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   BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 36/08   

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https://dejure.org/2009,4840
BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 36/08 (https://dejure.org/2009,4840)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2009 - VIII ZR 36/08 (https://dejure.org/2009,4840)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 36/08 (https://dejure.org/2009,4840)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Berufungsurteils gem. § 562 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) im Zusammenhang mit der wirksamen Kündigung eines Mietverhältnisses

  • Judicialis

    BGB § 543 Abs. 1; ; BGB § 543 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 562 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung des Berufungsurteils wegen fehlenden Tatbestandes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anforderungen an Berufungsurteil bei Revisionszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 36/08
    Es leidet deshalb an einem von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel (BGHZ 154, 99, 101) .

    Es muss zumindest deutlich werden, ob der Rechtsmittelführer seinen erstinstanzlichen Sachantrag in vollem Umfang weiterverfolgt oder - bei nur teilweiser Anfechtung - in welchem Umfang der Streitgegenstand in die Berufung gelangt ist (BGHZ 154, 99, 101 ; Senatsurteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 178/05, NZM 2006, 459 = WuM 2006, 248, Tz. 8).

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 152/04

    Fachanwälte

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 36/08
    Lässt das Berufungsgericht die Revision zu, muss aus dem Berufungsurteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand es ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen (BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 152/04, NJW 2007, 2334, Tz. 5).
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 178/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für vom Mieter vorzunehmende

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 36/08
    Es muss zumindest deutlich werden, ob der Rechtsmittelführer seinen erstinstanzlichen Sachantrag in vollem Umfang weiterverfolgt oder - bei nur teilweiser Anfechtung - in welchem Umfang der Streitgegenstand in die Berufung gelangt ist (BGHZ 154, 99, 101 ; Senatsurteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 178/05, NZM 2006, 459 = WuM 2006, 248, Tz. 8).
  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 36/08
    Der Auffassung des Amtsgerichts, die Klägerin habe den Verzug nicht zu vertreten, weil sie davon habe ausgehen dürfen, dass die Miete gemindert sei, stehe das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2006 (VIII ZR 102/06) entgegen.
  • BGH, 24.02.2011 - VII ZR 169/10

    Anforderungen an ein Berufungsurteil bei Zulassung der Revision; Anspruch auf

    Lässt das Berufungsgericht die Revision zu, muss aus dem Berufungsurteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand es ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 152/04, NJW 2007, 2334; Urteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 36/08, WuM 2009, 248).
  • BGH, 01.03.2011 - VIII ZR 19/10

    Beschwerdewert bei Nichtzulassungsbeschwerde im Mietrechtsstreit:

    Mit ihrer vom Landgericht zugelassenen Revision hat die Klägerin im Verfahren VIII ZR 36/08 die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils erstrebt.

    Der Senat hat das Urteil des Landgerichts aufgehoben (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 36/08, WuM 2009, 248) und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Im Revisionsverfahren VIII ZR 36/08 sind Gerichtskosten nicht erhoben worden.

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