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   BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13542
BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17 (https://dejure.org/2018,13542)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2018 - 2 StR 551/17 (https://dejure.org/2018,13542)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17 (https://dejure.org/2018,13542)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB; § 226 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB; § 261 StPO
    Rücktritt (Darlegungsanforderungen an den fehlgeschlagenen Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch; Rücktrittshorizont; Behandlung einer natürlichen Handlungseinheit); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 24 Abs. 1, Abs. 2 StGB, § 261 StPO, § 226 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des Fehlschlags des versuchten Totschlags vom freiwilligen Rücktritt des unbeendeten Versuchs hinsichtlich Tötungsvorsatzes

  • rewis.io

    Rücktritt vom versuchten Totschlag: Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten mit Tötungsvorsatz vorgenommenen Ausführungshandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 ; StGB § 24 Abs. 2 ; StPO § 261
    Abgrenzung des Fehlschlags des versuchten Totschlags vom freiwilligen Rücktritt des unbeendeten Versuchs hinsichtlich Tötungsvorsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom fehlgeschlagenen Versuch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung - und die Revision

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freiwilliger Rücktritt vom fehlgeschlagenen Versuch?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung - und das Ergebnis der Hauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 198
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 25/03

    Versuchter Totschlag; Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Wechsel vom Tötungs-

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17
    Der Täter kann in diesem Fall, wenn er sich freiwillig dazu entschließt, durch bloßes Aufgeben des Tötungsvorsatzes vom versuchten Totschlag zurücktreten (BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, aaO; Beschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 67/06, NStZ 2006, 685; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 25/03, juris Rn. 5).

    Ging der Angeklagte in diesem Moment davon aus, noch nicht alles für die Tötung des Nebenklägers getan zu haben und wollte er gleichzeitig, trotz bestehender und erkannter Möglichkeit, von weiteren mit Tötungsvorsatz geführten Tathandlungen endgültig absehen, wäre er bereits zu diesem Zeitpunkt vom unbeendeten Tötungsversuch zurückgetreten (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 25/03, juris Rn. 5).

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17
    Dabei kommt es auf die Sicht des Täters nach Abschluss der letzten mit Tötungsvorsatz vorgenommenen Ausführungshandlung an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, juris Rn. 7; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 f.; vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFO 2015, 470 jeweils mwN).

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild eines Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 9; Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 und vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470, jeweils mwN).

  • BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont: Anforderungen an die Darlegung im

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17
    Dabei kommt es auf die Sicht des Täters nach Abschluss der letzten mit Tötungsvorsatz vorgenommenen Ausführungshandlung an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, juris Rn. 7; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 f.; vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFO 2015, 470 jeweils mwN).

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild eines Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 9; Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 und vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470, jeweils mwN).

  • BGH, 23.11.2016 - 4 StR 471/16

    Versuch (beendeter und unbeendeter, fehlgeschlagener Versuch; Korrektur des

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17
    Dabei kommt es auf die Sicht des Täters nach Abschluss der letzten mit Tötungsvorsatz vorgenommenen Ausführungshandlung an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, juris Rn. 7; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 f.; vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFO 2015, 470 jeweils mwN).

    Der Täter kann in diesem Fall, wenn er sich freiwillig dazu entschließt, durch bloßes Aufgeben des Tötungsvorsatzes vom versuchten Totschlag zurücktreten (BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, aaO; Beschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 67/06, NStZ 2006, 685; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 25/03, juris Rn. 5).

  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 67/06

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz; strafbefreiender Rücktritt

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17
    Der Täter kann in diesem Fall, wenn er sich freiwillig dazu entschließt, durch bloßes Aufgeben des Tötungsvorsatzes vom versuchten Totschlag zurücktreten (BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, aaO; Beschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 67/06, NStZ 2006, 685; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 25/03, juris Rn. 5).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17
    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, BeckRS 2017, 104320; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420, 421 mwN).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17
    Es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16

    Rücktritt vom versuchten Heimtückemord als Einzelakt innerhalb einer natürlichen

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17
    Denn die Zusammenfassung mehrerer strafrechtlich relevanter Einzelakte eines Gesamtgeschehens zu einer natürlichen Handlungseinheit vermag nicht die strafrechtliche Bewertung des jeweiligen Einzelaktes zu modifizieren (BGH, Beschluss vom 17. November 2016 - 3 StR 402/16, StV 2017, 673, 674).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: erforderliche

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17
    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, BeckRS 2017, 104320; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420, 421 mwN).
  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 513/17

    Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17
    Zudem bedürfen die tatrichterlichen Feststellungen einer tragfähigen Beweisgrundlage (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 513/17, juris Rn. 2; KK-Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 84).
  • BGH, 24.10.2017 - 1 StR 393/17

    Rücktritt (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem sowie fehlgeschlagenem

  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch);

    Liegt ein Fehlschlag vor, scheidet ein Rücktritt vom Versuch nach allen Varianten des § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198; Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16 Rn. 7 mwN).

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild eines Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198, 199; Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 Rn. 9; Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470; jew. mwN).

  • BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23

    Strafbefreiender Rücktritt eines Täters durch freiwillige Aufgabe der Ausführung

    aa) Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine ganz neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt werden muss, und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198; Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 3 StR 120/22, juris Rn. 15; vom 15. Januar 2020 - 4 StR 587/19, NStZ-RR 2020, 102).
  • BGH, 18.07.2019 - 5 StR 235/19

    Fehlende Feststellungen zum Rücktrittshorizont bei der Verurteilung wegen

    Die Urteilsgründe weisen insoweit einen Erörterungsmangel auf, als sich aus ihnen nicht ergibt, ob der Angeklagte strafbefreiend zurückgetreten ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2018 - 5 StR 150/18; vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17; Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198, 199).
  • KG, 26.03.2020 - 3 Ws 76/20

    Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitungshandlung und fehlgeschlagener

    Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält (vgl. BGH NStZ 2020, 82; NStZ 2019, 198).
  • KG, 11.07.2018 - 161 Ss 106/18

    Diebstahl mit Waffen - Voraussetzungen

    Soweit das Amtsgericht offenbar vom Fehlschlag des Versuches (dazu BGH, Urteil vom 11.April 2018 - 2 StR 551/17 -, juris Rdnr. 10; Fischer, a. a. O., § 24 Rdnr. 6 ff., jeweils m. w. Nachw.) ausgegangen ist, hat es hierzu ebenfalls keine ausreichenden Feststellungen getroffen.
  • BGH, 17.06.2019 - 4 StR 115/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zu den Ausführungen

    Zwar sind die Ausführungen der Strafkammer zum Rücktritt vom Versuch der Nötigung in vier tateinheitlichen Fällen rechtlich bedenklich, weil es an den erforderlichen Feststellungen zum Vorstellungsbild der Angeklagten nach der letzten Ausführungshandlung fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198 mwN), doch hat die Angeklagte zugleich vier Bedrohungen gemäß § 241 Abs. 1 StGB begangen, die im Fall eines Rücktritts bestehen blieben (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209).
  • KG, 11.07.2018 - 5 Ss 46/18
    Soweit das Amtsgericht offenbar vom Fehlschlag des Versuches (dazu BGH, Urteil vom 11.April 2018 - 2 StR 551/17 -, juris Rdnr. 10; Fischer, a. a. O., § 24 Rdnr. 6 ff., jeweils m. w. Nachw.) ausgegangen ist, hat es hierzu ebenfalls keine ausreichenden Feststellungen getroffen.
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