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BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97 |
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§ 51 ZPO, gewillkürte Prozeßstandschaft des Zedenten (der eine natürliche Person ist) einer zur Sicherung abgetretenen Forderung ist auch dann nicht unzulässig, wenn er vermögenslos ist;
§ 399 BGB, zur Unzulässigkeit einer Aufrechnung nach Treu und Glauben bei Auftrags- und Geschäftsbesorgungsverhältnissen (§§ 667, 675 Abs. 1 BGB)
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
ZPO § 51
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abtretung von Ansprüchen - Prozeßführungsbefugnis - Schutzwürdiges Interesse - Vermögenslosigkeit
- Judicialis
ZPO § 51
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 51
Prozeßführungsbefugnis des vermögenslosen Zedenten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
ZPO § 51
Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft eines Gläubigers, der seine Forderung vorprozessual an seine Bank abgetreten hat, die ihn ihrerseits zur Prozeßführung ermächtigt hat
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Gewillkürte Prozeßstandschaft; schutzwürdiges Eigeninteresse; Prozeßaufrechnung
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1717
- MDR 1999, 755
- WM 1999, 676
- DB 1999, 1317
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84
Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse
Auszug aus BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97
Soweit das Berufungsgericht das schutzwürdige eigene Interesse der Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGHZ 96, 151 verneint, verkennt es, daß dieser Entscheidung ein im maßgebenden Punkt anderer Sachverhalt zugrunde lag.Während nämlich der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung die Prozeßführungsbefugnis einer überschuldeten, vermögenslosen Handelsgesellschaft mit nur beschränkt haftenden Gesellschaftern im Regelfall verneint hat, weil sie keine Aussicht habe, ihre Geschäfte fortzuführen, so daß sich mit ihrer Liquidation ihre Verbindlichkeiten von selbst erledigten (vgl. BGHZ 96, 151, 155), hat der Senat das Interesse einer natürlichen Person, durch Beitreibung aller berechtigten Forderungen ihre Verbindlichkeiten zu tilgen, auch im Fall der Konkurseröffnung über ihr Vermögen anerkannt und ihrer Prozeßführungsermächtigung durch den Konkursverwalter nicht die Wirkung versagt (vgl. BGHZ 100, 217, 220).
Dem Berufungsgericht ist zwar zuzugeben, daß dieser Gesichtspunkt schon in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs erwogen worden ist und eine Rolle gespielt hat (vgl. BGHZ 35, 180, 183, 185; BGHZ 96, 151, 153).
Zum anderen verursacht auch eine unzulässige Klage - wie sie hier das Berufungsgericht annimmt - dem Beklagten unter Umständen nicht beitreibbare Kosten (vgl. BGHZ 96, 151, 156).
- BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86
Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner
Auszug aus BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97
Klagt eine natürliche Person Ansprüche, die sie an ihre Gläubigerbank abgetreten hat, mit deren Ermächtigung im eigenen Namen ein, ist ihr eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozeßführung grundsätzlich auch dann anzuerkennen, wenn sie vermögenslos ist (Fortführung von Senat BGHZ 100, 217).Richtig ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozeß nur dann verfolgen kann, wenn er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. Senatsurteile BGHZ 89, 1, 2 und BGHZ 100, 217, 218).
Während nämlich der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung die Prozeßführungsbefugnis einer überschuldeten, vermögenslosen Handelsgesellschaft mit nur beschränkt haftenden Gesellschaftern im Regelfall verneint hat, weil sie keine Aussicht habe, ihre Geschäfte fortzuführen, so daß sich mit ihrer Liquidation ihre Verbindlichkeiten von selbst erledigten (vgl. BGHZ 96, 151, 155), hat der Senat das Interesse einer natürlichen Person, durch Beitreibung aller berechtigten Forderungen ihre Verbindlichkeiten zu tilgen, auch im Fall der Konkurseröffnung über ihr Vermögen anerkannt und ihrer Prozeßführungsermächtigung durch den Konkursverwalter nicht die Wirkung versagt (vgl. BGHZ 100, 217, 220).
- BGH, 20.12.1956 - II ZR 177/55
Aufrechnung und Schiedsgericht
Auszug aus BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97
Sollte das Berufungsgericht hiernach ein Aufrechnungsverbot annehmen, wäre weiter zu prüfen, ob sich die Klägerin wegen ihrer vom Beklagten behaupteten Vermögenslosigkeit hierauf berufen kann (vgl. hierzu BGHZ 23, 17, 26; Senatsurteil vom 6. März 1975 - III ZR 137/72 - WM 1975, 614, 616).
- BGH, 27.10.1983 - III ZR 126/82
Klagebefugnis eines Verbandes -Abwrackaktion in der Binnenschiffahrt
Auszug aus BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97
Richtig ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozeß nur dann verfolgen kann, wenn er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. Senatsurteile BGHZ 89, 1, 2 und BGHZ 100, 217, 218). - BGH, 29.05.1961 - VII ZR 46/60
Prozeßstandschaft des Gemeinschuldners
Auszug aus BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97
Dem Berufungsgericht ist zwar zuzugeben, daß dieser Gesichtspunkt schon in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs erwogen worden ist und eine Rolle gespielt hat (vgl. BGHZ 35, 180, 183, 185; BGHZ 96, 151, 153). - BGH, 01.06.1978 - III ZR 44/77
Aufrechnung im Vergleichsverfahren
Auszug aus BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97
Dabei wird das Berufungsgericht, wenn es eine Gegenforderung feststellt, zu prüfen haben, ob nach dem Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses der Ausschluß der Aufrechnung als stillschweigend vereinbart angesehen werden muß oder ob die Natur der Rechtsbeziehung oder der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen läßt (vgl. BGHZ 14, 342, 346 f; 71, 380, 383; Senat BGHZ 95, 109, 113), wie es nach der Rechtsprechung bei Auftrags- und Geschäftsbesorgungsverhältnissen in Betracht zu ziehen ist, wenn der Beauftragte mit Forderungen aufrechnet, die ihren Grund nicht in dem Auftrag und den damit verbundenen Aufwendungen haben. - BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83
Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung
Auszug aus BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97
Dabei wird das Berufungsgericht, wenn es eine Gegenforderung feststellt, zu prüfen haben, ob nach dem Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses der Ausschluß der Aufrechnung als stillschweigend vereinbart angesehen werden muß oder ob die Natur der Rechtsbeziehung oder der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen läßt (vgl. BGHZ 14, 342, 346 f; 71, 380, 383; Senat BGHZ 95, 109, 113), wie es nach der Rechtsprechung bei Auftrags- und Geschäftsbesorgungsverhältnissen in Betracht zu ziehen ist, wenn der Beauftragte mit Forderungen aufrechnet, die ihren Grund nicht in dem Auftrag und den damit verbundenen Aufwendungen haben. - BGH, 06.03.1975 - III ZR 137/72
Anforderungen an die Auslegung einer Individualvereinbarung - Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97
Sollte das Berufungsgericht hiernach ein Aufrechnungsverbot annehmen, wäre weiter zu prüfen, ob sich die Klägerin wegen ihrer vom Beklagten behaupteten Vermögenslosigkeit hierauf berufen kann (vgl. hierzu BGHZ 23, 17, 26; Senatsurteil vom 6. März 1975 - III ZR 137/72 - WM 1975, 614, 616). - BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97
Dies ist, da der Revisionsbeklagte im Verhandlungstermin nicht vertreten war, durch Versäumnisurteil auszusprechen, das inhaltlich auf einer Sachprüfung beruht (vgl. BGHZ 37, 79, 81). - BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Auszug aus BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97
Dabei wird das Berufungsgericht, wenn es eine Gegenforderung feststellt, zu prüfen haben, ob nach dem Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses der Ausschluß der Aufrechnung als stillschweigend vereinbart angesehen werden muß oder ob die Natur der Rechtsbeziehung oder der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen läßt (vgl. BGHZ 14, 342, 346 f; 71, 380, 383; Senat BGHZ 95, 109, 113), wie es nach der Rechtsprechung bei Auftrags- und Geschäftsbesorgungsverhältnissen in Betracht zu ziehen ist, wenn der Beauftragte mit Forderungen aufrechnet, die ihren Grund nicht in dem Auftrag und den damit verbundenen Aufwendungen haben.
- BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08
Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen …
Gewillkürte Prozessstandschaft liegt vor, wenn der Prozessführende ermächtigt ist, den geltend gemachten Anspruch im eigenen Namen einzuklagen und ein eigenes rechtliches Interesse an der Prozessführung hat (Senatsurteil vom 11. März 1999 - III ZR 205/97 - NJW 1999, 1717 unter II. 1.; BGHZ 38, 281, 283 ; 94, 117, 121 ; 96, 151, 152 f ; 100, 217, 218 ; 125, 1 96.199; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1987 - V ZR 182/86 - NJW-RR 1988, 126, 127 unter II.; jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14
Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener …
Im Ausgangspunkt ist zu berücksichtigen, dass grundsätzlich kein Beklagter Anspruch darauf hat, von einem zahlungskräftigen Kläger verklagt zu werden (vgl. BGH, Versäumnisurteil v. 11.3.1999 - III ZR 205/97 , NJW 1999, 1717 [1718] unter II.3.).Indes dürfen Forderungsabtretungen wie auch Prozessführungsermächtigungen nicht dazu missbraucht werden, den Prozessgegner wie auch den Staat der Möglichkeit zu berauben, ihren Rechtsanspruch auf Erstattung oder Zahlung der Prozesskosten zu verwirklichen (vgl. etwa BGH, Urteil v. 20.12.1979 - VII ZR 306/78 , NJW 1980, 991 unter I.4.;… BGH, Urteil v. 24.10.1985 - VII ZR 337/84 , BGHZ 96, 151, Rz. 9 bei juris;… BGH, Urteil v. 2.10.1987 - V ZR 182/86 , WM 1987, 1406, Rz. 19 bei juris; BGH, Versäumnisurteil v. 11.3.1999 - III ZR 205/97 , NJW 1999, 1717 [1718] unter II.3.; vgl. auch OLG München, Urteil v. 14.12.2012 - 5 U 2472/09 , BeckRS 2013, 05349 unter II.A.3.a.).
- BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Voraussetzungen einer gewillkürten Prozeßstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozeßstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (st. Rspr., BGHZ 119, 237, 242; BGHZ 89, 1, 2; BGH, Urt. v. 11.03.1999 - III ZR 205/97, NJW 1999, 1717).
- BGH, 03.04.2003 - IX ZR 287/99
Schutzwürdigkeit des Interesses einer vermögenslosen GmbH an der gerichtlichen …
a) Nach ständiger Rechtsprechung darf eine Partei ein fremdes Recht gerichtlich geltend machen, wenn der Berechtigte ihr eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat und sie an der Durchsetzung des Rechts ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (BGHZ 100, 217, 218; 102, 293, 296;… BGH, Urt. v. 22. Dezember 1988 - VII ZR 129/88, WM 1989, 585, 586; v. 11. März 1999 - III ZR 205/97, NJW 1999, 1717). - BGH, 17.10.2023 - II ZR 72/22
Berechtigung einer GmbH in Liquidation zur Einklage abgetretener Ansprüche auf …
Denn ein erkennbarer Missbrauch der gewillkürten Prozessstandschaft kann nicht hingenommen werden (BGH, Urteil vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88, BauR 1989, 610, 611; Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 84/89, BauR 1990, 254, 255; Urteil vom 11. März 1999 - III ZR 205/97, NJW 1999, 1717, 1718). - BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
Eine natürliche Person, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, hat regelmäßig ein schutzwürdiges Eigeninteresse daran, ein zur Insolvenzmasse gehörendes Recht im eigenen Namen geltend zu machen und so ihre Verbindlichkeiten zu tilgen (vgl. BGH 19. März 1987 - III ZR 2/86 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 100, 217; 11. März 1999 - III ZR 205/97 - zu II 2 der Gründe) .Das gilt nicht nur, wenn der Insolvenzschuldner nach § 80 Abs. 1 InsO lediglich die Verfügungsbefugnis verloren hat und daher nach wie vor Inhaber der betreffenden Ansprüche ist (…vgl. BGH 19. März 1987 - III ZR 2/86 - zu II 3 a der Gründe, aaO) , sondern auch, wenn er zusätzlich Restschuldbefreiung beantragt und daher wegen Abtretung der pfändbaren Dienstbezüge (§ 287 Abs. 2 InsO) nicht mehr Inhaber der betreffenden Forderungen ist (vgl. zum Eigeninteresse bei der Geltendmachung abgetretener Forderungen: BGH 11. März 1999 - III ZR 205/97 - zu II 2 der Gründe) .
- BGH, 15.05.2003 - IX ZR 218/02
Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs wegen mehrfacher Sicherungsabtretung …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Gläubiger einer Forderung einen Dritten ermächtigen, die Forderung im eigenen Namen einzuziehen (BGHZ 89, 1, 2; 100, 217, 218; 125, 196, 199; BGH, Urt. v. 11. März 1999 - III ZR 205/97, WM 1999, 676, 677;… Urt. v. 10. November 1999 - VIII ZR 78/98, WM 2000, 183, 184;… Urt. v. 29. April 2003 - IX ZR 138/02, Urt. v. 3. April 2003 - IX ZR 287/99, WM 2003, 969, 970). - BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00
Nachtragsliquidation GmbH, Prozeßführungsbefugnis
Verlangt wird weiter, daß die Interessen des vermeintlichen Schuldners durch das von dem ehemaligen und dem neuen Gläubiger gewählte Verfahren nicht unbillig beeinträchtigt werden, insbesondere darf es nicht zu einer willkürlichen Verschiebung der Parteirollen und damit des Kostenrisikos führen (vgl. BGH 11. März 1999 - III ZR 205/97 - BGHR ZPO § 51 Abs. 1 Prozeßstandschaft, gewillkürte Nr. 27).Die Rechtsprechung hat ausnahmsweise ein eigenes Interesse an der Rechtsverfolgung anerkannt, wenn der Vermögensverfall erst nach Klageerhebung eingetreten oder dem Beklagten Sicherheit für die Prozeßkosten angeboten worden ist (BGH 11. März 1999 - III ZR 205/97 - aaO; vgl. auch Karsten Schmidt JuS 1999, 1133).
- OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung …
Voraussetzung einer solchen gewillkürten Prozessstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtsverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (st. Rspr., vgl. BGHZ 89, 1, 2 = GRUR 1984, 473; BGHZ 119, 237, 242 = GRUR 1993, 151; BGH, GRUR 1990, 361, 362 - Kronenthaler; NJW 1995, 3186; GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline; NJW 1999, 1717 f.; GRUR 2002, 238, 239 - Auskunftsanspruch bei Nachbau; GRUR 2014, 65, 69 - Beuys-Aktion, m. w. Nachw.). - OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 30/15
Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung durch einen Lizenznehmer
Voraussetzung einer gewillkürten Prozessstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtsverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (st. Rspr., vgl. BGHZ 89, 1, 2 = GRUR 1984, 473; BGHZ 119, 237, 242 = GRUR 1993, 151; BGH, GRUR 1990, 361, 362 - Kronenthaler; NJW 1995, 3186; GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline; NJW 1999, 1717 f.; GRUR 2002, 238, 239 - Auskunftsanspruch bei Nachbau; GRUR 2014, 65, 69 - Beuys-Aktion, m. w. Nachw.;… Senat, Urt. v. 18.12.2014 - I- 2 U 19/14, BeckRS 2015, 03253;… vgl. a. Zöller/Vollkommer, a.a.O., Vor § 50 Rn. 44 ff.). - BGH, 29.09.2011 - VII ZR 162/09
Werklohnklage: Prozessfortführung durch eine vermögenslos gewordene Partei nach …
- BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
- BGH, 29.04.2003 - IX ZR 138/02
Zulässigkeit eines an die Höhe des Erbteils geknüpften Honorars
- LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14
Patentverletzungsstreit: Derivativer Erzeugnisschutz für unkörperliche …
- OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 10 U 265/04
Nachgründungspflicht für Werkverträge bei Forderungsverpfändung aus dem Vertrag
- OLG Brandenburg, 02.07.2002 - 11 U 185/01
Eigenes rechtliches Interesse auch einer GmbH in wirtschaftlichen Schwierigkeiten …
- OLG München, 25.02.2010 - 29 U 1513/07
Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit bei Widerklage durch einen …
- KG, 03.09.2004 - 21 U 174/01
Auftragnehmer trägt die Beweislast für den Umfang seiner Leistung!
- LG Augsburg, 12.07.2011 - 53 O 3566/10
Gewillkürte Prozessstandschaft im Pflichtteilsverfahren: Schutzwürdiges …
- OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
GmbH-Einlageforderung: Geltendmachung durch Prozessstandschafter auch beim …
- LG Bremen, 02.09.2022 - 4 S 212/20
- OLG Brandenburg, 11.06.2002 - 11 U 185/01
Geltendmachung einer sicherungsabgetretenen Forderung durch den Zedenten
- OLG Brandenburg, 02.07.2002 - 112 U 185/01
Vertragsauslegung: Stromlieferungsvertrag
- OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 7 U 67/06
Insolvenzverfahren: Folgen der Ablehnung der Aufnahme eines Aktivprozesses durch …
- OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 19/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung einer …
- OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2053/99
Höhe der Sowiesokosten bei Beseitigung eines Mangels
- OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 2 U 75/06
Fahrradpumpe
- LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20
Maschenwarenherstellungsverfahren
- OLG Naumburg, 23.05.2001 - 12 U 29/01
Gewillkürte Prozessstandschaft nach Forderungsabtretung: eigenes schutzwürdiges …
- OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 114/99
- OLG Dresden, 14.05.2003 - 11 U 2152/01
Nichtigkeit des Vertrages: Bezahlung aus GoA
- LG Düsseldorf, 13.06.2014 - 33 O 1/14
Einfluss auf die eigene Rechtslage als Voraussetzung für ein rechtsschutzwürdiges …
- AG Rüsselsheim, 16.10.2016 - 3 C 5397/14
- LG Dortmund, 08.05.2007 - 1 O 81/03
Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bzgl. des Bestands und der Bewertung …
- BPatG, 27.01.2004 - 15 W (pat) 57/03
- OLG Naumburg, 23.05.2000 - 112 U 29/01
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Restwerklohn; Befugnis zur …
- LG Düsseldorf, 07.09.2017 - 4c O 31/16
Pulverspurenelemente