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   BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02   

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https://dejure.org/2002,4301
BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02 (https://dejure.org/2002,4301)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2002 - 4 StR 2/02 (https://dejure.org/2002,4301)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2002 - 4 StR 2/02 (https://dejure.org/2002,4301)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung - Strafaussetzung zur Bewährung - Entzug der Fahrerlaubnis - Sperrfrist - Erpresserischer Menschenraub - Banküberfall

  • Judicialis

    StGB § 239 a; ; StGB § 239 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239 a
    Erpresserischer Menschenraub bei einem Banküberfall

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 213
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 305/88

    Erpresserischer Menschenraub durch Bedrohen eines Bankkunden mit einer

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02
    Nach ständiger Rechtsprechung macht sich der Täter eines Banküberfalls - tateinheitlich zum Erpressungsdelikt - auch wegen erpresserischen Menschenraubs schuldig, wenn er die durch den Einsatz einer (Schein-)Waffe erlangte physische Herrschaft über einen Bankkunden dazu ausnutzt, den Kassierer zu veranlassen, ihm aus Angst um das Leben des Bankkunden die erstrebte Beute zu übergeben (vgl. nur BGHSt 25, 386; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 1, 6, 7, 8).

    Wenn Frau K. somit durch die scheinbar scharfe Schußwaffe des Angeklagten unmittelbar bedroht war, so liegt der Tatbestand des § 239 a Abs. 1 StGB - objektiv und subjektiv - nahe (vgl. BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 1, 3).

  • BGH, 22.12.1993 - 3 StR 544/93

    Sichbemächtigen: Voraussetzungen für die Annahme des Tatbestandsmerkmals;

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02
    Danach kommt es für die Erfüllung des Tatbestands des § 239 a Abs. 1 StGB darauf an, ob der Angeklagte die Bankkundin K. an einer freien Bestimmung über sich selbst gehindert hat und er in der Absicht handelte, seine mit erpresserischen Mitteln begehrte unrechtmäßige Bereicherung durch die Sorge des Kassierers um das Wohl der bedrohten Kundin zu erreichen (vgl. BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 3, 5; BGH NStZ 1986, 166; 2002, 31, 32).

    Wenn Frau K. somit durch die scheinbar scharfe Schußwaffe des Angeklagten unmittelbar bedroht war, so liegt der Tatbestand des § 239 a Abs. 1 StGB - objektiv und subjektiv - nahe (vgl. BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 1, 3).

  • BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98

    Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02
    Nach ständiger Rechtsprechung macht sich der Täter eines Banküberfalls - tateinheitlich zum Erpressungsdelikt - auch wegen erpresserischen Menschenraubs schuldig, wenn er die durch den Einsatz einer (Schein-)Waffe erlangte physische Herrschaft über einen Bankkunden dazu ausnutzt, den Kassierer zu veranlassen, ihm aus Angst um das Leben des Bankkunden die erstrebte Beute zu übergeben (vgl. nur BGHSt 25, 386; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 1, 6, 7, 8).

    Die für § 239 a Abs. 1 StGB erforderliche und vom Landgericht verneinte stabile Bemächtigungslage ist bei einem "Dreipersonenverhältnis" - wie hier - regelmäßig gegeben (vgl. BGHSt 40, 350, 356; BGH NStZ 1986, 166; 2002, 31, 32; NStZ-RR 2000, 367; StV 1999, 646 mit krit. Anm. Renzikowski).

  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02
    Danach kommt es für die Erfüllung des Tatbestands des § 239 a Abs. 1 StGB darauf an, ob der Angeklagte die Bankkundin K. an einer freien Bestimmung über sich selbst gehindert hat und er in der Absicht handelte, seine mit erpresserischen Mitteln begehrte unrechtmäßige Bereicherung durch die Sorge des Kassierers um das Wohl der bedrohten Kundin zu erreichen (vgl. BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 3, 5; BGH NStZ 1986, 166; 2002, 31, 32).

    Die für § 239 a Abs. 1 StGB erforderliche und vom Landgericht verneinte stabile Bemächtigungslage ist bei einem "Dreipersonenverhältnis" - wie hier - regelmäßig gegeben (vgl. BGHSt 40, 350, 356; BGH NStZ 1986, 166; 2002, 31, 32; NStZ-RR 2000, 367; StV 1999, 646 mit krit. Anm. Renzikowski).

  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub -

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02
    Danach kommt es für die Erfüllung des Tatbestands des § 239 a Abs. 1 StGB darauf an, ob der Angeklagte die Bankkundin K. an einer freien Bestimmung über sich selbst gehindert hat und er in der Absicht handelte, seine mit erpresserischen Mitteln begehrte unrechtmäßige Bereicherung durch die Sorge des Kassierers um das Wohl der bedrohten Kundin zu erreichen (vgl. BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 3, 5; BGH NStZ 1986, 166; 2002, 31, 32).

    Die für § 239 a Abs. 1 StGB erforderliche und vom Landgericht verneinte stabile Bemächtigungslage ist bei einem "Dreipersonenverhältnis" - wie hier - regelmäßig gegeben (vgl. BGHSt 40, 350, 356; BGH NStZ 1986, 166; 2002, 31, 32; NStZ-RR 2000, 367; StV 1999, 646 mit krit. Anm. Renzikowski).

  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 78/99

    "sich bemächtigen" beim erpresserischen Menschenraub

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02
    Nach ständiger Rechtsprechung macht sich der Täter eines Banküberfalls - tateinheitlich zum Erpressungsdelikt - auch wegen erpresserischen Menschenraubs schuldig, wenn er die durch den Einsatz einer (Schein-)Waffe erlangte physische Herrschaft über einen Bankkunden dazu ausnutzt, den Kassierer zu veranlassen, ihm aus Angst um das Leben des Bankkunden die erstrebte Beute zu übergeben (vgl. nur BGHSt 25, 386; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 1, 6, 7, 8).
  • BGH, 02.10.1974 - 3 StR 259/74

    Gesetzeskonkurrenz zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme -

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02
    Nach ständiger Rechtsprechung macht sich der Täter eines Banküberfalls - tateinheitlich zum Erpressungsdelikt - auch wegen erpresserischen Menschenraubs schuldig, wenn er die durch den Einsatz einer (Schein-)Waffe erlangte physische Herrschaft über einen Bankkunden dazu ausnutzt, den Kassierer zu veranlassen, ihm aus Angst um das Leben des Bankkunden die erstrebte Beute zu übergeben (vgl. nur BGHSt 25, 386; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 1, 6, 7, 8).
  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95

    Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage - Erpressung - Funktionaler und

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02
    Danach kommt es für die Erfüllung des Tatbestands des § 239 a Abs. 1 StGB darauf an, ob der Angeklagte die Bankkundin K. an einer freien Bestimmung über sich selbst gehindert hat und er in der Absicht handelte, seine mit erpresserischen Mitteln begehrte unrechtmäßige Bereicherung durch die Sorge des Kassierers um das Wohl der bedrohten Kundin zu erreichen (vgl. BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 3, 5; BGH NStZ 1986, 166; 2002, 31, 32).
  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00

    Abgrenzung Tateinheit und Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02
    Die für § 239 a Abs. 1 StGB erforderliche und vom Landgericht verneinte stabile Bemächtigungslage ist bei einem "Dreipersonenverhältnis" - wie hier - regelmäßig gegeben (vgl. BGHSt 40, 350, 356; BGH NStZ 1986, 166; 2002, 31, 32; NStZ-RR 2000, 367; StV 1999, 646 mit krit. Anm. Renzikowski).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02
    Die für § 239 a Abs. 1 StGB erforderliche und vom Landgericht verneinte stabile Bemächtigungslage ist bei einem "Dreipersonenverhältnis" - wie hier - regelmäßig gegeben (vgl. BGHSt 40, 350, 356; BGH NStZ 1986, 166; 2002, 31, 32; NStZ-RR 2000, 367; StV 1999, 646 mit krit. Anm. Renzikowski).
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