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   BGH, 11.03.1952 - 1 StR 296/51   

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https://dejure.org/1952,555
BGH, 11.03.1952 - 1 StR 296/51 (https://dejure.org/1952,555)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1952 - 1 StR 296/51 (https://dejure.org/1952,555)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1952 - 1 StR 296/51 (https://dejure.org/1952,555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtabführen der von den Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuer an das Finanzamt - Voraussetzungen für eine vorsätzliche Steuerordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 183
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60

    Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz

    Die Beanstandung ist nicht in vorgeschriebener Form erhoben, da die Revision nicht angibt, durch welche Beweismittel die weitere Aufklärung hätte erfolgen sollen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 2, 186 [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51]).
  • BGH, 28.03.1961 - 1 StR 59/61

    Strafbarkeit wegen Betruges, wegen Untreue und wegen Unterschlagung -

    Im Falle 3 (D.) erhebt die Revision eine Aufklärungsrüge, jedoch nicht in vorschriftsmäßiger Form, da sie die Beweismittel teils gar nicht, teils unzureichend bezeichnet, die das Landgericht zu der vermißten Aufklärung über die Betrugsabsicht des Beschwerdeführers hätten veranlassen sollen (BGHSt 2, 186 [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51]).

    Die Aufklärungsrüge entspricht nicht dem § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (BGHSt 2, 186 [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51]).

  • BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69

    Arbeitgeber - Steuerhinterziehung - Vorsätzliches Unterlassen - Abgabe von

    Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung gehört allerdings auch das -- ungeschriebene -- Merkmal der Steuerunehrlichkeit (vgl. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGHSt 2, 183, 184 [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51] /185; 2, 338; BGH NJW 1953, 1841 Nr. 22).
  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des

    Denn nach dieser Vorschrift darf die Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten weitergeführt werden, wenn er "eigenmächtig" ferngeblieben ist, wenn er also den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 2, 187, 190 [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51]; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319).
  • BGH, 17.10.1967 - 1 StR 409/67

    Erfordernis der Benennung der angeblich ungenutzten Beweismittel im Rahmen einer

    Die Strafzumessungsgründe lassen jedoch nicht erkennen, ob sich das Landgericht bewußt war, daß bei verschuldetem Verbotsirrtum die Strafe nach Versuchsgrundsätzen (hier also zweimal nach § 44 Abs. 3 StGB) gemindert werden konnte (BGHSt 2, 184, 211) [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51]; denn es hat sich dazu nicht geäußert.
  • BGH, 05.07.1961 - 2 StR 250/61

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls im Rückfall und wegen Nötigung -

    Soweit die Revision hier die Aufklärungsrüge erheben will, ist sie unbeachtlich, da sie nicht angibt, welche weiteren Beweismittel die Strafkammer hätte benutzen müssen (BGHSt 2, 186 [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51]).
  • BGH, 03.04.1952 - 2 StR 630/51

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in dem Urteil 1 StR 296/51 vom 11. März 1952, das in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht werden soll, entschieden hat, steht der § 413 Abs. 3 RAbgO, wonach die Versäumung eines Zahlungstermins für sich allein nicht strafbar ist, einer Bestrafung wegen Steuerordnungswidrigkeit nach Abs. 1 nicht entgegen, wenn das beanstandete Verhalten des Arbeitgebers im Lohnsteuerabzugsverfahren sich nicht in der Versäumung eines Zahlungstermins oder mehrerer Zahlungstermine erschöpft, vielmehr noch andere dieses Verfahren betreffende Pflichtverletzungen enthält.
  • BGH, 19.02.1965 - 4 StR 508/64

    Pflicht des Tatrichters zur Auseinandersetzung mit Beweismitteln - Angabe

    Das Landgericht räumt selbst ein, daß Hedwig K. sich durch dieses Tun und durch den wiederholten Wechsel ihrer Einlassung einer versuchten Steuerhinterziehung dringend verdächtig gemacht habe, meint aber, daß ihr die innere Tatseite, insbesondere die Steuerunehrlichkeit (vgl. BGHSt 2, 183, 185 [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51]; BGH NJW 1953, 1841 = LM § 396 AbgO Nr. 16; BGH LM a.a.O., Nr. 20), nicht mit der zur Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden könne; denn es könne ihr nicht widerlegt werden, daß sie hierbei nicht habe täuschen wollen.
  • BGH, 22.12.1959 - 5 StR 503/59

    Rechtsmittel

    Schon für die alte Fassung des § 413 AbgO hatte der Bundesgerichtshof entschieden, daß es sich bei Nichtabführung oder bei unzureichender Abführung von Lohnsteuern nicht um bloße "Versäumung eines Zahlungstermins" handelt (1 StR 296/51 vom 11. März 1952 = BB 1952, 484).
  • BGH, 18.02.1955 - 2 StR 453/54

    Rechtsmittel

    Die Sicht kann zwar durch entgegenkommende Fahrzeuge beeinträchtigt werden, aber dann muss der Kraftfahrer langsam fahren und notfalls anhalten (BGHSt 1, 309; 2, 188) [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51].
  • BGH, 03.04.1952 - 3 StR 630/51
  • BGH, 02.10.1962 - 1 StR 309/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.01.1959 - KRB 8/58

    Absprache zwischen Bauunternehmern bezüglich Preisangeboten auf

  • BGH, 02.07.1963 - 1 StR 216/63

    Beruhen eines Urteiles auf einem Verfahrensverstoß - Anforderungen an die

  • BGH, 29.08.1956 - 3 StR 160/56

    Rechtsmittel

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