Rechtsprechung
BGH, 11.03.2019 - V ZR 95/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 26 Nr. 8 EGZPO, § 6 Satz 1 ZPO, § 294 ZPO, § 23 Satz 2 ImmoWertV, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands in dem beabsichtigten Revisionsverfahren für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Rückübertragung der Grundstücke an die Erbengemeinschaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
EGZPO § 26 Nr. 8 ; ZPO § 6 S. 1
Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands in dem beabsichtigten Revisionsverfahren für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Rückübertragung der Grundstücke an die Erbengemeinschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.09.2013 - V ZR 262/12
Klage des Grundstückseigentümers auf Beseitigung von Geräuschimmissionen durch …
Auszug aus BGH, 11.03.2019 - V ZR 95/18
Diesen Wert hat der Beklagte nicht - wie geboten (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 262/12, ZMR 2014, 300 Rn. 5 mwN) - dargelegt und gemäß § 294 ZPO glaubhaft gemacht. - BGH, 09.12.2014 - VIII ZR 160/14
Verpflichtung eines Stromversorgers zur Einbeziehung bestimmter AGB auf …
Auszug aus BGH, 11.03.2019 - V ZR 95/18
Es kann dahinstehen, ob der Beklagte auch dann gehalten ist, sich in den Instanzen gegen die Streitwertfestsetzung zu wenden (so allgemein BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14, ZNER 2015, 441 Rn. 7;… Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 9), wenn es - wie hier - um den Wert eines Grundstücks geht und für die Parteien kein Anlass für eine eingehende Wertermittlung bestand. - BGH, 01.06.2016 - I ZR 112/15
Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an eine ausreichende Begründung beim …
Auszug aus BGH, 11.03.2019 - V ZR 95/18
Es kann dahinstehen, ob der Beklagte auch dann gehalten ist, sich in den Instanzen gegen die Streitwertfestsetzung zu wenden (so allgemein BGH…, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14, ZNER 2015, 441 Rn. 7; Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 9), wenn es - wie hier - um den Wert eines Grundstücks geht und für die Parteien kein Anlass für eine eingehende Wertermittlung bestand.