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   BGH, 11.03.2021 - III ZR 27/20   

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https://dejure.org/2021,14262
BGH, 11.03.2021 - III ZR 27/20 (https://dejure.org/2021,14262)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2021 - III ZR 27/20 (https://dejure.org/2021,14262)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2021 - III ZR 27/20 (https://dejure.org/2021,14262)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung hinsichtlich der Anrechnung von Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt

  • rewis.io

    Gesetzliche Rentenversicherung: Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers hinsichtlich der Anrechnung von Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; SGB I § 14; SGB VI § 262
    Pflicht des Rentenversicherungsträgers zum Hinweis auf rentenschädliche Auswirkungen eines späteren Hinzuerwerbs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung hinsichtlich der Anrechnung von Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de

    Zu den Anforderungen an die Beratungspflicht des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß §

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Geringere Rente für schwerbehinderte Frau trotz Weiterarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 872
  • NVwZ-RR 2021, 671
  • FamRZ 2021, 1191
  • VersR 2021, 1043
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich

    Auszug aus BGH, 11.03.2021 - III ZR 27/20
    Zu den Anforderungen an die Beratungspflicht des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 14 SGB I hinsichtlich der Anrechnung von Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt nach § 262 SGB VI (Fortführung des Senatsurteils vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, VersR 2019, 28).

    Eine umfassende Beratung des Versicherten ist die Grundlage für das Funktionieren des immer komplizierter werdenden sozialen Leistungssystems (Senatsurteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, VersR 2019, 28 Rn. 15; BeckOGK/Dörr, BGB, § 839 Rn. 185 [Stand: 1. Februar 2021]; Öndül in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 1, 3. Aufl., § 14 Rn. 44.1 [Stand: 16. Dezember 2019]).

    Ein Amtsträger darf nicht "sehenden Auges" zulassen, dass der einen Antrag stellende Bürger möglicherweise Schäden erleidet, die - wie im vorliegenden Fall - durch einen rechtzeitigen Hinweis auf die Sach- und Rechtslage ohne weiteres hätten vermieden werden können (vgl. Senatsurteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, VersR 2019, 28 Rn. 14 mwN).

    Diese sogenannte Kollegialgerichts-Richtlinie beruht auf der Erwägung, dass von einem Beamten eine bessere Rechtseinsicht als von einem mit mehreren Rechtskundigen besetzten Kollegialgericht regelmäßig nicht erwartet und verlangt werden kann (z.B. Senatsurteile vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, VersR 2019, 28 Rn. 24 und vom 9. Juli 2020 - III ZR 245/18, VersR 2020, 1185 Rn. 17; jeweils mwN).

  • LSG Bayern, 13.10.2016 - L 19 R 786/15

    Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten bei der Altersrente

    Auszug aus BGH, 11.03.2021 - III ZR 27/20
    Die Gemeinschaft der Beitragszahler soll ausgleichend dafür einstehen, dass bei langjährig Versicherten eine hinreichende Rente auch dann entsteht, wenn eine sehr geringe Lohnhöhe dies an sich nicht ergeben würde (BayLSG, Urteil vom 13. Oktober 2016 - L 19 R 786/15, juris Rn. 23).

    Dies ist jedoch im Gesetz selbst angelegt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. März 2015 aaO Rn. 25; BayLSG, Urteil vom 13. Oktober 2016 aaO Rn. 23; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2019 aaO Rn. 21), so dass es dem Versicherten nicht anzulasten ist, wenn er seine Entscheidung über den Zeitpunkt seines Rentenbeginns an dieser Gestaltungsmöglichkeit ausrichtet.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - L 17 R 662/16

    Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im Beitragsrecht

    Auszug aus BGH, 11.03.2021 - III ZR 27/20
    Sinn der Vorschrift ist es, die Minderung erzielter Arbeitsverdienste in der Erwerbsbiografie - insbesondere auf Grund von Teilzeitbeschäftigung, Beschäftigung in unteren Lohngruppen oder beruflicher Unterbrechungen wegen Kindererziehung - durch die "Anhebung" der Entgeltpunkte zu kompensieren (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. März 2015 - L 14 R 122/15, juris Rn. 25; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2019 - L 17 R 662/16, juris Rn. 21; Dankelmann in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl., § 262 Rn. 15 [Stand: 13. Oktober 2020]).

    Dies ist jedoch im Gesetz selbst angelegt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. März 2015 aaO Rn. 25; BayLSG, Urteil vom 13. Oktober 2016 aaO Rn. 23; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2019 aaO Rn. 21), so dass es dem Versicherten nicht anzulasten ist, wenn er seine Entscheidung über den Zeitpunkt seines Rentenbeginns an dieser Gestaltungsmöglichkeit ausrichtet.

  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02

    Pflicht der Baubehörde zur Unterrichtung des Bauherrn über einen

    Auszug aus BGH, 11.03.2021 - III ZR 27/20
    Insbesondere muss vermieden werden, dass der einen Antrag stellende oder vorsprechende Bürger, der - wie im Sozialrecht häufig - seine Lage in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht erkennbar nicht richtig zu beurteilen vermag, Schäden erleidet, die der Leistungsträger durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung über die Sach- und Rechtslage ohne weiteres zu vermeiden in der Lage ist (Senat aaO Rn. 14; siehe auch Senatsurteile vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/94, NVwZ 1996, 512, 514; vom 9. Oktober 2003 - III ZR 414/02, NVwZ 2004, 638, 639; vom 3. März 2005 - III ZR 186/04, NVwZ-RR 2006, 634 und vom 20. April 2017 - III ZR 470/16, NVwZ-RR 2017, 608 Rn. 42).
  • BGH, 20.04.2017 - III ZR 470/16

    Gaststättenerlaubnisverfahren: Verfassungsmäßigkeit der gaststättenrechtlichen

    Auszug aus BGH, 11.03.2021 - III ZR 27/20
    Insbesondere muss vermieden werden, dass der einen Antrag stellende oder vorsprechende Bürger, der - wie im Sozialrecht häufig - seine Lage in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht erkennbar nicht richtig zu beurteilen vermag, Schäden erleidet, die der Leistungsträger durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung über die Sach- und Rechtslage ohne weiteres zu vermeiden in der Lage ist (Senat aaO Rn. 14; siehe auch Senatsurteile vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/94, NVwZ 1996, 512, 514; vom 9. Oktober 2003 - III ZR 414/02, NVwZ 2004, 638, 639; vom 3. März 2005 - III ZR 186/04, NVwZ-RR 2006, 634 und vom 20. April 2017 - III ZR 470/16, NVwZ-RR 2017, 608 Rn. 42).
  • BGH, 07.12.1995 - III ZR 141/94

    Hinweis- und Warnpflichten der Zollbehörden gegenüber einem Importeur im

    Auszug aus BGH, 11.03.2021 - III ZR 27/20
    Insbesondere muss vermieden werden, dass der einen Antrag stellende oder vorsprechende Bürger, der - wie im Sozialrecht häufig - seine Lage in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht erkennbar nicht richtig zu beurteilen vermag, Schäden erleidet, die der Leistungsträger durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung über die Sach- und Rechtslage ohne weiteres zu vermeiden in der Lage ist (Senat aaO Rn. 14; siehe auch Senatsurteile vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/94, NVwZ 1996, 512, 514; vom 9. Oktober 2003 - III ZR 414/02, NVwZ 2004, 638, 639; vom 3. März 2005 - III ZR 186/04, NVwZ-RR 2006, 634 und vom 20. April 2017 - III ZR 470/16, NVwZ-RR 2017, 608 Rn. 42).
  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 186/04

    Hinweispflichten der Bauplanungsgehörde auf eine drohende Veränderungssperre

    Auszug aus BGH, 11.03.2021 - III ZR 27/20
    Insbesondere muss vermieden werden, dass der einen Antrag stellende oder vorsprechende Bürger, der - wie im Sozialrecht häufig - seine Lage in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht erkennbar nicht richtig zu beurteilen vermag, Schäden erleidet, die der Leistungsträger durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung über die Sach- und Rechtslage ohne weiteres zu vermeiden in der Lage ist (Senat aaO Rn. 14; siehe auch Senatsurteile vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/94, NVwZ 1996, 512, 514; vom 9. Oktober 2003 - III ZR 414/02, NVwZ 2004, 638, 639; vom 3. März 2005 - III ZR 186/04, NVwZ-RR 2006, 634 und vom 20. April 2017 - III ZR 470/16, NVwZ-RR 2017, 608 Rn. 42).
  • BGH, 09.07.2020 - III ZR 245/18

    Anwendbarkeit der ein Verschulden des Amtsträgers ausschließenden

    Auszug aus BGH, 11.03.2021 - III ZR 27/20
    Diese sogenannte Kollegialgerichts-Richtlinie beruht auf der Erwägung, dass von einem Beamten eine bessere Rechtseinsicht als von einem mit mehreren Rechtskundigen besetzten Kollegialgericht regelmäßig nicht erwartet und verlangt werden kann (z.B. Senatsurteile vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, VersR 2019, 28 Rn. 24 und vom 9. Juli 2020 - III ZR 245/18, VersR 2020, 1185 Rn. 17; jeweils mwN).
  • BGH, 01.12.2022 - III ZR 54/21

    Amtshaftung im Rahmen der Gewässerunterhaltungspflicht: Drittschützender

    Er darf seine Augen vor einer zwar nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden, aber gleichwohl offensichtlichen Gefahrenquelle, bei der sich die Notwendigkeit baldiger Abwehrmaßnahmen geradezu aufdrängt, nicht verschließen (vgl. zB Senat aaO S. 1209 f; zu entsprechenden Hinweispflichten etwa im sozialrechtlichen Bereich zB Senat, Urteile vom 11. März 2021 - III ZR 27/20, NVwZ-RR 2021, 671 Rn. 17 und vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, NJW 2019, 68 Rn. 14; jew. mwN).
  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 347/21

    Abänderung eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs: Veränderungen

    Die von der Rechtsbeschwerde vertretene Gegenauffassung, die für den nach § 51 Abs. 2 VersAusglG iVm § 225 Abs. 3 FamFG vorzunehmenden Wertvergleich nicht die Hälfte des ursprünglichen Nominalbetrags der ehezeitlichen Rente, sondern die Hälfte des Rentenbetrags heranziehen will, der in der Ausgangsentscheidung nach Umrechnung und Dynamisierung als fiktive Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in die Ausgleichsbilanz eingestellt wurde (so wohl Siede FamRZ 2018, 729, 732; im Ergebnis auch OLG Koblenz FamRZ 2021, 1191, 1192), lässt sich mit Normzweck und Systematik des § 51 VersAusglG nicht in Einklang bringen.
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 20/22

    Staatshaftungsansprüche wegen des Erlasses eines rechtswidrigen

    Diese sogenannte Kollegialgerichts-Richtlinie beruht auf der Erwägung, dass von einem Beamten regelmäßig nicht eine bessere Rechtseinsicht als von einem mit mehreren Rechtskundigen besetzten Kollegialgericht erwartet und verlangt werden kann, das die Rechtmäßigkeit der Amtstätigkeit nach sorgfältiger Prüfung bejaht hat (BGH, Urteil vom 11. März 2021 - III ZR 27/20 -, NVwZ-RR 2021, 671 = MDR 2021, 872 Rn. 20, juris; Beschluss vom 16. September 2021 - III ZR 52/21 -, BeckRS 2021, 29969 Rn. 2 bei juris).
  • KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21

    Amtspflichtverletzung bei Äußerungen in Pressekonferenz wegen Verdachts auf

    Das ist etwa dann der Fall, wenn das Gericht infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist, wenn es den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat, etwa für die Beurteilung des Falles wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat, wenn es sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer rechtlich oder sachlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können oder eine gesetzliche Bestimmung "handgreiflich falsch" ausgelegt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. BGH, Urteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16 -, Rn. 24, juris; BGH, Urteil vom 9. Juli 2020 - III ZR 245/18 -, Rn. 17, juris; BGH, Urteil vom 11. März 2021 - III ZR 27/20 -, Rn. 19 - 20, juris, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.11.2022 - III ZR 308/20

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Danach trifft den Amtsträger kein Verschulden im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (st. Rspr. des Senats; vgl. nur Urteile vom 9. Juli 2020 - III ZR 245/18, VersR 2020, 1185 Rn. 17 und vom 11. März 2021 - III ZR 27/20, VersR 2021, 1043 Rn. 20; jew. mwN).
  • BGH, 16.09.2021 - III ZR 52/21

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Danach trifft den Amtsträger kein Verschulden im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (st. Rspr. des Senats; vgl. nur Urteile vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, VersR 2019, 28 Rn. 24; vom 9. Juli 2020 - III ZR 245/18, VersR 2020, 1185 Rn. 17 und vom 11. März 2021 - III ZR 27/20, VersR 2021, 1043 Rn. 20; jew. mwN).
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