Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1958 - 5 StR 620/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,7083
BGH, 11.03.1958 - 5 StR 620/57 (https://dejure.org/1958,7083)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1958 - 5 StR 620/57 (https://dejure.org/1958,7083)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1958 - 5 StR 620/57 (https://dejure.org/1958,7083)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,7083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gewaltsamer Vornahme unzüchtiger Handlungen an einer Frau - Vernehmung eines 11 jährigen Zeugen ohne Vereidigung mangels Vollendung des 16. Lebensjahres - Verwertung von ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 11.03.1958 - 5 StR 620/57
    Es fehlt insoweit in den Revisionsbegründungen die Angabe der Beweismittel, deren sich die Jugendkammer nach Auffassung der Revisionen zur Sachaufklärung noch hätte bedienen müssen (vgl. BGHSt 2, 168).
  • BGH, 21.02.1956 - 5 StR 543/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1958 - 5 StR 620/57
    Das hat der Senat bereits in seinen Urteilen 5 StR 543/55 vom 21.2.1956 und 5 StR 127/56 vom 15.5.1956 ausgeführt.
  • BGH, 15.05.1956 - 5 StR 127/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1958 - 5 StR 620/57
    Das hat der Senat bereits in seinen Urteilen 5 StR 543/55 vom 21.2.1956 und 5 StR 127/56 vom 15.5.1956 ausgeführt.
  • BGH, 28.09.1954 - 5 StR 429/54
    Auszug aus BGH, 11.03.1958 - 5 StR 620/57
    Unter einer Zusammenrottung ist das räumliche Zusammentreten oder Zusammenhalten mehrerer Personen zu gemeinschaftlichem Handeln der Art zu verstehen, daß der die Personenmehrheit beherrschende friedenstörende Wille äußerlich erkennbar wird (vgl. BGH NJW 1954, 1694).
  • BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß 20 bis 25 Personen, von denen einzelne während eines 20 bis 30 Minuten dauernden Überfalles hinzu kommen und einzelne weggehen, eine solche Menschenmenge bilden (BGH, Urteil vom 11. März 1958 - 5 StR 620/57; vgl. auch von Bubnoff in LK a.a.O. § 125 Rdn. 9 m. Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht