Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2002 - BLw 3/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10936
BGH, 11.04.2002 - BLw 3/02 (https://dejure.org/2002,10936)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2002 - BLw 3/02 (https://dejure.org/2002,10936)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2002 - BLw 3/02 (https://dejure.org/2002,10936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensauseinandersetzungsanspruch - LPG - Rechtsnachfolger - Rechtsbeschwerde - Statthaftigkeit

  • Judicialis

    LwAnpG § 44; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 24 Abs. 2 Nr. 2
    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77

    Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - BLw 3/02
    Denn dafür ist es ohne Belang, ob dem Beschwerdegericht ein Rechtsfehler unterlaufen ist (st. Senatsrspr., vgl. schon Beschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - BLw 3/02
    Diese Voraussetzungen, die der Antragsteller verkennt (dazu näher BGHZ 89, 149 ff), liegen jedoch nicht vor.
  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - BLw 3/02
    Der Antragsteller macht geltend, die angefochtene Entscheidung weiche von einem Rechtssatz ab, den der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10. Oktober 1997, V ZR 74/96, NJW-RR 1998, 590, 591, aufgestellt habe; der Rechtssatz gehe dahin, daß bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Erlaßvertrags das Bewußtsein der Sittenwidrigkeit und eine Schädigungsabsicht nicht erforderlich seien, es vielmehr genüge, wenn der Handelnde die Tatsachen kenne, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergebe, wobei dem gleichstehe, wenn sich jemand bewußt oder grob fahrlässig der Kenntnis erheblicher Tatsachen verschließe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht