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   BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 127/08   

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https://dejure.org/2009,311
BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 127/08 (https://dejure.org/2009,311)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2009 - VIII ZR 127/08 (https://dejure.org/2009,311)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2009 - VIII ZR 127/08 (https://dejure.org/2009,311)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 577a; WEG §§ 3, 8
    Kündigungsbeschränkung bei Umwandlung in Wohnungseigentum gelten nur für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Kündigungsbeschränkung des § 577a BGB bei Umwandlung von vermieteten Wohnräumen in Wohnungseigentum; Analoge Anwendung der Kündigungsbeschränkung auf andere Kündigungsgründe i.S.v. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine erweiterte Sperrfristregelung bei geltend gemachtem Bedarf für Hausangestellte einer in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigenbedarfskündigung zugunsten eines Au-Pair-Mädchens zulässig

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsbeschränkungen nur für Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigung, nicht für andere Kündigungsgründe

  • Judicialis

    BGB § 573 Abs. 1; ; BGB § 573 Abs. 2; ; BGB § 573 Abs. 2; ; BGB § 577a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Kündigungsbeschränkung des § 577a BGB bei Umwandlung von vermieteten Wohnräumen in Wohnungseigentum; Analoge Anwendung der Kündigungsbeschränkung auf andere Kündigungsgründe i.S.v. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht - Keine Sperrfrist bei nur "eigenbedarfsähnlicher" Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung nur für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wohnungsumwandlung: Kündigungsbeschränkung nur für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Wohnungsumwandlung und Kündigungsbeschränkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungssperrfristen bei Eigentumswohnungen

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile zur Eigenbedarfskündigung - Wer ist im Recht?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung nur für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung einer vermieteten Eigentumswohnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietwohnung in Eigentumswohnung umgewandelt - Dann gilt (nur) für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen eine Sperrfrist

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Sperrfrist nach Umwandlung in Eigentumswohnungen gilt nur für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung nur für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Wohnungsumwandlung: Kündigungsbeschränkung nur für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen

  • notbz.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    § 577a BGB
    Sperrfristen des § 577a BGB nach Wohnungsumwandlung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Berechtigtes Eigeninteresse schließt Kündigungsbeschränkungen bei Wohnungsumwandlung aus

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Vermieter will Personal unterbringen - BGH erleichtert Kündigung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Keine Sperrfrist, wenn umgewandelter Wohnraum gekündigt werden soll, weil eine Betreuungsperson unterzubringen ist

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung: Au-Pair darf einziehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung nur für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarf auch für Nichten und Neffen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung: Sperrfrist, Eigenbedarf und alles Beachtenswerte

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.3.2009)

    Für Mieterhöhung reicht Einsicht in Mietspiegel aus // Kündigungsschutz nach Wohnungsverkauf

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsanmerkung)

    § 577a BGB
    Keine analoge Anwendung der Kündigungsbeschränkung aus § 577a BGB (Prof. Dr. Markus Artz, Bielefeld; ZJS 1/2010, S. 120)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Sperrfrist für Kündigung einer umgewandelten Eigentumswohnung wegen Betriebsbedarfs! (IMR 2009, 187)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1808
  • MDR 2009, 738
  • NZM 2009, 430
  • NJ 2009, 332
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Generalklausel des § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Vielzahl möglicher Kündigungstatbestände umfasst (vgl. Senatsurteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 127/08, NJW 2009, 1808 Rn. 16; Senatsbeschluss vom 20. Juli 2016 - VIII ZR 238/15, aaO).
  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 325/09

    Wohnraummiete in einem "Reihenhausblock": Realteilung eines mit

    Gerade die darauf beruhende erhöhte Gefahr einer Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung vermieteten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und deren Veräußerung an einen neuen Eigentümer stellt nach der Auffassung des Gesetzgebers auch die Rechtfertigung für die mit der verlängerten Kündigungssperrfrist verbundene Beschränkung der verfassungsrechtlich geschützten Eigentümerbefugnisse sowohl des Veräußerers als auch des Erwerbers einer Eigentumswohnung dar (Senatsurteile vom 16. Juli 2009 - VIII ZR 231/08, NJW 2009, 2738, Tz. 19, sowie vom 11. März 2009 - VIII ZR 127/08, NJW 2009, 1808, Tz. 14).

    Aus diesem Grund hat der Senat eine analoge Anwendung des § 577a BGB auf andere Kündigungsgründe im Sinne des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB abgelehnt, und zwar auch für den Fall, dass der Vermieter sein berechtigtes Interesse an der Kündigung aus Umständen herleitet, die einer Eigenbedarfssituation ähneln, wie beispielsweise in dem Fall, dass der Vermieter die Wohnung für Angestellte seines Betriebs oder für eine Hausangestellte benötigt, die in der Wohnung einen eigenen Haushalt führen will (Senatsurteil vom 11. März 2009, aaO, Tz. 16).

  • BGH, 16.07.2009 - VIII ZR 231/08

    Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft für einen Gesellschafter bei

    Gerade die erhöhte Gefahr einer Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung des vermieteten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und Veräußerung an einen neuen Eigentümer stellt nach der Auffassung des Gesetzgebers auch die Rechtfertigung für die mit der (verlängerten) Kündigungssperrfrist verbundene Beschränkung der verfassungsrechtlich geschützten Eigentümerbefugnisse (Art. 14 GG) sowohl des Veräußerers als auch des Erwerbers dar (Senatsurteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 127/08, NJW 2009, 1808, Tz. 14).
  • BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 70/19

    Kündigung eines Wohnraummietvertrags zum Zwecke des Abbruchs eines Teils des

    Da die Generalklausel des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Vielzahl möglicher Kündigungstatbestände umfasst (vgl. Senatsurteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 127/08, NJW 2009, 1808 Rn. 16; Senatsbeschluss vom 20. Juli 2016 - VIII ZR 238/15, aaO), entzieht sich die Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen ein in diesem Sinne berechtigtes Interesse des Vermieters gegeben ist, auch im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit der Geschehensabläufe und der auf beiden Seiten zu berücksichtigenden Belange einer verallgemeinerungsfähigen Betrachtung (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juli 2016 - VIII ZR 238/15, aaO).
  • BGH, 22.06.2022 - VIII ZR 356/20

    Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum:

    Gerade die erhöhte Gefahr einer Eigenbedarfs- beziehungsweise Verwertungskündigung nach Umwandlung des vermieteten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und Veräußerung an einen neuen Eigentümer stellt nach der Auffassung des Gesetzgebers auch die Rechtfertigung für die mit der (verlängerten) Kündigungssperrfrist verbundene Beschränkung der verfassungsrechtlich geschützten Eigentümerbefugnisse (Art. 14 Abs. 1 GG) sowohl des Veräußerers als auch des Erwerbers dar (vgl. BT-Drucks. 11/6374, S. 5 f.; Senatsurteile vom 11. März 2009 - VIII ZR 127/08, NJW 2009, 1808 Rn. 14; vom 16. Juli 2009 - VIII ZR 231/08, NJW 2009, 2738 Rn. 19; vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 325/09, NZM 2010, 821 Rn. 16).
  • LG Berlin, 17.03.2016 - 67 S 30/16

    Wohnraummiete in Berlin: Verfassungsmäßigkeit der Kündigungsschutzklausel-VO;

    4 Durchgreifende (verfassungs-)rechtliche Bedenken bestehen weder gegenüber § 577a Abs. 2 BGB noch der Kündigungsschutzklausel-VO vom 13. August 2013: Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage des § 577a Abs. 2 BGB ist ebenso wirksam wie die auf ihrer Grundlage erlassene Verordnung des Senats (vgl. BGH, Urt v. 11. März 2009 - VIII ZR 127/08, NJW 2009, 1808 Tz. 14 (zu § 577a BGB); Urt. v. 4. November 2015 - VIII ZR 217/14, NJW 2016, 476 (zu § 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB und zur Berliner Kappungsgrenzen-VO); LG Berlin, Urt. v. 15. Mai 2009 - 63 S 410/08, GE 2009, 909 (zur Berliner Kündigungsschutzklausel-VO vom 20. Juli 2004)).
  • AG München, 12.01.2021 - 473 C 11647/20

    Die Unterbringung eines Au Pair in der nahegelegenen Wohnung rechtfertigt hier

    Die Unterbringung einer Hilfsperson, wie eines Au-pair, stellt dann ein berechtigtes Interesse für den Vermieter dar, wenn für die Beschäftigung der Hilfsperson ein Bedürfnis besteht und ihre Unterbringung im Haus oder in der Nähe der Vermieterwohnung aus persönlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen geboten ist (Schmidt-Futterer/Blank, 14. Aufl. 2019, BGB § 573 Rn. 53; BGH NJW 2009, 1808).
  • LG Berlin, 23.03.2021 - 67 S 11/21

    Wohnraummiete: Berechtigtes Interesse des Vermieters an der Vertragsbeendigung

    Denn bei diesen handelte es sich weder im Moment des Kündigungsausspruchs noch bei Ablauf der Kündigungsfrist um "Angehörige des Haushalts" (vgl. BGH, Urt. v. 11. März 2009 - VIII ZR 127/08, NJW 2009, 1808, beckonline Tz. 18).

    Das von der Klägerin zur Begründung ihres Kündigungsinteresses herangezogene Urteil des VIII. Zivilsenates des BGH vom 11. März 2009 (VIII ZR 127/08, NJW 2009, 1808, beckonline Tz. 18) verhilft ihrer Berufung nicht zum Erfolg.

  • LG Berlin, 23.11.2022 - 64 S 333/21

    Berechtigtes Interesse bei Kündigung eines Wohnraummietvertrags wegen

    Darin liegt keine analoge Anwendung des § 577a BGB auf Kündigungen nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB, sondern eine Berücksichtigung der Wertentscheidungen des Gesetzgebers im Rahmen der Abwägung der gegenseitigen Interessen von Vermieter und Mieter auf Grundlage der Generalklausel des § 573 Abs. 1 BGB (Abgrenzung BGH, Urteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 127/08, GE 2009, 651 f.).

    Darin liegt keine analoge Anwendung des § 577a BGB auf Kündigungen nach § 573 Abs. 1 S. 1 BGB, die der BGH kategorisch ausgeschlossen hat (vgl. BGH - VIII ZR 127/08 -, Urt. v. 11.02.2009, GE 2009, 651 f., zitiert nach juris.), sondern eine Berücksichtigung der Wertentscheidungen des Gesetzgebers im Rahmen der Abwägung der gegenseitigen Interessen von Vermieter und Mieter auf Grundlage der Generalklausel des § 573 Abs. 1 BGB.

  • AG Stuttgart, 18.09.2020 - 36 C 495/20

    Kündigung einer Wohnung zwecks Unterbringung einer Pflegeperson

    Es ist alleine Sache des Vermieters darüber zu befinden, welche Personen er zu seiner eigenen Pflege in die Wohnung aufnehmen will (BGH, Urteil vom 11.3.2009 - VIII ZR 127/08).
  • LG Berlin, 30.10.2019 - 66 S 80/19

    Eigenbedarfskündigung für Lebensgefährten?

  • LG Berlin, 29.03.2010 - 67 S 338/09
  • LG München I, 14.03.2017 - 14 S 2245/17

    Wohnraummietvertrag - zeitliche Befristung - Wirksamkeit

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 03.01.2011 - 20 C 287/10

    Räumungsprozess für Mietwohnung nach Eigenbedarfskündigung:

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