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   BGH, 11.03.2010 - I ZR 35/08   

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https://dejure.org/2010,8056
BGH, 11.03.2010 - I ZR 35/08 (https://dejure.org/2010,8056)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2010 - I ZR 35/08 (https://dejure.org/2010,8056)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2010 - I ZR 35/08 (https://dejure.org/2010,8056)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 812 Abs 1 S 2 Alt 1 BGB
    Urheberrecht: Reichweite des Rechts zur Bearbeitung von Musikwerken für Klingeltöne auf Grund des Berechtigungsvertrages mit der GEMA - Realton

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 812 Abs 1 S 2 Alt 1 BGB
    Urheberrecht: Reichweite des Rechts zur Bearbeitung von Musikwerken für Klingeltöne auf Grund des Berechtigungsvertrages mit der GEMA - Realton

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Vereinbarung der Nutzung von Musikwerken als Klingeltöne; Abschluss eines Berechtigungsvertrags des Urhebers des dem Klingelton zugrunde liegenden Musikwerkes mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

  • online-und-recht.de

    Reichweite des Rechts zur Bearbeitung von Musikwerken für Klingeltöne auf Grund des Berechtigungsvertrages mit der GEMA - Realton

  • rewis.io

    Urheberrecht: Reichweite des Rechts zur Bearbeitung von Musikwerken für Klingeltöne auf Grund des Berechtigungsvertrages mit der GEMA - Realton

  • ra.de
  • rewis.io

    Urheberrecht: Reichweite des Rechts zur Bearbeitung von Musikwerken für Klingeltöne auf Grund des Berechtigungsvertrages mit der GEMA - Realton

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1
    Vertragliche Vereinbarung der Nutzung von Musikwerken als Klingeltöne; Abschluss eines Berechtigungsvertrags des Urhebers des dem Klingelton zugrunde liegenden Musikwerkes mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

  • datenbank.nwb.de

    Urheberrecht: Reichweite des Rechts zur Bearbeitung von Musikwerken für Klingeltöne auf Grund des Berechtigungsvertrages mit der GEMA - Realton

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - GEMA und Verwertung einer Marke in Form eines Klingeltons

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 406 (Ls.)
  • ZUM 2010, 883
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06

    Klingeltöne für Mobiltelefone

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 35/08
    Der Senat hat nach Verkündung des landgerichtlichen Urteils entschieden, dass Komponisten der GEMA mit dem Abschluss eines solchen Berechtigungsvertrages sämtliche Rechte einräumen, die zur Nutzung ihrer Musikwerke als Klingeltöne erforderlich sind, und es daher für die Nutzung eines Musikwerks als Klingelton auch dann lediglich einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers bedarf, wenn das Musikwerk - wie dies hier der Fall ist - auf eine Art und Weise zum Klingelton umgestaltet wird, die bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar war (BGH, Urt. v. 18.12.2008 - I ZR 23/06, GRUR 2009, 395 Tz. 21 ff. = WRP 2009, 313 - Klingeltöne für Mobiltelefone I).
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