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BGH, 11.03.1958 - 5 StR 620/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafrechtliche Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gewaltsamer Vornahme unzüchtiger Handlungen an einer Frau - Vernehmung eines 11 jährigen Zeugen ohne Vereidigung mangels Vollendung des 16. Lebensjahres - Verwertung von ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 11.03.1958 - 5 StR 620/57
Es fehlt insoweit in den Revisionsbegründungen die Angabe der Beweismittel, deren sich die Jugendkammer nach Auffassung der Revisionen zur Sachaufklärung noch hätte bedienen müssen (vgl. BGHSt 2, 168). - BGH, 21.02.1956 - 5 StR 543/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.03.1958 - 5 StR 620/57
Das hat der Senat bereits in seinen Urteilen 5 StR 543/55 vom 21.2.1956 und 5 StR 127/56 vom 15.5.1956 ausgeführt. - BGH, 15.05.1956 - 5 StR 127/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.03.1958 - 5 StR 620/57
Das hat der Senat bereits in seinen Urteilen 5 StR 543/55 vom 21.2.1956 und 5 StR 127/56 vom 15.5.1956 ausgeführt. - BGH, 28.09.1954 - 5 StR 429/54
Auszug aus BGH, 11.03.1958 - 5 StR 620/57
Unter einer Zusammenrottung ist das räumliche Zusammentreten oder Zusammenhalten mehrerer Personen zu gemeinschaftlichem Handeln der Art zu verstehen, daß der die Personenmehrheit beherrschende friedenstörende Wille äußerlich erkennbar wird (vgl. BGH NJW 1954, 1694).
- BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung …
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß 20 bis 25 Personen, von denen einzelne während eines 20 bis 30 Minuten dauernden Überfalles hinzu kommen und einzelne weggehen, eine solche Menschenmenge bilden (BGH, Urteil vom 11. März 1958 - 5 StR 620/57;… vgl. auch von Bubnoff in LK a.a.O. § 125 Rdn. 9 m. Nachweisen).