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   BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73   

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BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73 (https://dejure.org/1973,303)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1973 - 2 StR 42/73 (https://dejure.org/1973,303)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1973 - 2 StR 42/73 (https://dejure.org/1973,303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten vor der Polizei oder Staatsanwaltschaft - Nicht zu ermittelnder Aufenthaltsort des Zeugen - Fehlende Erklärung eines Verzichts auf das Verweigerungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52, § 251 Abs. 2, § 252

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 176
  • NJW 1973, 1139
  • MDR 1973, 685
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65

    Revision gegen eineVerurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes

    Auszug aus BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73
    Eine solche Möglichkeit fehlt dagegen, wenn sein Aufenthaltsort nicht ermittelt werden kann und er dem Gericht auch nicht schriftlich seine Entscheidung über sein Zeugnisverweigerungsrecht mitteilt (vgl. hierzu BGHSt 21, 12 f).
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

    Auszug aus BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73
    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß wegen des Verwertungsverbots des § 252 StPO (vgl. BGHSt 2, 99, 103 ff; 7, 194 f; 11, 338 f; 13, 394 f; 18, 146, 148 f) eine Vernehmung von Verhörspersonen erst dann zulässig ist, wenn Gewißheit darüber besteht, daß der Zeugnisverweigerungsberechtigte zur Aussage bereit ist (BGHSt.2, 110 f; 7, 194, 196; BGH Urteil vom 3. Juli 1958 - 5 StR 268/58 -).
  • BGH, 03.07.1958 - 5 StR 268/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73
    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß wegen des Verwertungsverbots des § 252 StPO (vgl. BGHSt 2, 99, 103 ff; 7, 194 f; 11, 338 f; 13, 394 f; 18, 146, 148 f) eine Vernehmung von Verhörspersonen erst dann zulässig ist, wenn Gewißheit darüber besteht, daß der Zeugnisverweigerungsberechtigte zur Aussage bereit ist (BGHSt.2, 110 f; 7, 194, 196; BGH Urteil vom 3. Juli 1958 - 5 StR 268/58 -).
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73
    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß wegen des Verwertungsverbots des § 252 StPO (vgl. BGHSt 2, 99, 103 ff; 7, 194 f; 11, 338 f; 13, 394 f; 18, 146, 148 f) eine Vernehmung von Verhörspersonen erst dann zulässig ist, wenn Gewißheit darüber besteht, daß der Zeugnisverweigerungsberechtigte zur Aussage bereit ist (BGHSt.2, 110 f; 7, 194, 196; BGH Urteil vom 3. Juli 1958 - 5 StR 268/58 -).
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73
    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß wegen des Verwertungsverbots des § 252 StPO (vgl. BGHSt 2, 99, 103 ff; 7, 194 f; 11, 338 f; 13, 394 f; 18, 146, 148 f) eine Vernehmung von Verhörspersonen erst dann zulässig ist, wenn Gewißheit darüber besteht, daß der Zeugnisverweigerungsberechtigte zur Aussage bereit ist (BGHSt.2, 110 f; 7, 194, 196; BGH Urteil vom 3. Juli 1958 - 5 StR 268/58 -).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73
    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß wegen des Verwertungsverbots des § 252 StPO (vgl. BGHSt 2, 99, 103 ff; 7, 194 f; 11, 338 f; 13, 394 f; 18, 146, 148 f) eine Vernehmung von Verhörspersonen erst dann zulässig ist, wenn Gewißheit darüber besteht, daß der Zeugnisverweigerungsberechtigte zur Aussage bereit ist (BGHSt.2, 110 f; 7, 194, 196; BGH Urteil vom 3. Juli 1958 - 5 StR 268/58 -).
  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 426/62

    Aussage des Arztes - §§ 252, 53 StPO, bei nachträglicher Zeugnisverweigerung

    Auszug aus BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73
    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß wegen des Verwertungsverbots des § 252 StPO (vgl. BGHSt 2, 99, 103 ff; 7, 194 f; 11, 338 f; 13, 394 f; 18, 146, 148 f) eine Vernehmung von Verhörspersonen erst dann zulässig ist, wenn Gewißheit darüber besteht, daß der Zeugnisverweigerungsberechtigte zur Aussage bereit ist (BGHSt.2, 110 f; 7, 194, 196; BGH Urteil vom 3. Juli 1958 - 5 StR 268/58 -).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02

    Zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt

    Er hat deshalb das Recht, in der Hauptverhandlung das Zeugnis zu verweigern sowie seine frühere Entscheidung zu ändern (BGHSt 25, 176, 177 ff.; 45, 203, 208), nicht aber die Befugnis zu einer weitergehenden Einflußnahme auf das Verfahren.

    c) Hinzu kommt hier folgendes: Auch die Interessen der Allgemeinheit verlangen, daß dem Einfluß eines Zeugen auf ein Strafverfahren dort Grenzen gezogen werden, wo seine eigenen schutzwürdigen Interessen dies nicht mehr zwingend gebieten (BGHSt 2, 99, 108; vgl. BGHSt 25, 176, 177).

    Insbesondere in Fällen unlauterer Manipulationen gebührt dem Grundsatz der Wahrheitserforschung, der zum Schutz der Allgemeinheit die Aufklärung, Verfolgung und gerechte Ahndung von Straftaten unter Verwendung aller verfügbaren Beweismittel fordert, Vorrang vor den Interessen des Zeugen, der sich pflichtwidrig durch sein Verhalten zum "Herrn des Verfahrens" zu machen sucht, um durch sein Verhalten die gebotene Wahrheitsermittlung zu vereiteln (BGHSt 45, 342, 347; siehe auch BGHSt 25, 176, 177).

  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 222/23

    Gestattung der Verwertung früherer Aussagen eines Zeugen trotz Ausübung seines

    Der Zeuge kann bis zur Hauptverhandlung frei entscheiden, ob seine frühere, vielleicht voreilige oder unbedachte Aussage verwertet werden darf, und hat das Recht, in der Hauptverhandlung das Zeugnis zu verweigern sowie seine frühere Entscheidung zu ändern (BGH, Urteile vom 11. April 1973 - 2 StR 42/73, BGHSt 25, 176, 177 ff. und vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208).
  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    Darüber hinaus fehlt ein schutzwürdiges Interesse des Zeugen dann, wenn er sich pflichtwidrig zum Herrn des Verfahrens zu machen sucht, um gebotene Wahrheitsermittlungen durch dieses Verhalten zu vereiteln (BGHSt 25, 176; BGHSt 27, 139).
  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das

    In einem solchen Fall müssen auf den Mitangeklagten die Grundsätze entsprechend angewendet werden, die in der Entscheidung BGHSt 25, 176 ff für die Verwertung früherer Vernehmungen eines unerreichbaren zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen entwickelt worden sind; denn auch der Mitangeklagte hat nicht das Recht, durch Verheimlichen seines Aufenthaltsortes die Durchführung des Verfahrens zu verhindern.

    Wie der Zeuge, mit dem sich das Urteil BGHSt 25, 176 ff befaßt, macht sich der flüchtige Mitangeklagte in unzulässiger Weise zum Herrn des Verfahrens.

    Inzwischen hat die Rechtsprechung mehrfach offengelassen, ob die Verlesung von Vernehmungsniederschriften zulässig ist, wenn ein Zeuge, der in absehbarer Zeit gerichtlich nicht vernommen werden kann (§ 251 Abs. 2 StPO), bei einer früheren Vernehmung als Zeuge über sein Zeugnisverweigerungsrecht nicht belehrt worden ist (vgl. BGH Urt. vom 8. Februar 1966 - 5 StR 513/65 - S. 5, 6, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1966, 384, in dem hier in Betracht kommenden Ausschnitt wörtlich wiedergegeben in BGHSt 22, 35, 36 f; BGHSt 22, 35, 37, wo "diesen Erwägungen" des Urteils vom 8. Februar 1966 beigetreten wird; BGH NJW 1973, 1139 [insoweit in BGHSt 25, 176 ff nicht abgedruckt]).

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß -

    Bei einer solchen Fallgestaltung wäre - schon im Hinblick auf § 252 StPO - eine Verwertung dessen, was der Vater des Beschuldigten gegenüber Dr. R. geäußert hat, nur dann zulässig gewesen, wenn feststünde, daß der Vater, wäre er in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen worden, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht keinen Gebrauch gemacht haben würde (vgl. BGHSt 13, 1, 4 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 25, 176, 177 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 185/04

    Beweiserhebungsverbot und Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen nämlich in entsprechender Anwendung der Vorschrift nichtrichterliche Vernehmungspersonen in der Hauptverhandlung grundsätzlich so lange nicht über den Inhalt früherer Angaben eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen gehört werden, wie Ungewißheit darüber besteht, ob dieser von seinem Weigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (vgl. BGHSt 25, 176, 177 m. w. N.).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    ob der Zeuge von seinem Weigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 25, 176, 177; 7, 194, 196; 2, 110, 111; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 52 Rdn. 16).

    Vom Bundesgerichtshof ist freilich eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß vor der Verwertung von Angaben in einer früheren Vernehmung erst geklärt werden muß, ob der zur Zeugnisverweigerung berechtigte Zeuge von diesem Recht Gebrauch macht, dann zugelassen worden, wenn der weigerungsberechtigte Zeuge im Zeitpunkt der Hauptverhandlung nicht erreichbar war, weil sein Aufenthalt nicht ermittelt werden konnte (BGHSt 25, 176; vgl. auch BGHSt 27, 139).

  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    Dies gilt selbst für den Fall eines unerreichbaren Zeugen mit eigenem Zeugnisverweigerungs- oder Auskunftsverweigerungsrecht (BGHSt 25, 176; Diemer in KK StPO 6. Aufl. § 251 Rdn. 7).
  • BGH, 18.01.2000 - 1 StR 589/99

    Verwertungsverbot; Überzeugungsbildung; Verbot der Protokollverlesung nach

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen nichtrichterliche Vernehmungspersonen in der Hauptverhandlung grundsätzlich solange nicht über den Inhalt früherer Angaben eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen gehört werden, wie Ungewißheit darüber besteht, ob der Zeuge von seinem Weigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 25, 176, 177; 7, 194, 196; 2, 110, 111).

    Die vom Bundesgerichtshof als Ausnahme zugelassene Verwertung der Aussage der Vernehmungsperson für den Fall, daß der weigerungsberechtigte Zeuge im Zeitpunkt der Hauptverhandlung nicht erreichbar ist, weil sein Aufenthalt nicht ermittelt werden konnte (BGHSt 25, 176; vgl. auch BGHSt 27, 139), liegt hier nicht vor.

  • BGH, 15.09.2016 - 4 StR 330/16

    Änderung des Urteils hinsichtlich der Entscheidung über den Adhäsionsantrag;

    Der Revision ist zuzugeben, dass wegen des Verwertungsverbotes des § 252 StPO eine Vernehmung von nichtrichterlichen Verhörspersonen oder eine Verlesung des richterlichen Vernehmungsprotokolls nach § 251 Abs. 2 Nr. 3 StPO erst dann zulässig ist, wenn Gewissheit darüber besteht, dass der Zeugnisverweigerungsberechtigte zur Aussage bereit ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 StR 589/99, NStZ-RR 2000, 210 f.; Urteil vom 11. April 1973 - 2 StR 42/73, BGHSt 25, 176, 177).
  • BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04

    Anhörung nichtrichterlicher Vernehmungspersonen zu früheren Aussagen des Zeugen

  • BGH, 14.08.2014 - 5 StR 350/14

    Strafverfahren: Verwertungsverbot für die polizeilichen Vernehmungen eines in der

  • BGH, 08.11.1995 - 2 StR 531/95

    Nichtrichterliche Vernehmungspersonen - Hauptverhandlung - Zeugnisverweigerung -

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