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   BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99   

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https://dejure.org/2000,1664
BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99 (https://dejure.org/2000,1664)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2000 - 1 StR 638/99 (https://dejure.org/2000,1664)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99 (https://dejure.org/2000,1664)
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Weißes Heroin aus Kirgistan

§ 222 StGB, § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG, eigenverantwortliche Selbstgefährdung schließt Tatbestandsmäßigkeit nicht aus

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 222 StGB; § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG 1981
    Leichtfertige Todesverursachung durch Abgabe von Betäubungsmitteln; Eigenverantwortliche Selbstgefährdung; Objektive Zurechnung

  • lexetius.com

    StGB § 222, BtMG 1981 § 30 Abs. 1 Nr. 3

  • openjur.de

    § 222 StGB; § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG
    Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Abgabe von Heroin und Tod des Rauschgiftkonsumenten

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fahrlässige Tötung - Rauschgift - Heroin - Betäubungsmittel - Drogenabhängigkeit

  • Judicialis

    StGB § 222; ; BtMG 1981 § 30 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG (1981) § 30 Abs. 1 Nr. 3; StGB § 222
    Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Abgabe von BtM für den Tod des Rauschgiftkonsumenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT, Tötungsdelikte, Tatbestandsausschluss bei bewusster Selbstgefährdung

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2286
  • NStZ 2001, 205
  • StV 2000, 617
  • JR 2001, 246
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99
    Wer lediglich eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich danach nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (so grundlegend BGHSt 32, 262; siehe auch BGHSt 37, 179; BGH NStZ 1987, 4061 1992, 489).

    Dabei hat der Bundesgerichtshof darauf abgestellt, daß derjenige, der sich an einem Akt der eigenverantwortlich gewollten und bewirkten Selbstgefährdung beteiligt, an einem Geschehen teilnimmt, welches - soweit es um die Strafbarkeit wegen Tötung oder Körperverletzung geht - kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (BGHSt 32, 262, 265).

    Denn strafrechtliche Verantwortlichkeit ist Verantwortlichkeit unter einem bestimmten rechtlichen Aspekt nach den dafür geltenden normativen Voraussetzungen (BGHSt 32, 262, 266).

    Eine täterschaftliche Verantwortung der Angeklagten für den Tod des Ka. ergibt sich schließlich auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines überlegenen Sachwissens, das grundsätzlich die Zurechnung des vom Opfer selbst bewirkten Todeseintritts zu rechtfertigen vermag (vgl. BGHSt 32, 262, 265; BGH NStZ 1986, 266; siehe auch BGHSt 36, 1, 17 zum Sexualverkehr eines HIV-Infizierten; vgl. in der Literatur Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 21; Wessels/Beulke, Strafrecht AT 28. Aufl. Rdn. 187; Wessels/Hettinger, Strafrecht BT Teil 1 23. Aufl. Rdn. 191).

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99
    Wer lediglich eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich danach nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (so grundlegend BGHSt 32, 262; siehe auch BGHSt 37, 179; BGH NStZ 1987, 4061 1992, 489).

    b) Anerkannt ist darüber hinaus in der Rechtsprechung, daß das im Bereich der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte entwickelte Prinzip der Selbstverantwortung und die Grundsätze zur bewußten Selbstgefährdung bei der Auslegung und Anwendung der Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes eine Einschränkung erfahren (BGHSt 37, 179; zu weiteren schutzzweckorientierten Einschränkungen des Grundsatzes eigenverantwortlicher Selbstgefährdung vgl. BGHSt 39, 322, 324 f.).

    Der Regelungsinhalt des § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ist dadurch geprägt, daß der Gesichtspunkt der Selbstgefährdung nach der positivrechtlichen Entscheidung des Gesetzgebers die objektive Zurechnung der Todesfolge nicht hindern soll (so schon BGHSt 37, 179, 182/183).

  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99
    b) Anerkannt ist darüber hinaus in der Rechtsprechung, daß das im Bereich der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte entwickelte Prinzip der Selbstverantwortung und die Grundsätze zur bewußten Selbstgefährdung bei der Auslegung und Anwendung der Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes eine Einschränkung erfahren (BGHSt 37, 179; zu weiteren schutzzweckorientierten Einschränkungen des Grundsatzes eigenverantwortlicher Selbstgefährdung vgl. BGHSt 39, 322, 324 f.).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99
    Eine täterschaftliche Verantwortung der Angeklagten für den Tod des Ka. ergibt sich schließlich auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines überlegenen Sachwissens, das grundsätzlich die Zurechnung des vom Opfer selbst bewirkten Todeseintritts zu rechtfertigen vermag (vgl. BGHSt 32, 262, 265; BGH NStZ 1986, 266; siehe auch BGHSt 36, 1, 17 zum Sexualverkehr eines HIV-Infizierten; vgl. in der Literatur Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 21; Wessels/Beulke, Strafrecht AT 28. Aufl. Rdn. 187; Wessels/Hettinger, Strafrecht BT Teil 1 23. Aufl. Rdn. 191).
  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99
    Das gilt auch für den Fall der Abgabe von Heroin (so BGH NStZ 1985, 319 f.).
  • BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54

    Wettfahrt - § 222 StGB, Einwilligung in die Gefahr, § 142 StGB

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99
    Wann ein solches Sachwissen als überlegen zu erachten ist, hängt von den Umständen des Falles ab und unterliegt in erster Linie der Würdigung des Tatrichters (vgl. in anderem Zusammenhang BGHSt 7, 112, 115).
  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Denn anders als das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 31. Juli 1987 - 1 Ws 23/87, NJW 1987, 2940, 2943) vermag der Senat vorstehender Entscheidung nicht zu entnehmen, dass die hier maßgebliche Rechtsfrage betreffend die Selbsttötung offengelassen wurde (vgl. aber zur Selbstschädigung BGH, Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, BGHSt 32, 262, 264; Urteil vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, NJW 2000, 2286, 2287).
  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    Freispruch eines Hamburger Zivildienstleistenden aufgehoben

    Wer lediglich eine solche Selbstgefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich nicht wegen eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (BGHSt 32, 262, 263 f.; BGH NStZ 1985, 25, 26 und 319, 320; 1986, 266, 267; 1987, 406; BGH NJW 2000, 2286; BGHSt 46, 279, 288).

    Diese Rechtsprechung gründet in erster Linie auf Sachverhalte, denen gemein ist, daß die den Verletzungs- oder Tötungserfolg verursachende schädigende Handlung - die Einnahme von Betäubungsmitteln (BGHSt 32, 262 f.; BGH NStZ 1985, 319; BGH NJW 2000, 2286; BGHSt 46, 279, 283), Stechapfeltee (BGH NStZ 1985, 25) oder Alkohol (BGH NStZ 1986, 266; 1987, 406) - durch das Opfer selbst erfolgt und erfährt dann eine Ausnahme, wenn der sich Beteiligende etwa kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende (BGHSt 32, 262, 265; BGH NStZ 1985, 25 f.; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 2000, 2286; vgl. auch BayObLG JZ 1997, 521).

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Wer lediglich eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich danach nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHSt 32, 262; siehe auch BGHSt 37, 179; 39, 322, 324; BGH NStZ 1985, 319 - insoweit in BGHSt 33, 66 nicht abgedruckt - m. Anm. Roxin; BGH NStZ; 1987, 406; 1992, 489; BGH NJW 2000, 2286).

    Solches ist bei der hiesigen besonderen Fallgestaltung, in der die Empfängerin des Betäubungsmittels in jeder Hinsicht selbstverantwortlich handelte, nicht gegeben (vgl. BGH NJW 2000, 2286).

  • BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13

    Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher

    (1) Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überlegenes Sachwissen des die Selbstgefährdung bzw. -verletzung Fördernden dessen Handlungsherrschaft begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10; BGH, Urteile vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290 f.; vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, NStZ 2001, 205).

    Die Beurteilung der Überlegenheit des Sachwissens setzt jedoch Feststellungen zum Wissensstand sowohl des die Selbstgefährdung Fördernden als auch des sich selbst Gefährdenden zwingend voraus (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, NStZ 2001, 205 mwN).

    Ihre - für sich genommen rechtsfehlerfrei getroffene - Feststellung der Opiatabhängigkeit des Geschädigten führt nicht automatisch zum Ausschluss der Eigenverantwortlichkeit (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, NStZ-RR 2012, 71; Urteile vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10, 27 28 29 30 31 und vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, NStZ 1984, 410, 411 m. Anm. Roxin; sehr weitgehend demgegenüber noch BGH, Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 209/78, JR 1979, 429; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 21 Rn. 13 mwN; ebenso für "Erfahrungen im Umgang mit Drogen" BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10; Urteil vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, BGHR StGB § 222 Zurechenbarkeit 2).

  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 518/08

    Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit vorsätzlichem Überlassen von

    Wer das zumindest selbst gefährdende, eigenverantwortliche Verhalten eines anderen fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert, kann zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs nicht strafbar sein, wenn er sich im Falle vorsätzlichen Handelns nicht strafbar machen würde (grundlegend BGHSt 32, 262, 263 ff.; s. auch BGH NStZ 2001, 205).
  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

    Wer eine solche Gefährdung veranlasst, ermöglicht oder fördert, kann daher nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts verurteilt werden; denn er nimmt an einem Geschehen teil, welches - soweit es um die Strafbarkeit wegen Tötung oder Körperverletzung geht - kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (BGH, Urteile vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, BGHSt 32, 262, 264 f.; vom 7. August 1984 - 1 StR 200/84, NStZ 1985, 25, 26; vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, NStZ 2001, 205; vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 288 f.; vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342).

    Dies ist dann der Fall, wenn der sich beteiligende Dritte kraft überlegenen Fachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende oder Verletzende (siehe BGH, Urteile vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, NStZ 1985, 319, 320; vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, NStZ 2001, 205; vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342).

  • OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00

    Fahrlässige Körperverletzung ; Fahrlässige Tötung ; Eigenverantwortliche

    Die hierzu für die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Drogendealers für den Tod des Rauschgiftkonsumenten entwickelte Rechtsprechung geht davon aus, dass derjenige, der - ohne überlegenes Sachwissen - eine eigenverantwortlich gewollte und bewirkte Selbstgefährdung veranlasst, ermöglicht oder fördert, an einem Geschehen teilnimmt, das kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (vgl. BGHSt 32, 262, 265; NJW 2000, 2286, 2287; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 222, Rdnr. 15 a).
  • AG Saalfeld, 15.09.2005 - 684 Js 26258/04

    Alkoholabgabe an Minderjährige als Körperverletzung

  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

  • OLG München, 11.12.2001 - 5St RR 298/01

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu

  • AG Detmold, 17.06.2013 - 2 Ds 422/13

    Fahrlässige Körperverletzung, Alkohol, Abgabe, Minderjährige

  • BayObLG, 11.12.2001 - 5St RR 298/01
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