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   BGH, 11.04.1961 - VI ZR 101/60   

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BGH, 11.04.1961 - VI ZR 101/60 (https://dejure.org/1961,6108)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1961 - VI ZR 101/60 (https://dejure.org/1961,6108)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1961 - VI ZR 101/60 (https://dejure.org/1961,6108)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.01.1952 - III ZR 131/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.04.1961 - VI ZR 101/60
    War aber die Feststellungsklage bei Klageerhebung zulässig, so braucht der Kläger nach fester Rechtsprechung regelmäßig auch dann nicht zur Leistungsklage überzugehen, wenn während des Rechtsstreits die Leistungsklage möglich wird (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 1952 - III ZR 131/51 = LM § 256 ZPO Nr. 5 mit Nachweisen).
  • BGH, 09.07.1959 - VII ZR 149/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.04.1961 - VI ZR 101/60
    Das Berufungsgericht verkennt bei diesen Ausführungen, daß nach fester Rechtsprechung (vgl. RGZ 148, 148; JW 1937, 2190 Nr. 5; BGHZ 8, 239; Urteil vom 9. Juli 1959 - VII ZR 149/58 - VersR 1959, 948) bei Ersatzansprüchen aus Beherbergungsvertrag der Schluß auf ein Verschulden des Gastwirts nach der Sachlage bereits dann gegeben und damit der Nachweis seines Verschuldens bis zum Beweis des Gegenteils als geführt anzusehen ist, wenn die Unfallursache in seinem Gefahren- und Verantwortungsbereich lag.
  • BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51

    Verwerfung einer Anschlußberufung

    Auszug aus BGH, 11.04.1961 - VI ZR 101/60
    Es ist noch darauf hinzuweisen, daß das Berufungsgericht die Feststellungsklage nicht gleichzeitig als unzulässig wegen mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses und als materiell unbegründet abweisen durfte (vgl. BGHZ 4, 58; RGZ 153, 216, 219).
  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BGH, 11.04.1961 - VI ZR 101/60
    Das Berufungsgericht verkennt bei diesen Ausführungen, daß nach fester Rechtsprechung (vgl. RGZ 148, 148; JW 1937, 2190 Nr. 5; BGHZ 8, 239; Urteil vom 9. Juli 1959 - VII ZR 149/58 - VersR 1959, 948) bei Ersatzansprüchen aus Beherbergungsvertrag der Schluß auf ein Verschulden des Gastwirts nach der Sachlage bereits dann gegeben und damit der Nachweis seines Verschuldens bis zum Beweis des Gegenteils als geführt anzusehen ist, wenn die Unfallursache in seinem Gefahren- und Verantwortungsbereich lag.
  • RG, 12.01.1937 - III 131/36

    Muß ein preußischer Kommunalverband, der zur Zahlung von Gehalt an einen seiner

    Auszug aus BGH, 11.04.1961 - VI ZR 101/60
    Es ist noch darauf hinzuweisen, daß das Berufungsgericht die Feststellungsklage nicht gleichzeitig als unzulässig wegen mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses und als materiell unbegründet abweisen durfte (vgl. BGHZ 4, 58; RGZ 153, 216, 219).
  • RG, 18.06.1935 - VII 398/34

    Wer trägt die Beweislast, wenn ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verschuldens

    Auszug aus BGH, 11.04.1961 - VI ZR 101/60
    Das Berufungsgericht verkennt bei diesen Ausführungen, daß nach fester Rechtsprechung (vgl. RGZ 148, 148; JW 1937, 2190 Nr. 5; BGHZ 8, 239; Urteil vom 9. Juli 1959 - VII ZR 149/58 - VersR 1959, 948) bei Ersatzansprüchen aus Beherbergungsvertrag der Schluß auf ein Verschulden des Gastwirts nach der Sachlage bereits dann gegeben und damit der Nachweis seines Verschuldens bis zum Beweis des Gegenteils als geführt anzusehen ist, wenn die Unfallursache in seinem Gefahren- und Verantwortungsbereich lag.
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