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   BGH, 11.04.2012 - 3 StR 552/08   

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https://dejure.org/2012,10498
BGH, 11.04.2012 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2012,10498)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2012 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2012,10498)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2012 - 3 StR 552/08 (https://dejure.org/2012,10498)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 263 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 100c StPO
    Betrug (Abschluss von Lebensversicherungen); Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Teilerfolg der Revision nach teilweise erfolgreicher Verfassungsbeschwerde im sog. "Al Qaida-Fall"

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Tatbestands der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung durch Versicherungsbetrug bei Zugehen des Vermögensgewinns an diese Vereinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 2; StPO § 100c Abs. 1 Nr. 2
    Vorliegen des Tatbestands der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung durch Versicherungsbetrug bei Zugehen des Vermögensgewinns an diese Vereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 11.04.2012 - 3 StR 552/08
    Auf die Revisionen der Angeklagten hat der Senat mit Urteil vom 14. August 2009 (BGHSt 54, 69) das angefochtene Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte K. der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Betrug in neun sowie mit versuchtem Betrug in neunzehn tateinheitlichen Fällen, der Angeklagte Y. A. der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Betrug in neun sowie mit versuchtem Betrug in neunzehn tateinheitlichen Fällen und der Angeklagte I. A. der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Betrug in fünf sowie mit versuchtem Betrug in achtzehn tateinheitlichen Fällen schuldig sind.

    1. Zu den Feststellungen und Wertungen des Oberlandesgerichts nimmt der Senat Bezug auf die Darstellung in seiner Entscheidung vom 14. August 2009 (BGHSt 54, 69, 70 - 74, Rn. 5 - 13).

    Er verweist auf diese Darstellung (BGHSt 54, 69, 75 - 107, Rn. 17 - 105, sowie Rn. 106 - 108, 1etztere insoweit nicht abgedruckt) und bemerkt ergänzend, dass die Taten der Angeklagten auch ohne Einordnung der Bemühungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Lebensversicherungsverträgen als (versuchte) Betrugstaten im Einzelfall schwer wiegen im Sinne von § 100c Abs. 1 Nr. 2 StPO.

    Wegen der Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf die Darlegungen in der Entscheidung vom 14. August 2009 ( BGHSt 54, 69, 107 - 120, Rn. 112 - 142).

    Wegen der Einzelheiten verweist der Senat auf die Ausführungen in seiner Entscheidung vom 14. August 2009 ( BGHSt 54, 69, 118 f., Rn. 138 und 142), die unverändert fortgelten.

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 11.04.2012 - 3 StR 552/08
    Auf die Verfassungsbeschwerden der Angeklagten hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7. Dezember 2011 (2 BvR 2500/09 und 2 BvR 1857/10, NJW 2012, 906) das Senatsurteil vom 14. August 2009 aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
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