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BGH, 11.04.1979 - I ZR 76/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verlängerung der Schutzfrist bei Ablauf der zunächst beanspruchten drei Jahre auf die Höchstfrist von fünfzehn Jahren
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Blumenwanne
§ 8 Abs. 3 GeschmMG a.F.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2246
- MDR 1979, 731
- GRUR 1979, 548
- DB 1979, 1696
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.06.1970 - I ZR 122/68
Feststellen der Eigentümlichkeit eines Geschmackmusters, das es eintragungsfähig …
Auszug aus BGH, 11.04.1979 - I ZR 76/77
Dem ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - I ZR 122/68 - für eine Verlängerung einer solchen Erstfrist auf zehn Jahre gefolgt. - BGH, 27.11.1956 - I ZR 57/55
Gebrauchsgraphik und Kunstschutz
Auszug aus BGH, 11.04.1979 - I ZR 76/77
Formelle Voraussetzung für den Schutz eines Geschmacksmusters ist, wie sich aus § 7 Abs. 1 GeschmMG ergibt, nur die Anmeldung desselben zur Eintragung in das Musterregister und die Niederlegung eines Exemplars oder einer Abbildung des Musters oder Modells (BGHZ 22, 209, 213 - Morgenpost). - RG, 14.04.1937 - I 221/36
1. Ist es zulässig, eine von vornherein für mehr als 3 Jahre beanspruchte …
Auszug aus BGH, 11.04.1979 - I ZR 76/77
Allerdings hat das Reichsgericht bei Inanspruchnahme einer Erstfrist von fünf Jahren eine Verlängerung auf fünfzehn Jahre zugelassen (RGZ 154, 321, 324) und hat damit den stark formalen Charakter der Vorschrift des § 8 GeschmMG in gewissem Umfange gelockert.