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   BGH, 11.03.2019 - V ZR 95/18   

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https://dejure.org/2019,7382
BGH, 11.03.2019 - V ZR 95/18 (https://dejure.org/2019,7382)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2019 - V ZR 95/18 (https://dejure.org/2019,7382)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2019 - V ZR 95/18 (https://dejure.org/2019,7382)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands in dem beabsichtigten Revisionsverfahren für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Rückübertragung der Grundstücke an die Erbengemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EGZPO § 26 Nr. 8 ; ZPO § 6 S. 1
    Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands in dem beabsichtigten Revisionsverfahren für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Rückübertragung der Grundstücke an die Erbengemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2013 - V ZR 262/12

    Klage des Grundstückseigentümers auf Beseitigung von Geräuschimmissionen durch

    Auszug aus BGH, 11.03.2019 - V ZR 95/18
    Diesen Wert hat der Beklagte nicht - wie geboten (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 262/12, ZMR 2014, 300 Rn. 5 mwN) - dargelegt und gemäß § 294 ZPO glaubhaft gemacht.
  • BGH, 09.12.2014 - VIII ZR 160/14

    Verpflichtung eines Stromversorgers zur Einbeziehung bestimmter AGB auf

    Auszug aus BGH, 11.03.2019 - V ZR 95/18
    Es kann dahinstehen, ob der Beklagte auch dann gehalten ist, sich in den Instanzen gegen die Streitwertfestsetzung zu wenden (so allgemein BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14, ZNER 2015, 441 Rn. 7; Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 9), wenn es - wie hier - um den Wert eines Grundstücks geht und für die Parteien kein Anlass für eine eingehende Wertermittlung bestand.
  • BGH, 01.06.2016 - I ZR 112/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an eine ausreichende Begründung beim

    Auszug aus BGH, 11.03.2019 - V ZR 95/18
    Es kann dahinstehen, ob der Beklagte auch dann gehalten ist, sich in den Instanzen gegen die Streitwertfestsetzung zu wenden (so allgemein BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14, ZNER 2015, 441 Rn. 7; Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 9), wenn es - wie hier - um den Wert eines Grundstücks geht und für die Parteien kein Anlass für eine eingehende Wertermittlung bestand.
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