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   BGH, 11.04.2013 - 2 StR 504/12   

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https://dejure.org/2013,11886
BGH, 11.04.2013 - 2 StR 504/12 (https://dejure.org/2013,11886)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2013 - 2 StR 504/12 (https://dejure.org/2013,11886)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2013 - 2 StR 504/12 (https://dejure.org/2013,11886)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 266 Abs. 1 StGB
    Beweisantragsrecht (Zulässigkeit des Beweisantrags über vermutete Tatsachen; Beweisantrag ins Blaue hinein); revisionsrechtliche Rüge eines abgelehnten Beweisantrags (Zulässigkeitsvoraussetzungen); Untreue (Vermögensbetreuungspflicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 StPO, § 244 Abs 4 S 1 StPO
    Strafverfahren: Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen einer Beweisbehauptung "ins Blaue hinein"

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beurteilung des Vorliegens eines aufs Geratewohl gestellten Beweisantrags

  • rewis.io

    Strafverfahren: Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen einer Beweisbehauptung "ins Blaue hinein"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beurteilung des Vorliegens eines aufs Geratewohl gestellten Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 536
  • StV 2014, 264
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 08.11.2022 - 1 RVs 116/22

    Auswirkung auf Rügerecht nach § 338 Nr. 5 StPO bei Verhandlung des

    Grundsätzlich ist der Revisionsführer zwar zu Ausführungen zur Beruhensfrage nicht gehalten (BGH NStZ 2013, 536).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21

    Hawala-Banking - Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt ein auf Beweiserhebung gerichteter Antrag keinen Beweisantrag im Rechtssinne dar, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung lediglich "aufs Geratewohl" und "ins Blaue hinein" aufgestellt wird, so dass es sich nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (BGH NStZ 1989, 334, 335; BGH NStZ 1992, 397, 398; BGH NStZ 1993, 143, 144; BGH NJW 1997, 2762, 2764; BGH NStZ 2002, 383, 383; BGH NStZ 2003, 497, 497; BGH NStZ 2006, 405, 405; BGH NStZ 2008, 474, 474; BGH NStZ 2011, 169, 169; BGH NStZ 2013, 476, 476; BGH NStZ 2013, 536, 537; BGH, Beschluss vom 16.03.2021, Az.: 5 StR 35/21, BeckRS 2021, 8274; vgl. auch BT-Drs. 19/14747, S. 34).
  • OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines

    Generell ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass einem Beweisbegehren nicht oder nur nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden muss, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne begründete Vermutung für ihre Richtigkeit aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde, so dass es sich in Wahrheit nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (siehe BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - 2 StR 549/07, juris Rn. 9, NStZ 2008, 474; Urteil vom 04.12.2008 - 1 StR 327/08, juris Rn. 23, NStZ 2009, 226; Beschluss vom 11.04.2013 - 2 StR 504/12, juris Rn. 15, NStZ 2013, 536; Beschluss vom 06.04.2018 - 1 StR 88/18, juris Rn. 10, StraFo 2018, 433).
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