Rechtsprechung
BGH, 11.02.2015 - 5 StR 571/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 145a Satz 2 StGB; § 68a Abs. 6 StGB
Wirksamkeit eines von der Aufsichtsstelle gestellten Strafantrags ohne Anhörung des Bewährungshelfers - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 68a Abs 6 StGB, § 145a S 2 StGB
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Wirksamkeit eines Strafantrags der Aufsichtsstelle ohne vorherige Anhörung des Bewährungshelfers - IWW
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines von der Aufsichtsstelle gestellten Strafantrages
- rewis.io
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Wirksamkeit eines Strafantrags der Aufsichtsstelle ohne vorherige Anhörung des Bewährungshelfers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 68a Abs. 6
Wirksamkeit eines von der Aufsichtsstelle gestellten Strafantrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Strafantrag der Aufsichtsstelle
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Wirksamkeit eines Strafantrags der Aufsichtsstelle ohne vorherige Anhörung des Bewährungshelfers
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 30.07.2014 - 6 Ks 2/14
- BGH, 11.02.2015 - 5 StR 571/14
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 335
- NStZ 2015, 389
- StV 2015, 688
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss
Denn die Wirksamkeit eines von der Aufsichtsstelle nach § 145 a Satz 2 StGB gestellten Strafantrages hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 11. Februar 2015 - Az.: 5 StR 571/14 -, juris m.w.N.), der sich der Senat anschließt, nicht davon ab, ob der Bewährungshelfer gemäß § 68 a Abs. 6 StGB gehört worden ist.