Rechtsprechung
BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 70 Abs. 1 StGB; § 30 Abs. 1 Nr. BtMG; § 211 StGB; § 212 Abs. 1 StGB; § 213 StGB
Anordnung des Berufsverbots (Missbrauch des Berufs: nicht bereits, wenn Tatbegehung nur durch Beruf ermöglicht); Betäubungsmittelverabreichung mit Todesfolge (Verhältnis zum Totschlag: Tateinheit); Mord (Heimtücke); Totschlag (sonstiger minderschwerer Fall: ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 212 StGB, § 213 Alt 2 StGB, § 30 Abs 1 Nr 3 BtMG
Tötung durch Verabreichen von Betäubungsmitteln: Voraussetzungen eines sonstigen minder schweren Falles des Totschlags; Konkurrenz zwischen Totschlag und qualifiziertem Betäubungsmitteldelikt - IWW
§ 111i StPO, §§ ... 20, 21 StGB, § 211 Abs. 2 StGB, § 212 Abs. 1 StGB, § 70 Abs. 1 StGB, § 70 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 213 StGB, § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 1 Abs. 1 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG, § 18 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 301 StPO
- Wolters Kluwer
Totschlag durch Verabreichen einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel durch eine Ärztin; Berufsverbot wegen Ausnutzung der Approbation als Ärztin zum Ausstellen eines Rezepts über Morphium zum Selbstkonsum; x
- rewis.io
Tötung durch Verabreichen von Betäubungsmitteln: Voraussetzungen eines sonstigen minder schweren Falles des Totschlags; Konkurrenz zwischen Totschlag und qualifiziertem Betäubungsmitteldelikt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212 Abs. 1; StGB § 70 Abs. 1
Totschlag durch Verabreichen einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel durch eine Ärztin; Berufsverbot wegen Ausnutzung der Approbation als Ärztin zum Ausstellen eines Rezepts über Morphium zum Selbstkonsum - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- zeit.de (Pressebericht, 25.04.2018)
Hure. Ärztin. Mörderin?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verabreichen von Betäubungsmitteln mit gewollter Todesfolge
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lebenslanges Berufsverbot - für den Totschlag am Ehemann?
- aachener-zeitung.de (Pressemeldung, 12.05.2015)
Neuer Prozess gegen Ex-Ärztin Lydia H.
- aachener-zeitung.de (Pressebericht, 02.12.2015)
Morphium-Mord: Lydia H. könnte sogar wieder Ärztin werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wann kann einem Arzt Berufsverbot erteilt werden?
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 110
- StV 2016, 563
Wird zitiert von ... (7)
- LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20
Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von …
Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).
- LG Weiden/Oberpfalz, 10.06.2022 - 1 KLs 14 Js 2407/21
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei einer sexuellen Nötigung; besonders …
Ein minder schwerer Fall ist dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild, einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (vgl. BGH, Urt. v. 11.03.2015, Az. 2 StR 423/14). - BGH, 27.07.2016 - 1 StR 336/16
Bewaffnete unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
b) Die Versagung eines minder schweren Falls hält rechtlicher Überprüfung nicht stand (vgl. zum Prüfungsmaßstab BGH, Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14, NStZ-RR 2016, 110 mwN).
- BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Der für einen Missbrauch des Berufs erforderliche berufstypische Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 9; Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14, NStZ-RR 2016, 110, 111; Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 182/07, StV 2008, 80) ist bei den Taten zum Nachteil der Nebenklägerin B. gegeben, weil der Angeklagte zur Begehung der Taten ein ihm aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit zugängliches Narkosemittel verwendete und er das ihm in seiner Eigenschaft als behandelnder Arzt entgegengebrachte Vertrauen ausnutzte, um die Nebenklägerin zur Hinnahme der nicht lege artis durchgeführten Betäubungen zu veranlassen. - LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15 Die in das Ermessen des Gerichts gestellte Sicherungsmaßregel des § 70 Abs. 1 StGB soll die Allgemeinheit vor den Gefahren schützen, die von der Ausübung eines Berufs durch hierfür nicht hinreichend zuverlässige Personen ausgehen (BGH, Urteil v. 11.03.2015, 2 StR 423/14, juris, Rn. 17).
- LG Weiden/Oberpfalz, 02.02.2022 - 1 KLs 22 Js 1927/21
Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges - "Polizei-Trick-Betrug"
Ein minder schwerer Fall ist dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGH, Urteil vom 11.03.2015, Az. 2 StR 423/14). - LG Cottbus, 20.03.2020 - 21 KLs 3/20 Ein minder schwerer Fall im Sinn von § 29a Abs. 2 BtMG lag nicht vor, da unter Berücksichtigung des gesamten Tatbildes, einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit, die Tat nicht vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Aufnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 110 m. w. N.).