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   BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09   

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https://dejure.org/2009,5714
BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09 (https://dejure.org/2009,5714)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2009 - 5 StR 11/09 (https://dejure.org/2009,5714)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 5 StR 11/09 (https://dejure.org/2009,5714)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 246 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 267 StPO
    Unterschlagung (Anvertrautsein bei Leasingverträgen und einem Rechtsübergang); Strafzumessung (Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe); nicht sorgfältig abgefasste Urteilsgründe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betrugs i.R.e. Nutzung von Tankkarten ohne beabsichtigten Ausgleich der kreditierten Forderungen; Auswirkungen einer Verwertung von durch eine GmbH geleasten Fahrzeugen; Folgen eines Antrags für die GmbH durch den Angeklagten auf Abschluss eines ...

  • Judicialis

    StGB § 246 Abs. 2; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit wegen Betrugs i.R.e. Nutzung von Tankkarten ohne beabsichtigten Ausgleich der kreditierten Forderungen; Auswirkungen einer Verwertung von durch eine GmbH geleasten Fahrzeugen; Folgen eines Antrags für die GmbH durch den Angeklagten auf Abschluss eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 177 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
    Die an BGHSt 52, 78 ff. ausgerichtete Verfahrensrüge versagt.

    Die Kenntnis dieser Umstände wäre für das Revisionsgericht indes von Nöten gewesen, da sie geeignet gewesen sind, die aus der besonderen Aussagemotivation - Geständnis nach Bekanntgabe einer als hinnehmbar erscheinenden Strafobergrenze - erwachsende Gefahr einer Falschbelastung (vgl. BGHSt 52, 78, 83) derart zu relativieren, dass die Vereinbarung im Rahmen der Beweiswürdigung nicht unerlässlich zu erwähnen war.

  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
    Die Leasingverträge begründeten - nicht anders als Mietverträge (BGHSt 9, 90) oder Sicherungsübereignungen (BGH wistra 2007, 18, 21) - besondere, auf den Erhalt und die Rückführung des Eigentums ausgerichtete Verhaltenspflichten des Leasingnehmers (vgl. Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 246 Rdn. 29; Fischer, StGB 56. Aufl. § 246 Rdn. 16).

    Daraus wird indes nicht deutlich, dass das Landgericht von den maßgeblichen Wiederbeschaffungswerten der Fahrzeuge im Zeitpunkt der Unterschlagungshandlungen ausgegangen ist und nicht - zum Nachteil des Angeklagten - auch auf rückständige Raten oder einen entgangenen Gewinn in Form eines Zinsausfallschadens abgestellt hat (vgl. BGH wistra 2007, 18, 21).

  • BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07

    Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
    Diese sind auf den Angeklagten übergegangen, nachdem er die H. GmbH faktisch erworben und geführt hatte (vgl. BGHR GmbH-Gesetz § 64 Abs. 1 Antragspflicht 3; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 25; BGH NJW 2008, 2451).
  • BGH, 27.09.1994 - 1 StR 526/94

    Persönliches Merkmal - Anvertrautsein - Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
    Die von der H. GmbH geleasten drei Pkw (Fälle 4, 6 und 7) waren auch dem Angeklagten anvertraut im Sinn des § 246 Abs. 2 StGB (vgl. BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 2).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03

    Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
    a) Im Fall 3 hat das Landgericht einen Vermögensverlust großen Ausmaßes gemäß § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB (bei nur knapp 26.000 Euro) bejaht und dabei übersehen, dass diese Grenze erst ab 50.000 Euro erreicht wird (BGHSt 48, 360).
  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96

    Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
    Diese sind auf den Angeklagten übergegangen, nachdem er die H. GmbH faktisch erworben und geführt hatte (vgl. BGHR GmbH-Gesetz § 64 Abs. 1 Antragspflicht 3; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 25; BGH NJW 2008, 2451).
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 70/56
    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
    Die Leasingverträge begründeten - nicht anders als Mietverträge (BGHSt 9, 90) oder Sicherungsübereignungen (BGH wistra 2007, 18, 21) - besondere, auf den Erhalt und die Rückführung des Eigentums ausgerichtete Verhaltenspflichten des Leasingnehmers (vgl. Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 246 Rdn. 29; Fischer, StGB 56. Aufl. § 246 Rdn. 16).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Die Annahme eines Vermögensverlustes von großem Ausmaß kommt in Betracht, wenn der angerichtete Schaden mehr als 50.000 Euro beträgt (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, BGHSt 48, 360, 362 ff.; Beschluss vom 11. Februar 2009 - 5 StR 11/09, wistra 2009, 236, 237; LK-StGB/ Tiedemann, 12. Aufl., § 263 Rn. 298a mwN).
  • LG Saarbrücken, 19.11.2019 - 2 KLs 5/18

    Abrechnungsbetrug zulasten der Kassenärztlichen Vereinigung: Computertomographie

    Ein Vermögensverlust großen Ausmaßes im Sinne des § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StGB wurde durch den Angeklagten demgegenüber nicht herbeigeführt, da die Schadensbeträge in den einzelnen Quartalen jeweils unterhalb der erforderlichen Wertgrenze von 50.000 ? (vgl. BGHSt 48, 360; BGH, wistra 2009, 236, 237) liegen.
  • LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09

    Betrug; Handy; Anpingen

    b) Auch liegt das Regelbeispiel des Vermögensverlustes großen Ausmaßes (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alternative 1 StGB) nicht vor, denn dieses setzt bei dem individuellen Schaden von einzelnen Personen ab 50.000 Euro an ( BGHSt 48, 360; BGH wistra 2009, 236).
  • BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; rechtsstaatswidrige Untersuchungshaft;

    a) Der vom Landgericht in diesen Fällen verwendete Maßstab widerspricht zum Nachteil des Angeklagten demjenigen, den das Landgericht in den Fällen II.1 bis 4 der Urteilsgründe herangezogen hat (vgl. BGH StraFo 2009, 163).
  • LG Saarbrücken, 29.06.2020 - 2 KLs 5/20

    Urteil gegen Pathologen rechtskräftig

    Zudem hat der Angeklagte in den Fällen 1-4.6-15 und 17 gem. § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StGB einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt, weil der Schaden jeweils über 50.000 EUR lag (vgl. BGHSt 48, 360; BGH, wistra 2009, 236, 237).
  • LG Landshut, 04.12.2020 - 3 KLs 204 Js 7164/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch bei Erledigung einer der einzubeziehenden

    Insbesondere ist ein Leasingfahrzeug dem Leasingnehmer anvertraut im Sinne des § 246 Abs. 2 StGB, weil Leasingverträge besondere, auf den Erhalt und die Rückführung des Eigentums ausgerichtete Verhaltenspflichten des Leasingnehmer begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - 5 StR 11/09, BeckRS 2009, 6482).
  • LG Würzburg, 01.07.2021 - 5 KLs 721 Js 2934/20

    Anforderungen an Erlangen des Tatertrages bei Einziehungsentscheidung

    In allen vier Fällen liegt der insgesamt eingetretene Schaden damit oberhalb der durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festgelegten Regel-Grenze von etwa 50.000,00 EUR (vgl. BGH, Urteil vom 07.10.2003, Az. 1 StR 274/03 = NJW 04, 169; Beschluss vom 11.02.2009, Az. 5 StR 11/09 = BeckRS 09, 6482 = wistra 09, 236).
  • LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12

    Angeklagter

    Hierbei handelt es sich um die Fälle unter B III. Nrn. 8, 9, 11, 13, 14, 15, 16, 20, 22, 23, 26, 28, 30, denn in diesen Fällen hat der Angeklagte einen Vermögensverlust großen Ausmaßes (vgl. hierzu BGHSt 48, 360; BGH wistra 2009, 236) herbeigeführt.
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