Rechtsprechung
BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Schwere räuberische Erpressung - Raub - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Flucht - Tateinheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 41
- NStZ-RR 1996, 39
- StV 1996, 472
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar
Die Entscheidung über eine Entschädigung der Angeklagten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urt. vom 11. April 1995 - 1 StR 64/95;… Urt. vom 21. April 1995 - 1 StR 699/94; Beschl. vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94; Beschl. vom 21. März 1995 - 5 StR 89/95). - BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 2125/04
Verfassungsmäßigkeit des Tatbegriffs im Strafverfahren
Im Gegensatz zu einer durch einen Banküberfall begangenen räuberischen Erpressung (vgl. BGH, NStZ 1996, S. 41) begründet die Begehung eines gewerbsmäßigen Schmuggels nach § 373 Abs. 1 AO auch keine spezifische Gefährdungslage, welche die Verwirklichung von Folgetaten generell begünstigt. - BGH, 21.04.1995 - 1 StR 699/94
Strafrechtliche Bewertung - UNO-Wirtschaftsembargo - Embargo
Die Entscheidung über eine etwaige Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1995 - 1 StR 64/95; BGH NJW 1988, 2483, 2485) [BGH 22.01.1988 - 2 StR 133/87].
- BGH, 15.02.2011 - 1 StR 689/10
Einstellung eines Teils des Verfahrens mangels hinreichender Feststellungen gem. …
Die Entscheidung über eine etwaige Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1995 - 1 StR 64/95; BGH, Urteil vom 22. Januar 1988 - 2 StR 133/87, NJW 1988, 2483, 2485). - OLG Hamburg, 23.03.1999 - IIb - 6/99 Etwas anderes gilt nur dann, wenn - unabhängig von zeitlichen oder örtlichen Überschneidungen - das Dauerdelikt selbst ein unverzichtbares Element zur Ausführung einer anderen, im Dauerdeliktszeitraum begangenen Straftat ist, z. B. das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis zur Ermöglichung einer schnellen Flucht nach einem Bankraub (BGH, NStZ 1996, 41 = StV 1996, 472).
- OLG Hamm, 18.07.2000 - 1 Ss 604/00
Pflichtverteidigerbeiordnung wegen Schwierigkeit der Sachlage, Ausländer, …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Dauerdelikt selbst ein unverzichtbares Element zur Ausführung einer anderen, im Dauerdeliktzeitraum begangenen Straftat ist (BGH StV 1996, 472). - VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 114-IV-04 Auch handelt es sich beim gewerbsmäßigen Schmuggel weder um ein Delikt, welches - wie etwa die räuberische Erpressung beim Banküberfall (vgl. BGH NStZ 1996, 41) - wegen seiner regelmäßig nicht heimlichen Begehungsweise unmittelbar in eine Flucht(fahrt) mündet, noch liegen Anhaltspunkte vor, dass der Beschwerdeführer bereits mit dem Verlassen des Parkplatzes vor der ihn unmittelbar drohenden Entdeckung fliehen wollte.