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   BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10   

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https://dejure.org/2011,1817
BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10 (https://dejure.org/2011,1817)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2011 - V ZR 66/10 (https://dejure.org/2011,1817)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - V ZR 66/10 (https://dejure.org/2011,1817)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 3 WoEigG, § 28 Abs 5 WoEigG, § 269 Abs 1 BGB, § 269 Abs 2 BGB, § 666 BGB
    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen in den Geschäftsräumen des Verwalters; Auskunftsanspruch des einzelnen Eigentümers zur Jahresabrechnung und zum Wirtschaftsplan

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 28 Abs. 3
    Einsichtnahmerecht des Eigentümers in Verwaltungsunterlagen in Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geschäftsräume des Verwalters als Ort für die Ausübung des Rechts des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen; Allen Wohnungsinhaber gemeinschaftliche zustehender gegen einen Verwalter gerichteten Anspruch auf Auskunft zu der Jahresabrechnung und ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 28 Abs. 3, 5
    Einsichtnahme- und Auskunftsanspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Ansprüchen eines Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen und auf Auskunft zur Jahresabrechnung, § 28 Abs. 3 und 5 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters; Anspruch auf Fotokopie; Ablichtungen; Jahresabrechnung; Wirtschaftsplan; Auskunftsanspruch der Gemeinschaft und der einzelnen Eigentümer; Individualanspruch

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen in den Geschäftsräumen des Verwalters; Auskunftsanspruch des einzelnen Eigentümers zur Jahresabrechnung und zum Wirtschaftsplan

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen in den Geschäftsräumen des Verwalters; Auskunftsanspruch des einzelnen Eigentümers zur Jahresabrechnung und zum Wirtschaftsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftsräume des Verwalters als Ort für die Ausübung des Rechts des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen; Allen Wohnungsinhaber gemeinschaftliche zustehender gegen einen Verwalter gerichteten Anspruch auf Auskunft zu der Jahresabrechnung und ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Akteneinsichtsrecht des Wohnungseigentümers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwaltungsunterlagen - Einsichtnahme nur in den Geschäftsräumen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Recht des einzelnen Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum: Zum Recht auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen und zum Anspruch auf Auskunft zu Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen, Auskunft zu Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Einsicht in die Verwaltungsunterlagen

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Kein Anspruch auf Zusendung von Unterlagen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalter muss keine Kopien verschicken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WEG - Muss Verwalter Kopien der Unterlagen für Eigentümer erstellen?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Jahresabrechnung - Welche Ansprüche hat der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunft und Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen: Was kann ein Wohnungseigentümer verlangen? (IMR 2011, 150)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1137
  • MDR 2011, 413
  • NZM 2011, 279
  • ZMR 2011, 489
  • ZMR 2011, 568
  • WM 2011, 1287
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 03.05.1990 - BReg. 1b Z 24/89
    Auszug aus BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10
    Anders als bei dem Einsichtsrecht handelt es sich aber in erster Linie nicht um einen individuellen Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers, sondern um einen allen Wohnungseigentümern als unteilbare Leistung zustehenden Anspruch (KG, NJW-RR 1987, 462; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 597 f.; BayObLG, WuM 1990, 369; Jennißen in Jennißen, aaO, § 28 Rn. 168; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 121 f.; Greiner, aaO, Rn. 1671).

    Machen die Wohnungseigentümer von ihrem Auskunftsrecht keinen Gebrauch, steht der Auskunftsanspruch allerdings jedem einzelnen Wohnungseigentümer zu (KG, NJW-RR 1987, 462, 463; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 597 f.; BayObLG, WuM 1990, 369; Merle in Bärmann, aaO, § 28 Rn. 102; einschränkend Jennißen in Jennißen, aaO, § 28 Rn. 168).

  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87

    Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen; Eigentümer; Ausschluss durch

    Auszug aus BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10
    Anders als bei dem Einsichtsrecht handelt es sich aber in erster Linie nicht um einen individuellen Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers, sondern um einen allen Wohnungseigentümern als unteilbare Leistung zustehenden Anspruch (KG, NJW-RR 1987, 462; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 597 f.; BayObLG, WuM 1990, 369; Jennißen in Jennißen, aaO, § 28 Rn. 168; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 121 f.; Greiner, aaO, Rn. 1671).

    Machen die Wohnungseigentümer von ihrem Auskunftsrecht keinen Gebrauch, steht der Auskunftsanspruch allerdings jedem einzelnen Wohnungseigentümer zu (KG, NJW-RR 1987, 462, 463; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 597 f.; BayObLG, WuM 1990, 369; Merle in Bärmann, aaO, § 28 Rn. 102; einschränkend Jennißen in Jennißen, aaO, § 28 Rn. 168).

  • OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06

    Abrechnungsanspruch des Wohnungseigentümers - Recht auf Einsichtnahme in fremde

    Auszug aus BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10
    Ob es sich dabei um ein aus dem Anspruch auf Abrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) und Rechnungslegung (§ 259 BGB) abgeleitetes Recht handelt (s. nur OLG München, NZM 2006, 512; 2007, 691; vgl. auch BGHZ 10, 385, 386 f.), oder ob das Einsichtsrecht auf der analogen Anwendung der Vorschriften in § 24 Abs. 6 Satz 3, Abs. 7 Satz 8 WEG (Riecke/Schmid/Abramenko, Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 28 Rn. 147) oder in § 716 Abs. 1 BGB (Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 607) beruht, ist ohne Belang.

    Deshalb ist der Kläger auf sein Recht zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Beklagten zu verweisen; dabei kann er sich auf seine Kosten die gewünschten Ablichtungen anfertigen bzw. anfertigen lassen (s. nur OLG München, NZM 2007, 691; Merle in Bärmann, aaO, § 28 Rn. 100).

  • KG, 22.12.1986 - 24 W 5516/86

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentümer; Verwalter; Auskunft;

    Auszug aus BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10
    Anders als bei dem Einsichtsrecht handelt es sich aber in erster Linie nicht um einen individuellen Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers, sondern um einen allen Wohnungseigentümern als unteilbare Leistung zustehenden Anspruch (KG, NJW-RR 1987, 462; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 597 f.; BayObLG, WuM 1990, 369; Jennißen in Jennißen, aaO, § 28 Rn. 168; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 121 f.; Greiner, aaO, Rn. 1671).

    Machen die Wohnungseigentümer von ihrem Auskunftsrecht keinen Gebrauch, steht der Auskunftsanspruch allerdings jedem einzelnen Wohnungseigentümer zu (KG, NJW-RR 1987, 462, 463; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 597 f.; BayObLG, WuM 1990, 369; Merle in Bärmann, aaO, § 28 Rn. 102; einschränkend Jennißen in Jennißen, aaO, § 28 Rn. 168).

  • OLG Köln, 07.06.2006 - 16 Wx 241/05

    Einsicht in Unterlagen des Verwalters durch Wohnungseigentümer in den Räumen des

    Auszug aus BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10
    Es unterliegt keinen weiteren Voraussetzungen (OLG Köln, NZM 2006, 702) wie z.B. einem besonderen rechtlichen Interesse des Wohnungseigentümers (BayObLG, NZM 2003, 905) oder einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer (Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 1673; Riecke/Schmid/Abramenko, aaO, Rn. 149).

    Grundsätzlich ist das Einsichtsrecht deshalb in den Geschäftsräumen des Verwalters zu gewähren (s. nur OLG Köln, NZM 2006, 702; BayObLG, NZM 2004, 509, 510; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 172).

  • OLG Köln, 11.12.2006 - 16 Wx 200/06

    Offenlegung sämtlicher Abrechnungsunterlagen vor Abstimmung über Jahresabrechnung

    Auszug aus BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10
    c) Ob daneben der Verwalter die Unterlagen vor oder bei einer Eigentümerversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme bereithalten muss (allgemeine Ansicht, s. nur OLG Köln, NZM 2007, 366 f.; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 104; Greiner, aaO, Rn. 1675; zweifelnd Drasdo, ZMR 2006, 225), ist hier ebenso ohne Belang wie die Frage, ob bei großer Entfernung zwischen dem Sitz des Verwalters und der Wohnungseigentumsanlage Zumutbarkeitsgesichtspunkte auf Seiten des Wohnungseigentümers es erfordern, ihm die Einsichtnahme an dem Ort der Anlage zu gewähren (bejahend OLG Köln, NZM 2002, 221; Greiner, aaO, Rn. 1675; verneinend z.B. Jennißen in Jennißen, aaO, Rn. 173).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.1969 - 3 W 47/69
    Auszug aus BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10
    Anders als es das Oberlandesgericht Karlsruhe gemeint hat (NJW 1969, 1968), liegt der Schwerpunkt der Verwaltertätigkeit nicht am Ort der Wohnungseigentumsanlage.
  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und Ratenzahlungsvereinbarung mit

    Auszug aus BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10
    Grundsätzlich ist das Einsichtsrecht deshalb in den Geschäftsräumen des Verwalters zu gewähren (s. nur OLG Köln, NZM 2006, 702; BayObLG, NZM 2004, 509, 510; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 172).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10
    Ob es sich dabei um ein aus dem Anspruch auf Abrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) und Rechnungslegung (§ 259 BGB) abgeleitetes Recht handelt (s. nur OLG München, NZM 2006, 512; 2007, 691; vgl. auch BGHZ 10, 385, 386 f.), oder ob das Einsichtsrecht auf der analogen Anwendung der Vorschriften in § 24 Abs. 6 Satz 3, Abs. 7 Satz 8 WEG (Riecke/Schmid/Abramenko, Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 28 Rn. 147) oder in § 716 Abs. 1 BGB (Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 607) beruht, ist ohne Belang.
  • BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen -

    Auszug aus BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10
    Es unterliegt keinen weiteren Voraussetzungen (OLG Köln, NZM 2006, 702) wie z.B. einem besonderen rechtlichen Interesse des Wohnungseigentümers (BayObLG, NZM 2003, 905) oder einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer (Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 1673; Riecke/Schmid/Abramenko, aaO, Rn. 149).
  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

    Zur Jahresabrechnung durch den Hausverwalter

  • OLG Köln, 28.02.2001 - 16 Wx 10/01

    Ort der Einsichtnahme in die WEG -Verwalterunterlagen

  • LG Berlin, 14.06.2019 - 63 S 255/18

    Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen der Betriebskostenabrechnung

    Befindet sich der Sitz des Vermieters allerdings nicht am Ort des Mietobjekts, kann der Mieter verlangen, dass ihm die Belege am Ort des Mietobjekts vorgelegt werden (BGH Urt.v. 8.3. 2006 - VIII ZR 78/05, v. 13.9. 2006 - VIII ZR 71/06, 11.2. 2011 - V ZR 66/10 - alle juris).
  • LG Frankfurt/Main, 12.01.2017 - 13 S 48/16

    Wohnungseigentümer darf Verwalterunterlagen einsehen!

    Nur das Verbot des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot (§ 226 BGB) begrenzen das Einsichtsrecht (BGH NZM 2011, 279 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 27.07.2021 - 13 S 120/20

    Neben Einsichtsrecht auch noch ein besonderer Auskunftsanspruch?

    Dabei kann für den hier zu entscheidenden Fall offenbleiben, ob ein solcher nach wie vor grundsätzlich nur in der Versammlung geltend gemacht werden kann (zur früheren Rechtslage BGH, Urteil vom 11.2. 2011 - V ZR 66/10 = ZWE 2011, 212; ebenso Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 5 Rn. 23; Lehmann-Richter/Wobst, WEG-Reform 2020, § 5 Rn. 375; dagegen BeckOK WEG/Elzer, 45. Ed. 1.7.2021, WEG § 18 Rn. 182) oder auch außerhalb der Versammlung an den Verwalter, als insoweit zuständiges Erfüllungsorgan der WEG gerichtet werden kann, oder ob es ggf. auf den Grund und den Inhalt des konkreten Auskunftsbegehrens ankommt.
  • LG Itzehoe, 09.03.2016 - 11 S 79/15

    Auch 500 km entfernt wohnender Eigentümer muss Unterlagen in der Verwaltung

    Das Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11.02.2011 - V ZR 66/10, IMR 2011, 150).

    Das Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11.02.2011 - V ZR 66/10, IMR 2011, 150).

    Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 11.02.2011 (V ZR 66/10) ist das Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben.

    Allerdings betont er, dass sich eine Pflicht zur Übersendung von Ablichtungen bestimmter Unterlagen aus dem Einsichtnahmerecht des Wohnungseigentümers ergeben könne (BGH, Urt. v. 11.02.2011 - V ZR 66/10 Tz. 11 mit Verweis auf OLG München, NZM 2006, 512), aber nur dann, wenn Treu und Glauben es gebieten.

  • LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11

    Einsicht in Verwaltungsunterlagen durch Dritte möglich?

    a) Im Grundsatz zutreffend und von der Beklagten auch nicht angegriffen geht das Amtsgericht davon aus, dass jedem Wohnungseigentümer das Recht zusteht, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen bei der WEG-Verwaltung zunehmen (vgl. dazu jüngst nur BGH, NJW 2011, 1137).

    Das Einsichtsbegehren ist nur an dem Verbot des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) und der Schikane (§ 226 BGB) zu messen (vgl. BGH, NJW 2011, 1137, Tz. 8).

  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11

    Wohnungseigentum: Anspruch des Verwalters auf Rückgabe der einem Eigentümer

    Der Wohnungseigentümer hat einen gegen den Verwalter gerichteten Anspruch auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen; der Verwalter ist aber nicht verpflichtet, die Einsicht außerhalb seiner Geschäftsräume zu ermöglichen (Senat, Urteil vom 11. Februar 2011 - V ZR 66/10, NJW 2011, 1137 Rn. 8 f.).
  • AG Remscheid, 24.11.2021 - 8a C 97/21

    Auskunftspflicht des Verwalters nur gegenüber der Gemeinschaft

    Ein Wohnungseigentümer hat auch einen Anspruch auf Auskunft zur Jahresabrechnung gemäß §§ 675, 666 BGB in Verbindung mit dem Verwaltervertrag (BGH NJW 2011, 1137 Rn. 14; LG Konstanz NJW 2008, 593).

    Diese Auskunft kann er aber nur in der Eigentümerversammlung verlangen (BGH NJW 2011, 1137 Rn. 14).

    Nur wenn die Eigentümer in der Versammlung von ihrem Auskunftsrecht keinen Gebrauch machen, steht der Anspruch wieder den Eigentümern individuell zu (BGH NJW 2011, 1137 Rn. 14; OLG Hamm NJW-RR 1988, 597 (598); KG NJW-RR 1987, 462).

    In diesem Fall besteht nicht die Gefahr, dass dieselbe Auskunft mehrfach erteilt werden muss, so dass ein Individualanspruch auf Auskunft besteht (BGH NJW 2011, 1137 Rn. 14; BeckOK WEG/Bartholome, 46. Ed. 1.10.2021, WEG § 28 Rn. 114).

  • LG Itzehoe, 17.09.2013 - 11 S 93/12

    Verwalter muss Belege rechtzeitig zur Verfügung stellen!

    Aus § 269 Abs. 1, Abs. 2 BGB folgt, dass das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben ist (BGH NJW 2011, 1137 ff).
  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 39/22

    Anforderungen an Klageantrag auf Einsichtgewährung in die Verwaltungsunterlagen

    Zunächst kann ein Eigentümer auch wiederholt Einsicht nehmen, solange das Einsichtsbegehren nicht treuwidrig ist (BGH NJW 2011, 1137 Rn. 8).
  • LG Frankfurt/Main, 23.05.2023 - 13 S 15/23

    Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege

    Die Kammer hat bereits, die konkrete Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft betreffend, entschieden: " Zunächst kann ein Eigentümer auch wiederholt Einsicht nehmen, solange das Einsichtsbegehren nicht treuwidrig ist (BGH NJW 2011, 1137 Rn. 8).
  • LG Frankfurt/Main, 11.05.2023 - 13 S 90/22

    Zur Bestimmtheit eins Antrages auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen und zum

  • LG Frankfurt/Main, 11.05.2023 - 13 S 67/22

    Zur Bestimmtheit eins Antrages auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen; § 18

  • AG Geislingen/Steige, 06.07.2020 - 1 C 172/20

    WEG-Verwalter muss auch in der Corona-Pandemie Eigentümern Einsicht in die

  • LG Düsseldorf, 06.06.2012 - 25 S 8/12

    Sind neue Fenster immer besser?

  • LG Saarbrücken, 26.04.2019 - 5 S 31/18

    Eigentümer kann Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen durch Dritten vornehmen

  • LG Lüneburg, 18.03.2014 - 9 S 70/13

    Anfechtung des Beschlusses der Eigentümerversammlung hinsichtlich der Bestellung

  • LG Düsseldorf, 02.07.2014 - 25 S 7/14

    Ausgaben und Einnahmen vollständig erfasst: Abrechnung ordnungsgemäß!

  • AG Bremen, 23.01.2013 - 28 C 67/12

    Einsichtsrechte des Eigentümers sind nicht unbeschränkt!

  • AG Offenbach, 16.12.2013 - 330 C 85/13

    Wohnungseigentümer hat in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs umfassendes

  • AG Offenbach, 03.01.2018 - 310 C 160/16

    Beiratsmitglied im Lager des Verwalters ist ungeeignet / Wohnungseigentümer kann

  • AG Berlin-Charlottenburg, 06.01.2012 - 73 C 124/11

    Zwingende Aufnahme der Kontostände zu Beginn und Ende des Abrechnungsjahres in

  • LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 7 O 341/17
  • LG Dortmund, 07.06.2021 - 1 S 34/20

    Recht auf Einsicht in Belegprüfungen?

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