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   BGH, 11.03.1993 - III ZR 29/92   

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https://dejure.org/1993,8910
BGH, 11.03.1993 - III ZR 29/92 (https://dejure.org/1993,8910)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1993 - III ZR 29/92 (https://dejure.org/1993,8910)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1993 - III ZR 29/92 (https://dejure.org/1993,8910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Amtshaftungsanspruch gegen den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wegen Schaffung einer rechtswidrigen Bestimmung - Drittgerichtete Amtspflichten des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Verordnungen als generelle und ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - III ZR 29/92
    Es ist anerkannt, daß sich das Haftungsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs auch auf Eingriffe durch derartige rechtswidrige Rechtsetzungsakte bezieht (Senatsurteil BGHZ 111, 349, 352/353 m.w.N.).

    In diese Prüfung hat es die Senatsrechtsprechung, insbesondere das Urteil BGHZ 111, 349 (Kakaoverordnung) einbezogen.

    Zwar hat der Senat in BGHZ 111, 349, 357 entschieden, daß die dort in Rede stehende Inhalts- und Schrankenbestimmung auch bei Rechtswidrigkeit tatbestandsmäßig eine Inhaltsbestimmung geblieben sei und nicht etwa nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen zu einer Entschädigung nach Art. 14 Abs. 3 GG geführt habe.

  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 198/87

    Haftung für schädigende Auswirkungen des Investitionshilfegesetzes

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - III ZR 29/92
    Nur ausnahmsweise, nämlich bei Verordnungen, die inhaltlich dem Regelungsgehalt von Maßnahme- oder Einzelfallgesetzen entsprechen, kann etwas anderes in Betracht kommen und können Belange bestimmter einzelner unmittelbar berührt werden, so daß sie als "Dritte" im Sinne des § 839 BGB angesehen werden können (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 1988 - III ZR 198/87 = NJW 1989, 101 m.w.N.).

    Das gleiche gilt für etwaige Verstöße gegen die Grundrechte aus Art. 2 oder Art. 12 GG (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 1988 a.a.O.).

  • BGH, 12.12.1974 - III ZR 76/70

    Amtspflichten eines Bundesministers bei der Durchführung außenwirtschaftlicher

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - III ZR 29/92
    Ebensowenig läßt sich der vorliegende Sachverhalt mit demjenigen vergleichen, der dem Senatsurteil BGHZ 63, 319 zugrundegelegen hatte, wo es um die Weisung eines Bundesministers an eine nachgeordnete Verwaltungsstelle gegangen war, über die Anträge eines überschaubaren Kreises bestimmter Personen in bestimmter Weise zu entscheiden, und wo eine Amtspflicht des Bundesministers gegenüber diesen Antragstellern bejaht worden ist, die Bindung der Verwaltung an das Gesetz zu beachten.
  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 110/68

    Untätigbleiben des Gesetzgebers als Enteignung

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - III ZR 29/92
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Verordnungen - ebenso wie Gesetze - durchweg generelle und abstrakte Regelungen enthalten; daher nimmt der Verordnungsgeber in der Regel ausschließlich Aufgaben gegenüber der Allgemeinheit wahr, denen ein Drittbezug zu Lasten einzelner Betroffener mangelt (Senatsurteile BGHZ 102, 350, 367; 56, 40, 44/45; Boujong in Festschrift für Willi Geiger [1989] S. 430, 439 f; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87

    Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot -

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - III ZR 29/92
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1988 (BVerwGE 81, 49 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 6/87] ) festgestellt, daß § 6 Abs. 6 MGVO unmittelbar gegen Art. 14 GG verstoße.
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 160/78

    Reklamefahrten

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - III ZR 29/92
    In einem solchen Fall kommt der Rechtswidrigkeit des staatlichen Vorgehens allein eine enteignungsgleiche Wirkung nicht zu (Nüßgens/Boujong, Eigentum, Sozialbindung, Enteignung [1987] Rn. 416; Krohn, Enteignung, Entschädigung, Staatshaftung, 1993, Rz. 32 ff; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 78, 41, 44) [BGH 10.07.1980 - III ZR 160/78] .
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - III ZR 29/92
    Es fehlt daher eine besondere räumliche und/oder sachliche Individualisierung der Rechtsadressaten, die eine besondere Beziehung zwischen dem Rechtsetzungsakt und den geschützten Interessen bestimmter Betroffener hätte schaffen können, wie sie der Senat etwa für Bebauungspläne bejaht hat, bei denen eine Ähnlichkeit mit einem Maßnahmegesetz angenommen worden ist (Senatsurteile BGHZ 84, 292, 300; 92, 34, 51 ff; 106, 323, 330 ff).
  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86

    Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - III ZR 29/92
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Verordnungen - ebenso wie Gesetze - durchweg generelle und abstrakte Regelungen enthalten; daher nimmt der Verordnungsgeber in der Regel ausschließlich Aufgaben gegenüber der Allgemeinheit wahr, denen ein Drittbezug zu Lasten einzelner Betroffener mangelt (Senatsurteile BGHZ 102, 350, 367; 56, 40, 44/45; Boujong in Festschrift für Willi Geiger [1989] S. 430, 439 f; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - III ZR 29/92
    Die Revisionen haben im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - III ZR 29/92
    Hierdurch wird auch nicht etwa in unzulässiger Weise eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung in eine Enteignung umgedeutet und der Verfassungsverstoß durch Zubilligung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Entschädigung "geheilt" (vgl. Senatsurteil BGHZ 100, 136, 144 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.1991 - 1 BvR 868/90

    Recht an einem "auf dem Markt eingeführten Produkt" und Eigentumsgarantie

  • BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78

    Ordentlicher Rechtsweg

  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren;

  • BGH, 24.06.1982 - III ZR 169/80

    Keine Amtshaftung wegen nichtigen Bebauungsplans

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