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BGH, 11.04.2001 - 2 ARs 67/01, 2 AR 38/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 36 Abs. 1 BtMG; § 36 Abs. 5 S. 1 BtMG
Zuständigkeit für Entscheidung nach § 36 Abs. 1 BtMG (Strafaussetzung zur Bewährung) - openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Jugendstrafe - Zurückstellung der Strafvollstreckung - Betäubungsmittelabhängigkeit - Entwöhnungsbehandlung - Reststrafe - Übertragung der Vollstreckungsleitung - Bewährung
- Judicialis
BtMG § 35; ; BtMG § 36 Abs. 1; ; BtMG § 36 Abs. 5 Satz 1; ; JGG § 58 Abs. 3; ; JGG § 58 Abs. 3 Satz 2; ; JGG §§ 88 ff.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit für Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten - 413 AR 6/01
- AG Demmin - 63 VRJs 1/00
- LG Neubrandenburg - 3 KLs (30/99) 731 Js 6824/99
- BGH, 11.04.2001 - 2 ARs 67/01, 2 AR 38/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.08.1983 - 2 ARs 251/83
Vollstreckungsleiter - Jugendrichter - Strafvollstreckung - Zurückstellung
- LG Offenburg, 12.11.2003 - 8 Qs 10/03
Strafaussetzung zur Bewährung: Anrechnung von Therapiezeiten nach …
Dies gilt auch für den Fall, wenn - wie vorliegend - die Bewährungsüberwachung nach § 58 Abs. 3 Satz 2 JGG auf ein anderes Gericht übertragen worden ist (vgl. BGHR JGG § 58 Abs. 3 Satz 2 Übertragung 2;… Weber aaO § 36 Rn 114); bei der Anrechnungsentscheidung nach § 36 Abs. 3 BtMG handelt es sich nämlich nicht um eine Entscheidung nach § 58 Abs. 1 Satz 1 JGG , sodass insoweit auch eine Übertragungsmöglichkeit ausscheidet.