Rechtsprechung
BGH, 11.03.1998 - XII ZB 152/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen das Versäumnis der Beschwerdefrist gegen den Beschluß über den Versorgungsausgleich - Anbringen eines Vermerks über den Zustellungszeitpunkt durch das Büropersonal des Rechtsanwalts - Verantwortung für eine gezielte, die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2, § 233, § 516
Anforderungen an die Büroorganisation betreffend die Eintragung von Rechtsmittelfristen; Vermerk des Zustellungszeitpunkts auf der zugestellten Entscheidung vor Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.04.1996 - XII ZB 27/96
Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses; …
Auszug aus BGH, 11.03.1998 - XII ZB 152/97
Überläßt er dies dem Personal, muß er jedoch zumindest durch gezielte, die konkrete Frist betreffende Einzelweisung für die Festlegung des Zustellungsdatums Sorge tragen (Senatsbeschluß vom 17. April 1996 - XII ZB 27/96 - FamRZ 1996, 1004 m.w.N.). - BGH, 28.09.1994 - XII ZR 250/93
Zeitpunkt der Zustellung eines Schriftstücks an einen Rechtsanwalt; Beweis der …
Auszug aus BGH, 11.03.1998 - XII ZB 152/97
Denn da die Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Rechtsanwalt mit Empfangswillen die Zustellung unterschreibt (Senatsurteil vom 28. September 1994 - XII ZR 250/93 - FamRZ 1995, 799), stellt der vom Rechtsanwalt selbst vorgenommene oder zumindest konkret veranlaßte Vermerk auf der Ausfertigung oder in den Handakten den einzigen zuverlässigen Hinweis auf den Zeitpunkt der Zustellung und damit den Beginn der Rechtsmittelfrist für die weitere Bearbeitung dar. - BGH, 05.05.1993 - XII ZR 44/92
Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen bei Urteilsberichtigung; Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 11.03.1998 - XII ZB 152/97
Es genügt, wenn der Rechtsanwalt bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses auf der Urteilsausfertigung einen Vermerk über den Zustellungszeitpunkt macht, eine Wiedervorlagefrist bestimmt und sicherstellt, daß der Vorgang den für die Fristnotierung zuständigen Mitarbeiter erreicht (Senatsurteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 44/92 - NJW-RR 1993, 1213, 1214). - BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 12/94
Beginn der Zwei-Wochen-Frist für die Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages
Auszug aus BGH, 11.03.1998 - XII ZB 152/97
Dabei kann dahinstehen, ob die Fristversäumnis nicht bereits bei der gebotenen Überprüfung der Beschwerdefrist anläßlich der Fertigung der Beschwerdeschrift vom 9. Mai 1997 hätte erkannt werden können, so daß der erst am 1. Juli 1997 eingegangene Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 234 ZPO verspätet wäre (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 12/94 - NJW 1994, 2831). - BGH, 13.03.1991 - XII ZB 22/91
Anspruch auf Erhöhung eines Kindesunterhalts - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BGH, 11.03.1998 - XII ZB 152/97
Der Eingangsstempel auf einer Urteilsausfertigung besagt für den Zeitpunkt der Zustellung nichts (vgl. Senatsbeschluß vom 13. März 1991 - XII ZB 22/91 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 13).