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   BGH, 11.02.2016 - 2 StR 512/15   

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BGH, 11.02.2016 - 2 StR 512/15 (https://dejure.org/2016,9100)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2016 - 2 StR 512/15 (https://dejure.org/2016,9100)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 2 StR 512/15 (https://dejure.org/2016,9100)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 145a StGB; § 68b Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 20 StGB, § 261 StPO
    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift: Bestimmtheitsgebot, Rechtsfehlerfreiheit der Weisung als Voraussetzung für Strafbarkeit; Darstellung im Urteil: Wiedergabe des Beschluss über die Führungsaufsicht); Schuldunfähigkeit ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68b Abs 1 StGB, § 68b Abs 2 StGB, § 145a StGB, Art 103 Abs 2 GG
    Revisionsrechtliche Überprüfung eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Geltung des Bestimmtheitsgebotes für den Führungsaufsichtsbeschluss

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 21 StGB, § 20 StGB, § 66 StGB, § 145a StGB, Art. 103 Abs. 2 GG, § 68b Abs. 2 StGB, § 68b Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tragfähige Begründung einer vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten

  • rewis.io

    Revisionsrechtliche Überprüfung eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Geltung des Bestimmtheitsgebotes für den Führungsaufsichtsbeschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21
    Anforderungen an die tragfähige Begründung einer vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weisungsverstoß in der Führungsaufsicht - und die konkrete Weisung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    IQ von 59 - und die verminderte Steuerungsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 200
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 2 StR 512/15
    aa) Die Frage, ob die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bei Tatbegehung aufgrund einer festgestellten Störung im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert oder im Sinne des § 20 StGB aufgehoben war, ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter unter Darlegung der fachwissenschaftlichen Beurteilung durch den Sachverständigen, letztlich aber ohne Bindung an dessen Ausführungen, in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14).

    Schließt er sich dabei der Beurteilung des Sachverständigen an, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen in den Urteilsgründen so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39).

  • BGH, 19.08.2015 - 5 StR 275/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift;

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 2 StR 512/15
    Voraussetzung für eine Bestrafung nach § 145a StGB ist deshalb, dass die Weisung rechtsfehlerfrei ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 486/12, BGHSt 58, 136, 138; Beschluss vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StraFo 2015, 471, 472).

    In Anbetracht des Bestimmtheitsgebots des Art. 103 Abs. 2 GG und der Tatsache, dass § 68b Abs. 2 StGB auch nicht strafbewehrte Weisungen ermöglicht, muss auch der Beschluss über die Führungsaufsicht jedenfalls auszugsweise wiedergegeben werden, damit geprüft werden kann, ob im Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt ist, dass es sich bei den in Rede stehenden Weisungen um gemäß § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrte Weisungen handelt (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StraFo 2015, 471, 472; vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30).

  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 2 StR 512/15
    Voraussetzung für eine Bestrafung nach § 145a StGB ist deshalb, dass die Weisung rechtsfehlerfrei ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 486/12, BGHSt 58, 136, 138; Beschluss vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StraFo 2015, 471, 472).
  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 2 StR 512/15
    Schließt er sich dabei der Beurteilung des Sachverständigen an, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen in den Urteilsgründen so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 2 StR 512/15
    In Anbetracht des Bestimmtheitsgebots des Art. 103 Abs. 2 GG und der Tatsache, dass § 68b Abs. 2 StGB auch nicht strafbewehrte Weisungen ermöglicht, muss auch der Beschluss über die Führungsaufsicht jedenfalls auszugsweise wiedergegeben werden, damit geprüft werden kann, ob im Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt ist, dass es sich bei den in Rede stehenden Weisungen um gemäß § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrte Weisungen handelt (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StraFo 2015, 471, 472; vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30).
  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 362/20

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (unmissverständliche

    Wegen der Gefahr von Missverständnissen und Ungewissheiten kann diese Klarstellung nicht durch eine mündliche Belehrung ersetzt werden (s. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, BGHR StGB § 145a Satz 1 Verstoß gegen Weisungen 3; vom 11. Februar 2016 - 2 StR 512/15, BGHR StGB § 145a Bestimmtheit 2; vom 8. September 2016 - 1 StR 377/16, StV 2020, 22; vom 25. Februar 2020 - 4 StR 590/19, NStZ 2020, 480 Rn. 4 f.; Urteil vom 24. Juni 2020 - 3 StR 287/19, juris Rn. 18; LK/Krehl, StGB, 13. Aufl., § 145a Rn. 9a mwN).
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 385/18

    Voraussetzungen einer ausgeschlossenen oder erheblich verminderten

    Auch dann ist die Frage, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten bei Tatbegehung aufgrund einer festgestellten Störung im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert oder im Sinne des § 20 StGB aufgehoben war, eine Rechtsfrage, die das Tatgericht unter Darlegung der fachwissenschaftlichen Beurteilung durch den Sachverständigen, letztlich aber ohne Bindung an dessen Ausführungen, in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2016 - 2 StR 512/15 und vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09).
  • BGH, 25.02.2020 - 4 StR 590/19

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Voraussetzung:

    Voraussetzung für eine Bestrafung nach § 145a StGB ist deshalb, dass die Weisung rechtsfehlerfrei ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 486/12, BGHSt 58, 136, 138; Beschlüsse vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StraFo 2015, 471, 472; vom 11. Februar 2016 - 2 StR 512/15, NStZ-RR 2016, 200; vom 8. September 2016 - 1 StR 377/16, StV 2020, 22).

    Dabei handelt es sich um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, dessen Vorliegen der Tatrichter in den Urteilsgründen darzutun hat (BGH, Beschlüsse vom 19. August 2015 und vom 11. Februar 2016, aaO).

  • LG Verden, 19.06.2017 - 1 Qs 218/16

    Strafbare Zuwiderhandlung gegen Weisungen in der Führungsaufsicht:

    Aus dem Beschluss über die Führungsaufsicht muss sich zur Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes und zur Begründung einer wirksamen Blankettstrafnorm nach § 145a StGB i.V.m. dem Führungsaufsichtsbeschluss nicht ergeben, dass es sich bei den angeordneten Weisungen um solche nach § 68b Abs. 1 StGB handelt, die gemäß § 145a StGB strafbewehrt sind (entgegen BGH 5 StR 275/15 = StraFo 2015, 471 und BGH 2 StR 512/15 = NStZ-RR 2016, 200).

    Mit Beschluss vom 29.8.2016 lehnte das Amtsgericht Stolzenau die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen ab unter Verweis auf die Entscheidungen BGH 5 StR 275/15 und 2 StR 512/15 und den dort in Bezug genommenen Bestimmtheitsgrundsatz.

    cc) Zwei Strafsenate des BGH haben in jüngerer Zeit indes hierzu eine andere Rechtsauffassung vertreten (BGH, Beschl. v. 19.8.2015, 5 StR 275/15 = StraFo 2015, 471; BGH Beschl. v. 11.2.2016, 2 StR 512/15 = NStZ-RR 2016, 200).

  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Dabei handelt es sich um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, dessen Vorliegen der Tatrichter in den Urteilsgründen darzulegen hat (BGH, Beschluss vom 11.02.2016 - 2 StR 512/15 = BGHR StGB § 145a Bestimmtheit 2 = BeckRS 2016, 8253 m.w.N.).
  • BGH, 19.06.2018 - 4 StR 25/18

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Gefährdung des

    Dies ist in den Urteilsgründen vollständig darzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 StR 512/15, BGHR StGB § 145a Bestimmtheit 2).
  • BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19

    Prozessuale Tat (Einheitlichkeit des Lebensvorgangs; in der Hauptverhandlung zu

    Der Umstand, dass eine Weisung strafbewehrt ist, muss vielmehr in dem Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt sein (BGH, Beschlüsse vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, Strafo 2015, 471, 472; vom 11. Februar 2016 - 2 StR 512/15, BGHR StGB § 145a Bestimmtheit 2 Rn. 9; vom 8. September 2016 - 1 StR 377/16, StV 2020, 22).

    Damit kann aber nicht geprüft werden, ob im Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt ist, dass es sich bei den auferlegten Weisungen um gemäß § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrte Weisungen handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 StR 512/15, BGHR StGB § 145a Bestimmtheit 2).

  • OLG Karlsruhe, 18.08.2021 - 1 Rv 34 Ss 521/21

    Beihilfe zu Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

    Der Beschluss über die Führungsaufsicht muss jedenfalls auszugsweise wiedergegeben werden, damit geprüft werden kann, ob im Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt ist, dass es sich bei den in Rede stehenden Weisungen um gemäß § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrte Weisungen handelt (vgl. BGH, Beschluss v. 11.02.2016, 2 StR 512/15; BGH, Beschluss v. 19.08.2015, aaO; Senat, Beschluss vom 11.02.2020, 1 Ws 30/20).

    Für die Annahme dieser Strafnorm ist daher die Feststellung einer Rechtsfehlerfreiheit der Weisung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal vollständig in den Urteilsgründen darzustellen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10.09.2014, 2 OLG 23 Ss 557/14; BGH, Urteil v. 7.02.2013, aaO; BGH, Beschluss v. 19.08.2015, aaO; BGH, Beschluss v. 11.02.2016, aaO).

  • BGH, 11.05.2021 - 5 StR 106/21

    Strafbarer Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit;

    Dass eine Weisung strafbewehrt ist, muss in dem Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, BGHR StGB § 145a Satz 1 Verstoß gegen Weisungen 3; vom 11. Februar 2016 - 2 StR 512/15, BGHR StGB § 145a Bestimmtheit 2; vom 8. September 2016 - 1 StR 377/16, StV 2020, 22; vom 25. Februar 2020 - 4 StR 590/19, NStZ 2020, 480, 481; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 362/20 mwN).
  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 377/16

    Verfassungsrechtliches Bestimmtheitsgebot (hinreichende Bestimmtheit von

    Der Umstand, dass eine Weisung strafbewehrt ist, muss in dem Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt sein (BGH, Beschlüsse vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StraFo 2015, 471 f. mwN und vom 11. Februar 2016 - 2 StR 512/15).
  • BGH, 28.06.2023 - 3 StR 151/23

    Erforderlichkeit eines unmissverständlichen Hinweises im

  • OLG Naumburg, 02.12.2016 - 2 Rv 105/16

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Anforderungen an den Inhalt

  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

  • OLG Braunschweig, 21.11.2016 - 1 Ss 65/16

    Freispruch vom Vorwurf des Verstoßes gegen Weisungen während der

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