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BGH, 11.04.2006 - XI ZR 105/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Falle der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Rechtsfolgen im Falle einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Klage auf ...
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; ZPO § 563 Abs. 1 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.03.2004 - 4 O 477/03
- KG, 07.03.2005 - 26 U 76/04
- BGH, 11.04.2006 - XI ZR 105/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten …
Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 105/05
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG NJW 2000, 131). - BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …
Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 105/05
Das angefochtene Urteil ist gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufzuheben und der Rechtsstreit zur neuen mündlichen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, da das angegriffene Urteil den Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt und deshalb die Revision nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen wäre (Senatsbeschluss BGHZ 159, 135, 140). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 105/05
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG NJW 2000, 131).
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 105/05
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 60, 247, 249; 70, 288, 293; 83, 24, 35; BVerfG NJW-RR 2001, 1006, 1007). - BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 105/05
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 60, 247, 249; 70, 288, 293; 83, 24, 35; BVerfG NJW-RR 2001, 1006, 1007). - BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 105/05
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG NJW 2000, 131). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 105/05
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG NJW 2000, 131). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 105/05
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG NJW 2000, 131). - BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 105/05
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 60, 247, 249; 70, 288, 293; 83, 24, 35; BVerfG NJW-RR 2001, 1006, 1007). - BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98
Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags …
Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 105/05
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 60, 247, 249; 70, 288, 293; 83, 24, 35; BVerfG NJW-RR 2001, 1006, 1007).