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   BGH, 11.02.2015 - XII ZB 48/14   

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https://dejure.org/2015,4730
BGH, 11.02.2015 - XII ZB 48/14 (https://dejure.org/2015,4730)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2015 - XII ZB 48/14 (https://dejure.org/2015,4730)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 (https://dejure.org/2015,4730)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 4 S 1 FamFG
    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde im Namen des Betroffenen durch den von dem Verfahrenspfleger beauftragten Rechtsanwalt

  • IWW

    § 81 FamFG, § 10 Abs. 4 FamFG, § 11 Satz 4 FamFG, § 316 FamFG, § 1902 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der in einer Betreuungssache im Namen des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde im Namen des Betroffenen durch den von dem Verfahrenspfleger beauftragten Rechtsanwalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 10 Abs. 4 S. 1
    Unzulässigkeit der in einer Betreuungssache im Namen des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerde im Betreuungsverfahren - und die Vollmacht des Rechtsanwalts

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Im Namen des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsbeschwerde in einer Betreuungssache bei Beauftragung durch einen Verfahrenspfleger unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsbeschwerde in einer Betreuungssache bei Beauftragung durch einen Verfahrenspfleger unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1385
  • MDR 2015, 1093
  • FGPrax 2015, 138
  • FamRZ 2015, 918
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 270/13

    Betreuungssache: Unzulässigkeit der Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen eine

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - XII ZB 48/14
    Die in einer Betreuungssache im Namen des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn der sich für ihn legitimierende Rechtsanwalt nur von dem insoweit nicht vertretungsberechtigten Verfahrenspfleger beauftragt wurde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. August 2013, XII ZB 270/13 - juris).

    Anders als der Betreuer in dem jeweiligen Aufgabenkreis gemäß § 1902 BGB ist der Verfahrenspfleger nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 - juris Rn. 3 ff. mwN).

  • BGH, 28.07.2010 - XII ZB 317/10

    Formanforderungen an die Rechtsbeschwerde zum BGH in Betreuungs- und

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - XII ZB 48/14
    Entspricht eine Rechtsbeschwerde, die bei dem Bundesgerichtshof eingereicht wird, dieser formellen Anforderung nicht, ist sie als unzulässig zu verwerfen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juli 2010 - XII ZB 317/10 - BtPrax 2010, 234 Rn. 2).
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13

    Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Betreuers eines

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - XII ZB 48/14
    Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei (Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13

    Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - XII ZB 48/14
    Nach diesem Vorbringen scheidet eine wirksame Bevollmächtigung durch den - gemäß § 316 FamFG grundsätzlich verfahrensfähigen - Betroffenen persönlich von vornherein aus (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 317/13 - FamRZ 2014, 110 Rn. 7).
  • BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19

    Unzulässige amtsgerichtliche Vorlage betreffend landesrechtliche Regelung zur

    Ein Verfahrenspfleger ist kein gesetzlicher Vertreter des Betroffenen (vgl. § 276 Abs. 3 Satz 3 FamFG), sondern als eigenständiger Beteiligter des Verfahrens (§ 274 Abs. 2 FamFG) zur Geltendmachung sämtlicher Verfahrensrechte des Betroffenen befugt, indem er fremde Rechte im eigenen Namen geltend macht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 -, juris, Rn. 4 f.; Bumiller, in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 13. Aufl. 2022, § 276 Rn. 1; Fröschle, in: Prütting/Helms, FamFG, § 276 Rn. 2, Rn. 39c ; Giers, in: Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 276 Rn. 24 f.).

    Auch eine Umdeutung eines im Namen des Betroffenen gestellten Antrags in einen Antrag im eigenen Namen des Verfahrenspflegers wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für nicht möglich erachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 -, juris, Rn. 8; Beschluss vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 -, juris, Rn. 7).

  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 370/17

    Bestellung eines Verfahrenspflegers als gesetzlicher Vertreter des Betroffenen in

    Anders als der Betreuer in dem jeweiligen Aufgabenkreis ist er jedoch nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 - FamRZ 2015, 918 Rn. 6 und vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 - juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts ersetzt die Bekanntgabe des Gutachtens an die Verfahrenspflegerin eine Bekanntgabe an den Betroffenen nicht, denn der Verfahrenspfleger ist - anders als ein Verfahrensbevollmächtigter - nicht Vertreter des Betroffenen im Verfahren (Senatsbeschlüsse vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 und vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 - FamRZ 2015, 918 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 03.05.2023 - XII ZB 442/22

    Prüfung der Vollmacht eines Verfahrensbeteiligten bei dessen Vertretung durch

    Ist ein Beteiligter - wie hier die Betroffene - durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vertreten, wird dessen Vollmacht gemäß § 11 Satz 3 und 4 FamFG nicht von Amts wegen, sondern allein auf die Rüge eines anderen Verfahrensbeteiligten hin überprüft; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich für das Gericht aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel an der Wirksamkeit oder dem Fortbestand der Verfahrensvollmacht ergeben (vgl. BGH Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096; vgl. auch Senatsbeschluss vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 - FamRZ 2015, 918 Rn. 5).
  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 516/16

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Gutachtens an den

    Die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger ersetzt eine Bekanntgabe an die Betroffene nicht, denn der Verfahrenspfleger ist nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen (Senatsbeschluss vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 - FamRZ 2015, 918 Rn. 6 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2015 - 6 UF 16/15

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten der betrieblichen

    Denn die Verwaltungskosten fallen erst in der Zukunft an, weshalb die über den erwarteten Verwaltungszeitraum jährlich entstehenden Kosten nicht einfach aufsummiert werden dürfen (Scholer, FamRZ 2015, 918).
  • LG Lübeck, 09.10.2015 - 7 T 388/15

    Unterbringungssache: Zulässigkeit des Antrags des Verfahrenspflegers auf

    Ein vom Verfahrenspfleger im Namen der Betroffenen eingelegtes Rechtsmittel wäre nämlich deshalb unzulässig, weil der Verfahrenspfleger nicht der (gesetzliche) Vertreter eines Betroffenen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14.08.2013, Az. XII ZB 270/13, BeckRS 2013, 15536; BGH, Beschluss vom 11.02.2015, Az. XII ZB 48/14, NJW 2015, 1385).
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