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   BGH, 11.04.2007 - 5 StR 475/02 (1)   

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https://dejure.org/2007,5165
BGH, 11.04.2007 - 5 StR 475/02 (1) (https://dejure.org/2007,5165)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2007 - 5 StR 475/02 (1) (https://dejure.org/2007,5165)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2007 - 5 StR 475/02 (1) (https://dejure.org/2007,5165)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 24 Abs. 2 StPO; Art. 36 Abs. 1 Buchstabe b Satz 3 WÜK
    Unbegründetes Befangenheitsgesuch gegen Richter des Bundesgerichtshof (Vorbefassung mit einer vom BVerfG später abweichend entschiedenen Rechtsfrage; Besorgnis der Befangenheit); Recht auf ein faires Verfahren (Konsularrechte nach dem Wiener Konsularrechtsübereinkommen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Befassung eines bereits an der aufgehobenen Entscheidung beteiligten Richters bei der erneuten Entscheidung nach Zurückverweisung der Sache durch das Bundesverfassungsgericht ; Kriterien für die Annahme einer Besorgnis der Befangenheit bei Vorbefassung

  • Judicialis

    StPO § 349; ; WÜK Art. 36 Abs. 1 Buchstabe b Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2
    Befangenheit von BGH-Richtern nach Aufhebung durch das BVerfG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Abschaffung des Revisionsrechts durch die Beweisverbotslehre - Demonstriert am Beispiel des Falles Wilson Fernandes (RA Dr. Gerhard Strate; HRRS 2/2008, S. 76)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 66
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 5 StR 475/02
    Im Übrigen wird das deutsche Verfahrensrecht von der Auffassung beherrscht, dass der Richter auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantrete, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet habe (BVerfGE 30, 149, 153 ff.).
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 5 StR 475/02
    Auf die hiergegen unter anderem vom Angeklagten eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 19. September 2006 diesen Beschluss aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen (BVerfG NStZ 2007, 159).
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 5 StR 475/02
    Die Vorbefassung stellt grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 21, 142, 143 f.; BGHR StPO § 338 Nr. 3 Strafkammer 1, insoweit in BGHSt 43, 96 nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04

    Zu unrecht abgelehntes Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit nach

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 5 StR 475/02
    Der vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene Beschluss des Senats enthält auch keine unsachlichen Äußerungen zum Nachteil des Angeklagten (vgl. hierzu BGH NStZ 2005, 218).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 5 StR 475/02
    Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht nicht von der für Ausnahmefälle - in denen eine sachgerechte Behandlung durch das eigentlich zuständige Gericht nicht mehr zu erwarten ist - für zulässig erachteten Möglichkeit der Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper (BVerfGE 20, 336, 343 m.w.N.) Gebrauch gemacht.
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 5 StR 475/02
    Die Vorbefassung stellt grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 21, 142, 143 f.; BGHR StPO § 338 Nr. 3 Strafkammer 1, insoweit in BGHSt 43, 96 nicht abgedruckt).
  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91

    ehemalige Richterin als Staatsanwältin - § 22 StPO, Beteiligung einer

    Auszug aus BGH, 11.04.2007 - 5 StR 475/02
    Dem entspricht es, dass ein Richter, der an einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, erneut in der zurückverwiesenen Sache mitentscheiden darf, ohne grundsätzlich als befangen zu gelten (BGH NStZ 1991, 595; 1994, 447).
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