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BGH, 11.03.2009 - 5 StR 40/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
Begründung einer Aufklärungsrüge (revisionsrechtlich unzulässiger Vortrag des Inhalts einer Zeugenaussage; Rekonstruktionsverbot) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Verstoßes gegen die dem Landgericht obliegende Aufklärungspflicht
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Vorliegen eines Verstoßes gegen die dem Landgericht obliegende Aufklärungspflicht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 11.03.2009 - 5 StR 40/09
- BGH, 08.04.2009 - 5 StR 40/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 180
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08
Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und …
Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 5 StR 40/09
Die behauptete Aussage der Nebenklägerin wird demnach auf die bloße Erklärung eines Verfahrensbeteiligten gestützt, mit der indes - wegen des vom Revisionsgericht zu beachtenden Verbots der Rekonstruktion der Beweisaufnahme - über den Inhalt einer Zeugenaussage im Revisionsverfahren kein Nachweis erbracht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08 Rdn. 12 m.w.N.). - BGH, 25.10.2006 - 5 StR 382/06
Anrechnung in Curacao erlittener Untersuchungshaft im Verhältnis 1:3
Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 5 StR 40/09
Die Sache ist im Beschlussverfahren entscheidungsreif (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 5 StR 382/06 m.w.N.).
- BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung …
Einem anderweitigen Nachweis stünde das vom Revisionsgericht zu beachtende Verbot der Rekonstruktion der Beweisaufnahme entgegen (BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 5 StR 40/09, NStZ-RR 2009, 180; Beschluss vom 3. September 1997 - 5 StR 237/97, BGHSt 43, 212, 213 f.). - BGH, 25.09.2013 - 4 StR 316/13
Geltung des Rekonstruktionsverbotes (Bedeutung einer Zeugenaussage)
Der Senat ist durch das Rekonstruktionsverbot (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2009 - 5 StR 40/09, NStZ-RR 2009, 180, und 22. August 2012 - 4 StR 211/12) gehindert festzustellen, ob diese Aussagen im Zeitpunkt der Urteilsfällung noch beweiserheblich waren (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, NStZ-RR 2001, 174, 175).