Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,33514
BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14 (https://dejure.org/2015,33514)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2015 - 2 StR 423/14 (https://dejure.org/2015,33514)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14 (https://dejure.org/2015,33514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,33514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 70 Abs. 1 StGB; § 30 Abs. 1 Nr. BtMG; § 211 StGB; § 212 Abs. 1 StGB; § 213 StGB
    Anordnung des Berufsverbots (Missbrauch des Berufs: nicht bereits, wenn Tatbegehung nur durch Beruf ermöglicht); Betäubungsmittelverabreichung mit Todesfolge (Verhältnis zum Totschlag: Tateinheit); Mord (Heimtücke); Totschlag (sonstiger minderschwerer Fall: ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 212 StGB, § 213 Alt 2 StGB, § 30 Abs 1 Nr 3 BtMG
    Tötung durch Verabreichen von Betäubungsmitteln: Voraussetzungen eines sonstigen minder schweren Falles des Totschlags; Konkurrenz zwischen Totschlag und qualifiziertem Betäubungsmitteldelikt

  • IWW

    § 111i StPO, §§ ... 20, 21 StGB, § 211 Abs. 2 StGB, § 212 Abs. 1 StGB, § 70 Abs. 1 StGB, § 70 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 213 StGB, § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 1 Abs. 1 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG, § 18 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer

    Totschlag durch Verabreichen einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel durch eine Ärztin; Berufsverbot wegen Ausnutzung der Approbation als Ärztin zum Ausstellen eines Rezepts über Morphium zum Selbstkonsum; x

  • rewis.io

    Tötung durch Verabreichen von Betäubungsmitteln: Voraussetzungen eines sonstigen minder schweren Falles des Totschlags; Konkurrenz zwischen Totschlag und qualifiziertem Betäubungsmitteldelikt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1; StGB § 70 Abs. 1
    Totschlag durch Verabreichen einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel durch eine Ärztin; Berufsverbot wegen Ausnutzung der Approbation als Ärztin zum Ausstellen eines Rezepts über Morphium zum Selbstkonsum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • zeit.de (Pressebericht, 25.04.2018)

    Hure. Ärztin. Mörderin?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verabreichen von Betäubungsmitteln mit gewollter Todesfolge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lebenslanges Berufsverbot - für den Totschlag am Ehemann?

  • aachener-zeitung.de (Pressemeldung, 12.05.2015)

    Neuer Prozess gegen Ex-Ärztin Lydia H.

  • aachener-zeitung.de (Pressebericht, 02.12.2015)

    Morphium-Mord: Lydia H. könnte sogar wieder Ärztin werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann kann einem Arzt Berufsverbot erteilt werden?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 110
  • StV 2016, 563
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
    Der Tatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG wird dabei ebenso wenig vom Totschlagstatbestand verdrängt, wie auch andere erfolgsqualifizierte Delikte nicht durch Tötungsverbrechen ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108 f.).
  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
    Für eine teleologische Reduktion des Straftatbestands gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG, wie sie nach dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit bei Überlassung von Betäubungsmitteln an Suizidenten angenommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2001 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 288), ist hier kein Raum.
  • BGH, 15.01.2002 - 1 StR 548/01

    Strafzumessung; Tateinheit (natürliche Handlungseinheit; Tatmehrheit;

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
    Die Urteilsgründe lassen besorgen, dass das Landgericht die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderliche Prüfung, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1992 5 StR 645/92; Beschluss vom 14. März 1985 1 StR 105/85, NStZ 1985, 310 mwN; Beschluss vom 15. Januar 2002 1 StR 548/01, NStZ-RR 2002, 140), verfehlt hat.
  • BGH, 14.03.1985 - 1 StR 105/85

    Berücksichtigung einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei der Prüfung von

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
    Die Urteilsgründe lassen besorgen, dass das Landgericht die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderliche Prüfung, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1992 5 StR 645/92; Beschluss vom 14. März 1985 1 StR 105/85, NStZ 1985, 310 mwN; Beschluss vom 15. Januar 2002 1 StR 548/01, NStZ-RR 2002, 140), verfehlt hat.
  • BGH, 20.04.1983 - 2 StR 175/83

    Tatbegehung unter Mißbrauch des Berufs

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
    Es genügt nicht, dass der Beruf rein äußerlich die Möglichkeit gibt, bestimmte strafbare Handlungen zu begehen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. April 1983 2 StR 175/83, NJW 1983, 2099).
  • BGH, 21.12.1992 - 5 StR 645/92

    Annahme eines minder schweren Fall des Tatoschlags bei verminderter

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
    Die Urteilsgründe lassen besorgen, dass das Landgericht die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderliche Prüfung, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1992 5 StR 645/92; Beschluss vom 14. März 1985 1 StR 105/85, NStZ 1985, 310 mwN; Beschluss vom 15. Januar 2002 1 StR 548/01, NStZ-RR 2002, 140), verfehlt hat.
  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 5/13

    Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit: Beweiswürdigung zum

    Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
    Das Landgericht hat die Angeklagte nach Aufhebung eines ersten Urteils und Zurückverweisung der Sache durch Senatsbeschluss vom 30. Juli 2013 2 StR 5/13 (NStZ 2013, 709 f.) mit dem angefochtenen Urteil wegen Totschlags zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und ihr ein lebenslanges Berufsverbot als Ärztin erteilt.
  • LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20

    Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von

    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 492/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: schwerer Bandendiebstahl, Gesamtwürdigung)

    Durch das Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar ist somit auch die Wertung, welches Gewicht das Tatgericht bei Annahme oder Verneinung eines minder schweren Falles im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 5 StR 645/92 Rn. 14) den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimisst (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 338/16 Rn. 8; Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16 Rn. 32 mwN; Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14 Rn. 14, NStZ-RR 2016, 110 mwN; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 4 StR 545/05 Rn. 6).

    Bei dieser Sachlage ist für das Revisionsgericht nicht mehr nachvollziehbar, warum eine Strafmilderung gemäß § 244a Abs. 2 StGB, für die schon ein Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe genügen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14 Rn. 14), versagt worden ist.

  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.06.2022 - 1 KLs 14 Js 2407/21

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei einer sexuellen Nötigung; besonders

    Ein minder schwerer Fall ist dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild, einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (vgl. BGH, Urt. v. 11.03.2015, Az. 2 StR 423/14).
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Die in das Ermessen des Gerichts gestellte Sicherungsmaßregel des § 70 Abs. 1 StGB soll die Allgemeinheit vor den Gefahren schützen, die von der Ausübung eines Berufs durch hierfür nicht hinreichend zuverlässige Personen ausgehen (BGH, Urteil v. 11.03.2015, 2 StR 423/14, juris, Rn. 17).
  • BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Der für einen Missbrauch des Berufs erforderliche berufstypische Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 9; Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14, NStZ-RR 2016, 110, 111; Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 182/07, StV 2008, 80) ist bei den Taten zum Nachteil der Nebenklägerin B. gegeben, weil der Angeklagte zur Begehung der Taten ein ihm aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit zugängliches Narkosemittel verwendete und er das ihm in seiner Eigenschaft als behandelnder Arzt entgegengebrachte Vertrauen ausnutzte, um die Nebenklägerin zur Hinnahme der nicht lege artis durchgeführten Betäubungen zu veranlassen.
  • BGH, 27.07.2016 - 1 StR 336/16

    Bewaffnete unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    b) Die Versagung eines minder schweren Falls hält rechtlicher Überprüfung nicht stand (vgl. zum Prüfungsmaßstab BGH, Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14, NStZ-RR 2016, 110 mwN).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 02.02.2022 - 1 KLs 22 Js 1927/21

    Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges - "Polizei-Trick-Betrug"

    Ein minder schwerer Fall ist dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGH, Urteil vom 11.03.2015, Az. 2 StR 423/14).
  • LG Cottbus, 20.03.2020 - 21 KLs 3/20
    Ein minder schwerer Fall im Sinn von § 29a Abs. 2 BtMG lag nicht vor, da unter Berücksichtigung des gesamten Tatbildes, einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit, die Tat nicht vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Aufnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 110 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht