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   BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19   

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BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19 (https://dejure.org/2020,14891)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2020 - 2 StR 69/19 (https://dejure.org/2020,14891)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19 (https://dejure.org/2020,14891)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 20 StGB
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers zur Sache: Differenzierung zwischen Einlassungen des Angeklagten mittels Verteidigererklärung und eigenen Prozesserklärungen des Verteidigers; Glaubhaftigkeit einer Einlassung: Zeitpunkt der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 20 StGB, § 395 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, § 401 Abs. 1 Satz 1 StPO, §§ 234, 329, 350, 387, 411 StPO, § 354 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen einen Freispruch des Angeklagten von dem Vorwurf des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes und Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe u.a.; Beruhen des Urteils auf einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Differenzierung zwischen Einlassungen der Angeklagten mittels Verteidigererklärung und eigenen Prozesserklärungen des Verteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen einen Freispruch des Angeklagten von dem Vorwurf des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes und Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe u.a.; Beruhen des Urteils auf einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Differenzierung zwischen Einlassungen der Angeklagten mittels Verteidigererklärung und eigenen Prozesserklärungen des Verteidigers

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Erklärungen des Verteidigers - Verteidigererklärung

In Nachschlagewerken

  • archive.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Todesfall Klock

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 180
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 30.10.2007 - 3 StR 410/07

    Öffentlichkeit des Verfahrens (Ausschluss; Gerichtsbeschluss; Anordnung des

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
    bb) Bei einer Einlassung mittels Verteidigererklärung hat das Gericht zu berücksichtigen, dass dieser von vornherein nur ein erheblich verminderter Beweiswert zukommt, da es sich um schriftliches, situativ häufig nicht hinterfragbares Verteidigungsvorbringen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NStZ 2003, 498, 499; Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Beschluss vom 8. Januar 2009 - 5 StR 578/08; LR/Becker, 27. Aufl., § 243 Rn. 82, 85; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91; Eschelbach, ZAP (2014), Fach 22, S. 711, 720).

    Derartige in der Hauptverhandlung verlesene Einlassungen sind nur bedingt einer Glaubhaftigkeitsprüfung zugänglich, weil es sich faktisch nicht um eine mündlich abgegebene Sachäußerung handelt, aus der ein unmittelbarer Eindruck des Aussageverhaltens gewonnen werden könnte (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Dotter, FS für Fezer, 2008, S. 997, 103 f.).

  • BGH, 28.06.2005 - 3 StR 176/05

    Verwertung eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses (Genehmigung durch den

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
    (2) Schriftliche und mündliche Erklärungen des Verteidigers können ausnahmsweise als Einlassung des Angeklagten entgegengenommen und verwertet werden, wenn ein gesetzlich vorgesehener Fall der Vertretung vorliegt (§§ 234, 329, 350, 387, 411 StPO) oder wenn der Angeklagte ausdrücklich erklärt, sie als eigene gelten zu lassen (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ 2005, 703).

    Bei in der Hauptverhandlung verlesenen schriftlichen Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353; MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 199 mwN).

  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit);

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
    Eine exakte detailreiche Erinnerung kann indes ein Gegenindiz für einen zur Schuldunfähigkeit führenden Affekt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 1992 - 4 StR 283/92, NStZ 1993, 33, 34; Senat, Urteil vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 512; BeckOK StGB/Eschelbach, 45. Edition, § 20 Rn. 36.2; Müller/Nedopil, Forensische Psychiatrie, 5. Aufl., S. 279 f.), mit dem sich das Landgericht auseinanderzusetzen hatte.
  • BGH, 08.09.1992 - 4 StR 283/92

    Hochgradiger Affekt bei Gewalttaten

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
    Eine exakte detailreiche Erinnerung kann indes ein Gegenindiz für einen zur Schuldunfähigkeit führenden Affekt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 1992 - 4 StR 283/92, NStZ 1993, 33, 34; Senat, Urteil vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 512; BeckOK StGB/Eschelbach, 45. Edition, § 20 Rn. 36.2; Müller/Nedopil, Forensische Psychiatrie, 5. Aufl., S. 279 f.), mit dem sich das Landgericht auseinanderzusetzen hatte.
  • BGH, 06.04.1994 - 2 StR 76/94

    Tatgeschehen - Rechtsstaatlichkeit - Verurteilung - Schriftsatz - Einlassung -

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
    Eine solche Erklärung kann daher in der Hauptverhandlung nicht als Urkunde verlesen werden (Senat, Urteil vom 6. April 1994 - 2 StR 76/94, NStZ 1994, 449; OLG Celle, Urteil vom 31. Mai 1988 - 1 Ss 117/88, NStZ 1988, 426; OLG Hamm, Urteil vom 27. März 1979 - 4 Ss 2376/78, JR 1980, 82).
  • OLG Hamm, 27.03.1979 - 4 Ss 2376/78
    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
    Eine solche Erklärung kann daher in der Hauptverhandlung nicht als Urkunde verlesen werden (Senat, Urteil vom 6. April 1994 - 2 StR 76/94, NStZ 1994, 449; OLG Celle, Urteil vom 31. Mai 1988 - 1 Ss 117/88, NStZ 1988, 426; OLG Hamm, Urteil vom 27. März 1979 - 4 Ss 2376/78, JR 1980, 82).
  • OLG Celle, 31.05.1988 - 1 Ss 117/88

    Erfolgsaussichten eines Revisionsverfahrens gegen eine strafrechtliche

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
    Eine solche Erklärung kann daher in der Hauptverhandlung nicht als Urkunde verlesen werden (Senat, Urteil vom 6. April 1994 - 2 StR 76/94, NStZ 1994, 449; OLG Celle, Urteil vom 31. Mai 1988 - 1 Ss 117/88, NStZ 1988, 426; OLG Hamm, Urteil vom 27. März 1979 - 4 Ss 2376/78, JR 1980, 82).
  • BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11

    Verurteilung wegen Mordes: Zulässigkeit von Rückschlüssen auf die vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
    Dass Tatsachenfeststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen nicht getroffen werden können, steht einer Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts nicht entgegen (zu dem insoweit zu beachtenden methodischen Vorgehen vgl. Senat, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 StR 395/11; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15, NStZ-RR 2016, 144, 145).
  • KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09

    Beweiswürdigung: Anforderungen an Beweiswürdigung bei Vorliegen einer der

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
    Der Beweiswert dieses Einlassungssurrogats bleibt vielmehr substanziell hinter der dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (KG, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - (2) 1 Ss 364/09 (33/09), NStZ 2010, 533, 534).
  • BGH, 20.09.2007 - 1 StR 385/07

    Abgabe von Sacherklärungen (Einlassungen) des Angeklagten über den Verteidiger

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
    Der Angeklagte kann sie sich in der Hauptverhandlung auch nicht - rückwirkend - zu eigen machen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 1 StR 385/07, NStZ-RR 2008, 21, 22 zu rechtlichen Erwägungen).
  • BGH, 12.04.2000 - 1 StR 623/99

    Betrug; Verfahrenshindernis; Strafanklageverbrauch; Begriff der Tat;

  • BGH, 27.10.2015 - 2 StR 4/15

    Bonner Fall "Mord ohne Leiche": Urteil auf Revision des Angeklagten aufgehoben

  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

  • BGH, 07.08.2012 - 2 StR 218/12

    Mord; verminderte Schuldfähigkeit (tiefgreifende Bewusstseinsstörung;

  • BGH, 22.03.1994 - 1 StR 100/94

    Verteidiger - Mandant - Erklärung - Einlassung - Verwertbarkeit

  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 506/01

    Unmittelbarkeitsgrundsatz; Verlesung (schriftliche Erklärungen des Angeklagten

  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08

    Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage;

  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02

    Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem

  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

  • RG, 14.04.1932 - III 941/31

    1. Bei der Stellung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen einen

  • BVerfG, 20.12.2023 - 2 BvR 2103/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach

    Derartige in der Hauptverhandlung verlesene Einlassungen sind nur bedingt einer Glaubhaftigkeitsprüfung zugänglich, weil es sich faktisch nicht um eine mündlich abgegebene Sachäußerung handelt, aus der ein unmittelbarer Eindruck des Aussageverhaltens gewonnen werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19 -, juris, Rn. 23).
  • OLG Stuttgart, 17.05.2021 - 1 Rv 26 Ss 334/21

    Differenzierung zwischen Verteidigererklärung und Einlassung des Angeklagten

    Ihrer Bedeutung nach ist sie einem Parteivorbringen im Zivilprozess vergleichbar (BGH, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19 -? juris Rn. 20, NStZ 2021, 180, 182, m.w.N.).

    Da der Verteidiger Beistand und nicht Vertreter des Angeklagten ist, handelt es sich - genauso wie bei allgemeinen Äußerungen, prozessualen Erklärungen oder Tatsachenbehauptungen in Beweisanträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14 -? juris, NStZ 2015, 207; Beschluss vom 12. April 2000 - 1 StR 623/99 -? juris, NStZ 2000, 495; Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90 -? juris, NStZ 1990, 447) - um seine eigenen Erklärungen (BGH, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19 -, juris Rn. 21, NStZ 2021, 180, 182, m.w.N.).

    Bei in der Hauptverhandlung getätigten Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19 -, juris Rn. 22, NStZ 2021, 180, 182; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353; MüKo-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 Rn. 199, m.w.N.).

    Mit Blick darauf, dass die Strafkammer die "Einlassung der Angeklagten" auf Widersprüche und Konstanz untersucht sowie ihren Wahrheitsgehalt im Übrigen geprüft hat, kann der Senat nicht ausschließen, dass das Landgericht ohne den Rechtsfehler zu einem anderen Beweisergebnis gelangt wäre (zum verminderten Beweiswert bei einer Einlassung mittels Verteidigererklärung vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19 -, juris, NStZ 2021, 180; Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07 -? juris, NStZ 2008, 476; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91).

  • VG Karlsruhe, 18.01.2024 - 4 K 4372/22
    Auch wenn es sich bei einer im Strafverfahren abgegebenen schriftlichen Verteidigererklärung grundsätzlich um eine Prozesserklärung des Verteidigers handelt, die dieser aus eigenem Recht und in eigenem Namen abgibt, und nicht um eine Sacheinlassung des Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19 - juris), kann diese Erklärung von der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens herangezogen werden, um die Allgemeinheit vor Gefahren durch ungeeignete Kraftfahrer zu schützen.(Rn.29) (Rn.32).

    Dies habe der Bundesgerichtshof beispielsweise mit Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19 - im Leitsatz explizit dargelegt.

    Bei einer Einlassung mittels Verteidigererklärung habe das Gericht daher zu berücksichtigen, dass dieser von vornherein nur ein erheblich verminderter Beweiswert zukomme, da es sich um schriftliches, situativ häufig nicht hinterfragbares Verteidigungsvorbringen handele (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19 - juris).

  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Denn bei einer Einlassung mittels Verteidigererklärung ohne Möglichkeit kritischer Nachfragen ist das Gericht nicht nur befugt, sondern sogar gehalten, im Rahmen seiner Beweiswürdigung zu berücksichtigen, dass dieser von vornherein nur ein erheblich verminderter Beweiswert zukommt, weil es sich um ein, in der Regel im Vorfeld der Angaben schriftlich ausgearbeitetes, situativ nicht hinterfragbares Verteidigungsvorbringen handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2021, Az. 3 StR 380/21; Urteil vom 11.03.2020, Az. 2 StR 69/19).

    Der Beweiswert eines solchen Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter dem einer dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2021, Az. 3 StR 380/21; Urteil vom 11.03.2020, Az. 2 StR 69/19).

  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Einlassung des Angeklagten

    Der Beweiswert eines solchen Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter dem einer dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 68/21, StV 2021, 477 Rn. 8; Urteile vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 Rn. 11; vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180 Rn. 23; Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 296/14, BGHSt 60, 50 Rn. 9; vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78 Rn. 17; vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; Urteil vom 24. April 2003 - 3 StR 181/02, NJW 2003, 2692, 2693; MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 200; KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 91; Miebach, NStZ 2019, 318, 322).
  • OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21

    Anforderungen an freisprechendes Berufungsurteil; Unzulässigkeit wortwörtlicher

    Bei in der Hauptverhandlung verlesenen schriftlichen Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (Fortführung BGH, NStZ 2021, 180).

    Bei in der Hauptverhandlung verlesenen schriftlichen Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2020 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180, BGH, Beschluss vom 28.6.2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353; MüKoStPO/Miebach StPO § 261 Rn. 199 m.w.N.).

    Der Beweiswert dieses Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter der dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (BGH, NStZ 2021, 180).

  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Dabei hat das Landgericht nicht nur - was als solches grundsätzlich keinen revisionsrechtlichen Bedenken unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20, juris; Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180 Rn. 23; Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21) - im Rahmen einer inhaltlichen Würdigung der Einlassung darauf abgestellt, dass diese in Kenntnis und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der nahezu abgeschlossenen Beweisaufnahme in Form einer schriftlich ausformulierten Verteidigererklärung abgegeben worden ist und die Angeklagte Nachfragen des Gerichts nicht zugelassen hat, weshalb Unstimmigkeiten und Details nicht hat nachgegangen werden können.
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den

    Den Berufsrichtern und den Schöffen wurden insbesondere durch die mündlichen Ausführungen der Verteidiger, lagen hierin auch keine Einlassungen der Angeklagten (BGH, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19 Rn. 20 ff. mwN), bedeutsame Umstände für die Strafzumessung und die Anordnung einer Maßregel sowie rechtliche Einschätzungen zur Gefahrenprognose vor Augen geführt (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Juli 1998 - 1 StR 234/98 Rn. 4 f. zur Feststellung von Haftverhältnissen und Haftdaten sowie BGH, Urteil vom 11. Juli 2008 - 5 StR 74/08 Rn. 11 zu rechtlichen Stellungnahmen).
  • BGH, 07.09.2022 - 6 StR 225/22

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des

    Sollte der Angeklagte hierzu Angaben verweigert haben, läge hierin ein Teilschweigen, dass - ebenso wie der von der Strafkammer ebenfalls nicht erkennbar bedachte Umstand, dass der Angeklagte im Übrigen lediglich Verteidigererklärungen bestätigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2020 ? 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180, 182) - in die Beweiswürdigung einzustellen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 16. Februar 2022 - 5 StR 320/21; vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16; Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 380/21, Rn. 10 ff.).
  • LG Köln, 27.05.2020 - 119 KLs 7/19
    In der Hauptverhandlung hat der Angeklagte an insgesamt 5 Hauptverhandlungstagen Einlassungen zur Sache abgegeben und Rückfragen der Verfahrensbeteiligten beantwortet, wobei die Kammer im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen hatte, dass dies - von einer als solche im Folgenden kenntlich gemachten Ausnahme am 15. Hauptverhandlungstag abgesehen - ausschließlich über - von vornherein mit einem verminderten Beweiswert versehene (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 11.03.2020 - 2 StR 69/19) - Erklärungen seiner Verteidiger, die sich der Angeklagte anschließend zu eigen machte, erfolgte.
  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20

    Anrechnung der Auslieferungshaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union

  • BGH, 05.11.2020 - 4 StR 381/20

    Grundsätze der Strafzumessung (tatschulderhöhende Berücksichtigung einer

  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22

    Entscheidende Abhängigkeit der Überzeugung von der Täterschaft einer

  • LG Kleve, 09.10.2023 - 110 KLs 22/23
  • BGH, 19.10.2022 - 1 StR 326/22

    Inbegriffsrüge (Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung)

  • BGH, 11.08.2020 - 4 StR 102/20

    Urteilsgründe (revisionsgerichtliche Anforderungen; Voranstellen der Einlassung

  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 48/22

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung; Fehlender Nachweis einer Täterschaft bzgl.

  • BGH, 28.06.2023 - 1 StR 421/22

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der Tatvorwürfe des versuchten

  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an

  • BGH, 11.08.2020 - 4 StR 46/20

    Anforderungen an die strafgerichtliche Beweiswürdigung; Bewertung der

  • KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22

    Wertung von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Erklärungen

  • VGH Bayern, 25.03.2021 - 10 ZB 20.2089

    Erfolgloser, gegen eine Ausweisung wegen Jugendstraftaten gerichteter

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