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BGH, 11.03.1999 - 2 AR 13/99 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 09.03.1998 - 2 ARs 44/98
Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe zur Bewährung
Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 2 AR 13/99
Da das Bewährungsverfahren zudem maßgeblich der Klärung der Frage dient, ob die im Schuldspruch mißbilligte Tat auf schädliche Neigungen zurückzuführen und deshalb gemäß § 30 JGG nachträglich eine Jugendstrafe zu verhängen ist, spricht auch der Zweck der Regelung dafür, die Bewährungsüberwachung in der alleinigen Zuständigkeit des erkennenden Jugendrichters zu belassen (BGH, Beschl. v. 9. März 1998 - 2 ARs 44/98). - BGH, 12.01.1956 - 3 ARs 172/55
Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 2 AR 13/99
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme zutreffend ausgeführt hat, kann im Verfahren nach Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe die in § 28 JGG geregelte Bewährungsüberwachung ebensowenig wie die Entscheidung nach § 30 JGG (BGHSt 8, 346) auf den Jugendrichter des Aufenthaltsorts übertragen werden.
- OLG Stuttgart, 06.09.2000 - 2 Ws 109/00
Zielsuchlauf; Auskunftsersuchen; Rasterfahndung; Telekoomunikationsdienstleister; …
Geschäftsnummer: 2 Ws 109/2000 2 AR 13/99 Jug.