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   BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74   

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BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74 (https://dejure.org/1976,1292)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1976 - II ZR 127/74 (https://dejure.org/1976,1292)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1976 - II ZR 127/74 (https://dejure.org/1976,1292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Beseitigung einer Beitrittserklärung nach Eintragung in die Liste der Genossen - Anfechtung einer Beitrittserklärung wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung - Anforderungen an die Einrede der Rechtshängigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1635 (Ls.)
  • MDR 1976, 737
  • WM 1976, 475
  • DB 1976, 861
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.12.1972 - II ZR 82/70

    Anfechtung einer Gesellschaftsbeteiligung wegen arglistiger Täuschung - Zahlung

    Auszug aus BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74
    Mit ihrer Ansicht, nach dieser Rechtsprechung setze der Ausschluß des Anfechtungsrechts eine auf Dauer angelegte und tatsächlich vollzogene Leistungsgemeinschaft voraus, an der es bei einem "Schwindelunternehmen" wie dem vorliegenden fehle, übersieht sie, daß der Senat gerade auch bei solchen Gesellschaften, deren Vertreter darauf ausgegangen waren, durch betrügerische Vorspiegelungen eine Vielzahl von Beitrittserklärungen zu erreichen, dem einzelnen Gesellschafter die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung versagt hat (BGHZ 26, 330; 63, 338; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 14.12.72 - II ZR 82/70, LM HGB § 132 Nr. 3).

    Beide Rechtsbehelfe würden im Ergebnis doch wieder zu einer rückwirkenden Freistellung des Beklagten von seinen mit dem Beitritt übernommenen gesetz- und satzungsmäßigen Verpflichtungen führen, die aus den dargelegten überwiegenden Gründen des inneren und äußeren Rechtsverkehrs nicht vertretbar ist (RGZ 68, 344, 348; Paulick, Das Recht der eingetragenen Genossenschaft, 1956 S. 138; für die GmbH: RGZ 88, 187; für die KG: BGHZ 63, 338, 347 f; Urt. d. Sen. v. 14.12.72 a.a.O. zu IV).

  • BGH, 19.12.1974 - II ZR 27/73

    Zahlung der Kommanditeinlage

    Auszug aus BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74
    Mit ihrer Ansicht, nach dieser Rechtsprechung setze der Ausschluß des Anfechtungsrechts eine auf Dauer angelegte und tatsächlich vollzogene Leistungsgemeinschaft voraus, an der es bei einem "Schwindelunternehmen" wie dem vorliegenden fehle, übersieht sie, daß der Senat gerade auch bei solchen Gesellschaften, deren Vertreter darauf ausgegangen waren, durch betrügerische Vorspiegelungen eine Vielzahl von Beitrittserklärungen zu erreichen, dem einzelnen Gesellschafter die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung versagt hat (BGHZ 26, 330; 63, 338; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 14.12.72 - II ZR 82/70, LM HGB § 132 Nr. 3).

    Beide Rechtsbehelfe würden im Ergebnis doch wieder zu einer rückwirkenden Freistellung des Beklagten von seinen mit dem Beitritt übernommenen gesetz- und satzungsmäßigen Verpflichtungen führen, die aus den dargelegten überwiegenden Gründen des inneren und äußeren Rechtsverkehrs nicht vertretbar ist (RGZ 68, 344, 348; Paulick, Das Recht der eingetragenen Genossenschaft, 1956 S. 138; für die GmbH: RGZ 88, 187; für die KG: BGHZ 63, 338, 347 f; Urt. d. Sen. v. 14.12.72 a.a.O. zu IV).

  • RG, 16.05.1904 - I 153/03

    Kann die Eintragung in die Liste der Genossen einer eingetragenen Genossenschaft

    Auszug aus BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74
    Das entspricht einer vom Reichsgericht seit 1904 ständig vertretenen und im Schrifttum heute einhellig gebilligten Rechtsauffassung, der gewohnheitsrechtliche Bedeutung beigemessen wird (RGZ 57, 292, 297 ff - Vereinigte Zivilsenate - 147, 257, 270 ff; Meyer/Meulenbergh, GenG 11. Aufl. § 15 Anm. 7 m.w.N.).
  • RG, 08.05.1908 - II 628/07

    1. Kann im Konkurse der Genossenschaft ein eingetragener Genosse die Zahlung der

    Auszug aus BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74
    Beide Rechtsbehelfe würden im Ergebnis doch wieder zu einer rückwirkenden Freistellung des Beklagten von seinen mit dem Beitritt übernommenen gesetz- und satzungsmäßigen Verpflichtungen führen, die aus den dargelegten überwiegenden Gründen des inneren und äußeren Rechtsverkehrs nicht vertretbar ist (RGZ 68, 344, 348; Paulick, Das Recht der eingetragenen Genossenschaft, 1956 S. 138; für die GmbH: RGZ 88, 187; für die KG: BGHZ 63, 338, 347 f; Urt. d. Sen. v. 14.12.72 a.a.O. zu IV).
  • BGH, 06.02.1958 - II ZR 210/56

    synthetische Diamanten - Grundsätze der "faktischen Gesellschaft", Ausschluß auch

    Auszug aus BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74
    Mit ihrer Ansicht, nach dieser Rechtsprechung setze der Ausschluß des Anfechtungsrechts eine auf Dauer angelegte und tatsächlich vollzogene Leistungsgemeinschaft voraus, an der es bei einem "Schwindelunternehmen" wie dem vorliegenden fehle, übersieht sie, daß der Senat gerade auch bei solchen Gesellschaften, deren Vertreter darauf ausgegangen waren, durch betrügerische Vorspiegelungen eine Vielzahl von Beitrittserklärungen zu erreichen, dem einzelnen Gesellschafter die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung versagt hat (BGHZ 26, 330; 63, 338; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 14.12.72 - II ZR 82/70, LM HGB § 132 Nr. 3).
  • RG, 04.04.1916 - II 427/15

    Schadensersatzansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellsch. m. b. H.

    Auszug aus BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74
    Beide Rechtsbehelfe würden im Ergebnis doch wieder zu einer rückwirkenden Freistellung des Beklagten von seinen mit dem Beitritt übernommenen gesetz- und satzungsmäßigen Verpflichtungen führen, die aus den dargelegten überwiegenden Gründen des inneren und äußeren Rechtsverkehrs nicht vertretbar ist (RGZ 68, 344, 348; Paulick, Das Recht der eingetragenen Genossenschaft, 1956 S. 138; für die GmbH: RGZ 88, 187; für die KG: BGHZ 63, 338, 347 f; Urt. d. Sen. v. 14.12.72 a.a.O. zu IV).
  • BGH, 29.06.1970 - II ZR 158/69

    Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf typische stille

    Auszug aus BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74
    Zu Unrecht beruft sich die Revision demgegenüber auf die Rechtsprechung des Senats zur fehlerhaften Personengesellschaft (BGHZ 55, 5, 8 f; vgl. auch für die GmbH: Urt. d. Sen. v. 13.3. 75 - II ZR 154/73, WM 1975, 512; für die GmbH-Gründergesellschaft: BGHZ 13, 320).
  • BGH, 12.05.1954 - II ZR 167/53

    nicht mehr angemeldete GmbH - "faktische Gesellschaft", Ausschluß grundsätzlich

    Auszug aus BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74
    Zu Unrecht beruft sich die Revision demgegenüber auf die Rechtsprechung des Senats zur fehlerhaften Personengesellschaft (BGHZ 55, 5, 8 f; vgl. auch für die GmbH: Urt. d. Sen. v. 13.3. 75 - II ZR 154/73, WM 1975, 512; für die GmbH-Gründergesellschaft: BGHZ 13, 320).
  • BGH, 31.03.1969 - VII ZR 35/67

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung

    Auszug aus BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74
    Zu Unrecht meint die Revision, aus den Entscheidungen BGHZ 52, 47 und 55, 214 etwas anderes herleiten zu können, Diese Entscheidungen betreffen die Unterbrechung einer Verjährungsfrist, für die es nach den §§ 209 ff BGB auf andere Voraussetzungen als die Rechtshängigkeit der Sache ankommt.
  • BGH, 13.03.1975 - II ZR 154/73

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft - Sittenwidrige

    Auszug aus BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74
    Zu Unrecht beruft sich die Revision demgegenüber auf die Rechtsprechung des Senats zur fehlerhaften Personengesellschaft (BGHZ 55, 5, 8 f; vgl. auch für die GmbH: Urt. d. Sen. v. 13.3. 75 - II ZR 154/73, WM 1975, 512; für die GmbH-Gründergesellschaft: BGHZ 13, 320).
  • BGH, 18.11.1969 - II ZR 83/68

    GmbH: Abtretung der Einlageforderung und Aufrechnung gegen sie

  • RG, 12.11.1935 - II 48/35

    1. Ist zur Wirksamkeit der Pfändung der Stammeinlageforderung einer Gesellschaft

  • RG, 06.04.1935 - II B 5/34

    1. Verliert die Beitrittserklärung zu einer Genossenschaft von selbst ihre

  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Hinzu kommt, dass die rückwirkende Vernichtung der Mitgliedschaft im Hinblick auf die zwischenzeitlich geschaffenen Rechtstatsachen, etwa aufgrund der unter Mitwirkung des widerrufenden Gesellschafters gefassten Beschlüsse, zu Schwierigkeiten führt, auf die die schuldrechtlichen Rückabwicklungsvorschriften nicht zugeschnitten sind (Sen.Urt. v. 11. März 1976 - II ZR 127/74, WM 1976, 475, 476; BGHZ 148, 201, 207; Goette, DStR 1996, 266, 267).

    Geschützt werden durch die Regelung über die fehlerhafte Gesellschaft gerade auch die Mitgesellschafter (BGHZ 148, 201, 207; Sen.Urt. v. 11. März 1976 - II ZR 127/74, WM 1976, 475, 476), bei denen es sich insbesondere im Bereich der geschlossenen Immobilienfonds regelmäßig ebenfalls um Verbraucher handelt.

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 138/08

    Genossenschaft - Einzahlung der Pflichteinlage in Raten

    Es entspricht bereits seit RGZ 57, 292, 297 ff. ständiger Rechtsprechung (siehe insoweit Sen.Urt. v. 11. März 1976 - II ZR 127/74, WM 1976, 475 f. [...] Tz. 7, zuletzt bestätigt durch Sen.Beschl. v. 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 ff.), dass auf den Beitritt zu einer Genossenschaft die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bzw. des fehlerhaften Beitritts anzuwenden sind.
  • OLG Hamm, 19.07.2021 - 8 U 184/20

    Rückzahlung eines Anlagebetrages Beitritt zu einer Genossenschaft als

    Ohne eine solche Beschränkung (§ 6 Nr. 3 GenG) besteht jedenfalls ein Risiko, dass die Mitglieder (auch ausgeschiedene) im Fall der Insolvenz noch zu Nachschüssen herangezogen werden, vgl. §§ 22a, 23, 105, 115 ff. GenG (str., befürwortend Beuthien/Beuthien, GenG, 16. Aufl., § 6 Rn. 9; dagegen Holthaus/Lehnhoff in: Lang/Weidmüller, GenG, 39. Aufl., § 6 Rn. 19; BGH, Urteil vom 11.03.1976, II ZR 127/74, Rn. 9, juris: unbeschränkte Nachschusspflicht nur bei entsprechendem Statut, § 6 Nr. 3 GenG).

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der rückwirkenden Beseitigung des Beitritts zu einer Genossenschaft durch Anfechtung (BGH, Urteil vom 11.03.1976, II ZR 127/74, juris).

    Die Lehre vom fehlerhaften Beitritt beruht im Wesentlichen auf der Erwägung, dass den Belangen des Rechtsverkehrs, insbesondere dem Interesse der Gläubiger, aber auch der anderen Genossen und der Genossenschaft selbst, an der Einhaltung des im Beitritt liegenden Haftungsversprechens der Vorrang vor dem Interesse des einzelnen Genossen zukommt, sich von einer durch Irrtum, Betrug oder Drohung veranlassten Beitrittserklärung loszusagen (BGH, Urteil vom 11.03.1976, II ZR 127/74, Rn. 7, juris).

  • OLG Hamburg, 04.04.2008 - 11 U 208/06
    Dementsprechend zu Recht wird vertreten, dass das Mitglied nach der Zulassung die Nichtigkeit seiner Beitrittserklärung sowie deren Anfechtbarkeit selbst wegen arglistiger Täuschung oder Drohung (§ 123 BGB) grundsätzlich nicht mehr geltend machen kann, sofern es der Genossenschaft überhaupt beitreten 18 wollte und dies in der gesetzlich vorgeschriebenen Form getan hat (BGH 11.3.1976 - II ZR 127/74, WM 1976, 475; weitere Nachw. bei Lang/Weidmüller/Cario, GenG, § 15, Rz. 19).
  • OLG Hamm, 19.12.2007 - 8 U 138/07

    Genossenschaftsbeitritt nach Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft ohne

    Soweit im Bereich der Personengesellschaften für die Anwendung der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft noch zusätzliche Vollzugsmaßnahmen gefordert werden, etwa die Ausübung von Gesellschafterrechten durch den Gesellschafter, wird dies von der herrschenden Meinung bei Körperschaften und damit auch bei Genossenschaften nicht verlangt (Lang/Weidmüller/Schulte, a.a.O. § 15 Rdn. 33; Fandrich in Pöhlmann/Fandrich/Blocks, GenG 3. Aufl. § 15 Rdn. 12; Bauer, Genossenschaftshandbuch, § 15 Rdn. 31; Krohn/Schäfer, WM 2000, 112, 117, im Ergebnis ebenso BGH WM 1976, 475, 476).
  • BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77

    Unzulässigkeit der Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit

    Wie die Revision aber zutreffend ausführt, wird ein schutzwürdiger Vertrauenstatbestand nicht schon dadurch geschaffen, daß die im Genossenschaftsregister eingetragene Satzung eine Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen vorschreibt, sondern erst mit der Eintragung der zusätzlichen Beteiligungen in die Liste der Genossen (§ 15 b III GenG n.F.); erst diese bildet zusammen mit dem Statut die entscheidende Vertrauensgrundlage für die Gläubiger (vgl. auch Senat , MDR 1976, 737 = WM 1976, 475 = NJW 1976, 1635 L).
  • BFH, 22.09.2005 - IX R 72/03

    Erwerb von Genossenschaftsanteilen i. S. des § 17 EigZulG

    Der Senat kann offen lassen, ob die Genossenschaft berechtigt war, ein derartiges Recht einzuräumen (vgl. dazu auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. März 1976 II ZR 127/74, Wertpapier-Mitteilungen 1976, 475 f., m.w.N.); denn die Klägerin hat davon jedenfalls keinen Gebrauch gemacht.
  • LG Göttingen, 04.12.2003 - 2 O 513/03

    Unwirksamkeit der im Rahmen eines gegen das RBerG verstoßenden

    Der BGH hat hierzu bereits in seiner Entscheidung vom 11.03.1976 (in NJW 1976, 1635 [1636]) festgestellt, dass eine Ausnahme nach § 5 RBerG lediglich dann anzunehmen sei, "wenn es sich um eine der eigentlichen Berufstätigkeit zugeordnete, sie nur ergänzende Nebentätigkeit (Hilfstätigkeit) handelt.
  • LG Bochum, 23.04.2008 - 9 S 6/08
    Soweit im Bereich der Personengesellschaften für die Anwendung der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft noch zusätzliche Vollzugsmaßnahmen gefordert würden, etwa die Ausübung von Gesellschafterrechten durch den Gesellschafter, werde dies von der herrschenden Meinung bei Körperschaften und damit auch bei Genossenschaften nicht verlangt (Lang/Weidmüller/Schulte, GenG , 34. Aufl., § 15 Rdn. , 33; Fandrich in Pöhlmann/Fandrich/Blocks, GenG 3. Aufl., § 15 Rdn. 12; Bauer, Genossenschaftshandbuch, § 15 Rdn. 31; Krohn/Schäfer WM 2000, 112, 117; im Ergebnis ebenso BGH WM 1976, 475, 476).
  • LG Göttingen, 07.08.2003 - 2 O 29/03
    Der BGH hat hierzu bereits in seiner Entscheidung vom 11.03.1976 ( NJW 1976, 1635 [1636]) festgestellt, dass eine Ausnahme nach § 5 RBerG lediglich dann anzunehmen sei, "wenn es sich um eine der eigentlichen Berufstätigkeit zugeordnete, sie nur ergänzende Nebentätigkeit (Hilfstätigkeit) handelt.
  • LG Berlin, 16.01.2007 - 30 O 386/06
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