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   BGH, 11.02.2010 - 4 StR 433/09   

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BGH, 11.02.2010 - 4 StR 433/09 (https://dejure.org/2010,2900)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2010 - 4 StR 433/09 (https://dejure.org/2010,2900)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 4 StR 433/09 (https://dejure.org/2010,2900)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 265b StGB; § 283 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 15a Abs. 4, Abs. 1 InsO; § 84 GmbHG
    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs; Kognitionspflicht des Gerichts im Rahmen der Tat im prozessualen Sinne; Beihilfe zum Kreditbetrug (sukzessive Beihilfe); Bankrott (Überschuldung; Zahlungsfähigkeit); Insolvenzverschleppung (verspätete ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 StGB, § 265b StGB, § 283 Abs 1 Nr 7 Buchst a StGB, § 19 Abs 2 InsO, § 264 StPO
    Beihilfe zum Kreditbetrug bei bestehender Überschuldung und Insolvenzverschleppung

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Kreditbetrug in Tateinheit mit Bankrott im Falle der Mitunterzeichnung eines Vertrages über den fingierten Verkauf von Aktien; Insolvenzverschleppung durch verspäteten Insolvenzantrag bei bereits bestehender tatsächlicher Überschuldung

  • rewis.io

    Beihilfe zum Kreditbetrug bei bestehender Überschuldung und Insolvenzverschleppung

  • ra.de
  • rewis.io

    Beihilfe zum Kreditbetrug bei bestehender Überschuldung und Insolvenzverschleppung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zum Kreditbetrug in Tateinheit mit Bankrott im Falle der Mitunterzeichnung eines Vertrages über den fingierten Verkauf von Aktien; Insolvenzverschleppung durch verspäteten Insolvenzantrag bei bereits bestehender tatsächlicher Überschuldung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 68
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - 4 StR 433/09
    Da es zulässig ist, zur Konkretisierung des Anklagesatzes auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen zurückzugreifen (BGH, Urt. vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 Rdn. 95; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 4), werden aber vorliegend von der Anklage auch die zur Verschleierung der tatsächlichen Vermögensverhältnisse notwendigen Nachbuchungen erfasst.
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - 4 StR 433/09
    Da es zulässig ist, zur Konkretisierung des Anklagesatzes auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen zurückzugreifen (BGH, Urt. vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 Rdn. 95; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 4), werden aber vorliegend von der Anklage auch die zur Verschleierung der tatsächlichen Vermögensverhältnisse notwendigen Nachbuchungen erfasst.
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - 4 StR 433/09
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss der Tatrichter zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1985, 184; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 10; Senat, Urt. vom 20. März 2008 - 4 StR 5/08).
  • BGH, 20.03.2008 - 4 StR 5/08

    Anforderungen an die Darlegung eines Freispruchs (Gutachtendarstellung;

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - 4 StR 433/09
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss der Tatrichter zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1985, 184; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 10; Senat, Urt. vom 20. März 2008 - 4 StR 5/08).
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93

    Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - 4 StR 433/09
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss der Tatrichter zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1985, 184; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 10; Senat, Urt. vom 20. März 2008 - 4 StR 5/08).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - 4 StR 433/09
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss der Tatrichter zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1985, 184; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 10; Senat, Urt. vom 20. März 2008 - 4 StR 5/08).
  • BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09

    Subventionsbetrug (unrichtige Angabe über eine investitionserhebliche Tatsache;

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - 4 StR 433/09
    Das gilt unbeschadet dessen, dass aus der beruflichen Qualifikation und Stellung des Angeklagten allein noch nicht ohne weiteres auf die Wahrnehmung seiner ihm obliegenden Aufgaben geschlossen werden darf (vgl. BGH, Beschl. vom 9. November 2009 - 5 StR 136/09).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - 4 StR 433/09
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss der Tatrichter zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1985, 184; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 10; Senat, Urt. vom 20. März 2008 - 4 StR 5/08).
  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen

    In jedem Fall muss die Begründung so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. z.B. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2 bis 8, 10 und 13; BGH, Urteile vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06; vom 04.02.2010 - 4 StR 487/09 und vom 11.02.2010 - 4 StR 433/09 = wistra 2010, 219 f. sowie zuletzt eingehend Senatsurteil vom 30.03.2010 - 3 Ss 100/09 = OLGSt StPO § 261 Nr. 19 = DAR 2011, 147 ff.).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 296/16

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Pflichtverletzung kommunaler

    Das "wesentliche Ergebnis der Ermittlungen', auf das zur Konkretisierung der angeklagten Tat zurückgegriffen werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - 4 StR 433/09, wistra 2010, 219 f. mwN), enthält zu einer möglichen Steuerhinterziehung ebenfalls nichts.
  • OLG Bamberg, 30.03.2010 - 3 Ss 100/09

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. z.B. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2 bis 8, 10 und 13 = BGH wistra 2004, 105 ff.; BGH, Urteile vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 sowie zuletzt vom 04.02.2010 - 4 StR 487/09 und vom 11.02.2010 - 4 StR 433/09, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 25.04.2012 - 3 Ss OWi 468/12

    Inhalt eines freisprechenden Urteils im Bußgeldverfahren; Wirkung der Zweifel an

    Immer muss die Begründung so abgefasst sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. z.B. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2 bis 8, 10 und 13; BGH, Urteile vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 und vom 04.02.2010 - 4 StR 487/09 [jeweils bei juris]; BGH wistra 2010, 219 f.; BGH NStZ-RR 2010, 182 f. sowie OLG Bamberg, Urteile vom 30.03.2010 - 3 Ss 100/09 = OLGSt StPO § 261 Nr. 19 = DAR 2011, 147 ff. und vom 22.02.2011 - 3 Ss 136/10 = OLGSt StGB § 183 Nr. 4, jeweils m.w.N.; speziell für das freisprechende Urteil im Bußgeldverfahren vgl. neben OLG Bamberg, Beschlüsse vom 18.03.2009 - 2 Ss OWi 153/09 = OLGSt OWiG § 71 Nr. 3 = DAR 2009, 402 [Ls] und vom 05.05.2008 - 3 Ss OWi 300/08 = VerkMitt 2008, Nr. 47 = VRS 114, 456 ff. u.a. OLG Koblenz, Beschluss vom 08.11.2010 - 2 SsBs 100/10 = BA 48, 111 ff.; vgl. auch Göhler/Se/fe OWiG 16. Aufl. § 71 Rn. 42 f. und KK/Senge OWiG 3. Aufl. § 71 Rn. 106, jeweils m.w.N.).
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