder Sicherungsübereignungen (BGH wistra 2007, 18, 21) - besondere, auf den Erhalt und die Rückführung des Eigentums ausgerichtete Verhaltenspflichten des Leasingnehmers (…vgl. Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 246 Rdn. 29;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 246 Rdn. 16).Daraus wird indes nicht deutlich, dass das Landgericht von den maßgeblichen Wiederbeschaffungswerten der Fahrzeuge im Zeitpunkt der Unterschlagungshandlungen ausgegangen ist und nicht - zum Nachteil des Angeklagten - auch auf rückständige Raten oder einen entgangenen Gewinn in Form eines Zinsausfallschadens abgestellt hat (vgl. BGH wistra 2007, 18, 21).
- BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen …
Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
Diese sind auf den Angeklagten übergegangen, nachdem er die H. GmbH faktisch erworben und geführt hatte (…vgl. BGHR GmbH-Gesetz § 64 Abs. 1 Antragspflicht 3;… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 25; BGH NJW 2008, 2451).
- BGH, 27.09.1994 - 1 StR 526/94
Persönliches Merkmal - Anvertrautsein - Unterschlagung
Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
Die von der H. GmbH geleasten drei Pkw (Fälle 4, 6 und 7) waren auch dem Angeklagten anvertraut im Sinn des § 246 Abs. 2 StGB (vgl. BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 2). - BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03
Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes …
Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
a) Im Fall 3 hat das Landgericht einen Vermögensverlust großen Ausmaßes gemäß § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB (bei nur knapp 26.000 Euro) bejaht und dabei übersehen, dass diese Grenze erst ab 50.000 Euro erreicht wird (BGHSt 48, 360). - BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96
Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue
Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
Diese sind auf den Angeklagten übergegangen, nachdem er die H. GmbH faktisch erworben und geführt hatte (…vgl. BGHR GmbH-Gesetz § 64 Abs. 1 Antragspflicht 3; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 25; BGH NJW 2008, 2451). - BGH, 13.03.1956 - 2 StR 70/56
Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
Die Leasingverträge begründeten - nicht anders als Mietverträge (BGHSt 9, 90) oder Sicherungsübereignungen (BGH wistra 2007, 18, 21) - besondere, auf den Erhalt und die Rückführung des Eigentums ausgerichtete Verhaltenspflichten des Leasingnehmers (…vgl. Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 246 Rdn. 29;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 246 Rdn. 16).
- BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12
Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt
Die Annahme eines Vermögensverlustes von großem Ausmaß kommt in Betracht, wenn der angerichtete Schaden mehr als 50.000 Euro beträgt (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, BGHSt 48, 360, 362 ff.; Beschluss vom 11. Februar 2009 - 5 StR 11/09, wistra 2009, 236, 237;… LK-StGB/ Tiedemann, 12. Aufl., § 263 Rn. 298a mwN). - LG Saarbrücken, 19.11.2019 - 2 KLs 5/18
Abrechnungsbetrug zulasten der Kassenärztlichen Vereinigung: Computertomographie …
Ein Vermögensverlust großen Ausmaßes im Sinne des § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StGB wurde durch den Angeklagten demgegenüber nicht herbeigeführt, da die Schadensbeträge in den einzelnen Quartalen jeweils unterhalb der erforderlichen Wertgrenze von 50.000 ? (vgl. BGHSt 48, 360; BGH, wistra 2009, 236, 237) liegen. - LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09
Betrug; Handy; Anpingen
b) Auch liegt das Regelbeispiel des Vermögensverlustes großen Ausmaßes (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alternative 1 StGB) nicht vor, denn dieses setzt bei dem individuellen Schaden von einzelnen Personen ab 50.000 Euro an ( BGHSt 48, 360; BGH wistra 2009, 236).
- BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; rechtsstaatswidrige Untersuchungshaft; …
a) Der vom Landgericht in diesen Fällen verwendete Maßstab widerspricht zum Nachteil des Angeklagten demjenigen, den das Landgericht in den Fällen II.1 bis 4 der Urteilsgründe herangezogen hat (vgl. BGH StraFo 2009, 163). - LG Saarbrücken, 29.06.2020 - 2 KLs 5/20
Urteil gegen Pathologen rechtskräftig
Zudem hat der Angeklagte in den Fällen 1-4.6-15 und 17 gem. § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StGB einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt, weil der Schaden jeweils über 50.000 EUR lag (vgl. BGHSt 48, 360; BGH, wistra 2009, 236, 237). - LG Landshut, 04.12.2020 - 3 KLs 204 Js 7164/13
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch bei Erledigung einer der einzubeziehenden …
Insbesondere ist ein Leasingfahrzeug dem Leasingnehmer anvertraut im Sinne des § 246 Abs. 2 StGB, weil Leasingverträge besondere, auf den Erhalt und die Rückführung des Eigentums ausgerichtete Verhaltenspflichten des Leasingnehmer begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - 5 StR 11/09, BeckRS 2009, 6482). - LG Würzburg, 01.07.2021 - 5 KLs 721 Js 2934/20
Anforderungen an Erlangen des Tatertrages bei Einziehungsentscheidung
In allen vier Fällen liegt der insgesamt eingetretene Schaden damit oberhalb der durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festgelegten Regel-Grenze von etwa 50.000,00 EUR (vgl. BGH, Urteil vom 07.10.2003, Az. 1 StR 274/03 = NJW 04, 169; Beschluss vom 11.02.2009, Az. 5 StR 11/09 = BeckRS 09, 6482 = wistra 09, 236). - LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12
Angeklagter
Hierbei handelt es sich um die Fälle unter B III. Nrn. 8, 9, 11, 13, 14, 15, 16, 20, 22, 23, 26, 28, 30, denn in diesen Fällen hat der Angeklagte einen Vermögensverlust großen Ausmaßes (vgl. hierzu BGHSt 48, 360; BGH wistra 2009, 236) herbeigeführt.