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   BGH, 11.03.2014 - 5 StR 29/14   

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https://dejure.org/2014,5624
BGH, 11.03.2014 - 5 StR 29/14 (https://dejure.org/2014,5624)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2014 - 5 StR 29/14 (https://dejure.org/2014,5624)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2014 - 5 StR 29/14 (https://dejure.org/2014,5624)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100a Abs 2 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 25 Abs 2 StGB
    Strafzumessung: Fakultative Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe trotz eines strafbefreienden Rücktritts des Belasteten von einer Katalogtat

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Aufklärungshilfe bei strafbefreiendem Rücktritt des durch den Aufklärenden Belasteten

  • rewis.io

    Strafzumessung: Fakultative Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe trotz eines strafbefreienden Rücktritts des Belasteten von einer Katalogtat

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 46b
    § 46b StGB bei Rücktritt von Katalogtat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46b
    Berücksichtigung von Aufklärungshilfe bei strafbefreiendem Rücktritt des durch den Aufklärenden Belasteten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Kronzeugenregelung”: Gilt auch beim Rücktritt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafmildernde Aufklärungshilfe - und der strafbefreiende Rücktritt vom Versuch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Möglichkeit der Strafmilderung wegen Hilfe bei Aufklärung auch bei strafbefreiendem Rücktritt vom Versuch

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vorschrift über Strafmilderung wegen Hilfe bei Aufklärung kann anwendbar sein bei Rücktritt vom Versuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 193
  • NJW 2014, 1752
  • NStZ-RR 2014, 161
  • StV 2014, 480
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81

    Bewußtes Verschweigen von Wahrnehmungen, die den Angeklagten belasten -

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 29/14
    Ein Rücktritt lässt jedoch die Rechtswidrigkeit und Schuld des Täters - auch insoweit - unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 433/81, NStZ 1982, 78), hier also diejenige des vom Angeklagten I.  versuchten Totschlags.
  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 124/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Anwendung der Kronzeugenregelung

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 29/14
    Denn erfasst werden nicht nur - wie der Generalbundesanwalt meint - vollendete Delikte, sondern alle mit Strafe bedrohten Stadien der aufgeführten Tatbestände (zum versuchten Raub vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 4 StR 124/11, StV 2011, 534).
  • BGH, 21.06.2016 - 5 StR 83/16

    Strafzumessung (revisionsrechtlich nicht zu beanstandende Annahme eines minder

    Maßgeblicher Zeitpunkt für deren Beurteilung ist derjenige zum Zeitpunkt der Aburteilung durch das Tatgericht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 5 StR 29/14, BGHSt 59, 193, 194 f.; vom 30. April 2015 - 5 StR 132/15).
  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 497/20

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum Hilfeleisten)

    Die rechtsfehlerhaft unterbliebene Auseinandersetzung mit der Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung nach § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 49 StGB betrifft in gleicher Weise die nicht revidierenden Mitangeklagten Br. und I., weil auch diese bereits im Ermittlungsverfahren ein umfassendes, weiterführendes Geständnis abgelegt haben, ohne dass die Strafkammer den vertypten Strafmilderungsgrund des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB in den Blick genommen hätte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2019 - 2 StR 274/18 Rn. 8 ff. und vom 11. März 2014 - 5 StR 29/14 Rn. 8 f.).
  • LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19

    Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss

    Ausreichend für die Anwendung des § 46b Abs. 1 S. 1 StGB ist insoweit, dass der Angeklagte zur Aufdeckung des tatbestandsmäßigen Handels eines Mittäters beigetragen hat (vgl. zu § 31 BtMG BGH NStZ 1991, 290) und dass es sich um eine versuchte Katalogstraftat handelt (vgl. BGHSt 59, 193, 195).
  • BGH, 24.03.2020 - 6 StR 18/20

    Erpresserischer Menschenraub (Tätige Reue: Voraussetzungen)

    Einer Revisionserstreckung gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten bedarf es nicht, weil der Senat auch im Hinblick auf das einbezogene Urteil (Jugendstrafe von acht Monaten) ausschließt, dass die verhängte Jugendstrafe bei Annahme tätiger Reue noch niedriger ausgefallen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 29/14, NJW 2014, 1752).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 216/20

    Erfolglose Revision gegen die Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer

    Zwar ist § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB entgegen der Auffassung des Landgerichts auch anwendbar, wenn die Katalogtat nach § 100a Abs. 2 StPO lediglich in Verbindung mit § 30 StGB strafbar ist; denn erfasst werden alle mit Strafe bedrohten Stadien der angeführten Tatbestände (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 29/14, BGHSt 59, 193, 195).
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