Rechtsprechung
   BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,808
BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94 (https://dejure.org/1995,808)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1995 - 1 StR 836/94 (https://dejure.org/1995,808)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1995 - 1 StR 836/94 (https://dejure.org/1995,808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit - Billigkeitsentscheidung - Resozialisierung - Härtevorschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 495
  • StV 1995, 415
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94
    Schließlich hat das Landgericht, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist, den Übergang vom Netto- zum Bruttoprinzip (Gesetz vom 28. Februar 1992, BGBl I 372; vgl. BGH NStZ 1994, 123) nicht berücksichtigt; die Taten waren teils vor, teils nach dem Inkrafttreten des genannten Gesetzes begangen worden.

    Der Senat sieht - im Gegensatz zur Verteidigung - keinen Anlaß, in Abweichung von der Entscheidung BGH NStZ 1994, 123 (wenigstens) den Einkaufspreis für abziehbar zu halten.

  • BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93

    Gesamtstrafe - Verhängung - Umstände - Bemessung

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94
    Das Landgericht hat die wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt, die für die Bildung der Gesamtstrafe gelten (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94
    Das Landgericht hat die wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt, die für die Bildung der Gesamtstrafe gelten (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94
    Das Landgericht hat die wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt, die für die Bildung der Gesamtstrafe gelten (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 23.07.1992 - 4 StR 194/92

    Strafbarkeit bei Blankettstrafgesetzen - Illegaler Einsatz von Hormonen bei der

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94
    Die Entscheidung des Tatrichters ist bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1992 - 4 StR 194/92); sie ist hier nicht überschritten.
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 382/89

    Versuchsmilderung - Festlegung der Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94
    Das Landgericht hat die wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt, die für die Bildung der Gesamtstrafe gelten (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94
    Das Landgericht hat die wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt, die für die Bildung der Gesamtstrafe gelten (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94
    Das Landgericht hat die wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt, die für die Bildung der Gesamtstrafe gelten (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 4, 5, 7, 8).
  • Drs-Bund, 04.10.1962 - BT-Drs IV/650
    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94
    Die Erörterung im Schrifttum krankt daran, daß häufig auf den E 1962 (BT-Drucks. IV/650 S. 245) verwiesen wird, der aber in § 111 Abs. 1 eine dem geltenden § 73 c Abs. 1 Satz 2 erste Alternative StGB entsprechende Vorschrift nicht enthielt, so daß die heute unter diese Alternative zu ziehenden Fälle ebenfalls (nur) auf etwaige "unbillige Härte" zu prüfen waren (vgl. hierzu Schäfer in LK 10. Aufl. § 73 c Rdn. 3 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht